1) - Smartphone? Hab ich nicht und will ich auch nicht zum Zahlen verwenden
2) (kein Hinterlegen von Kreditkartendaten um Missbrauch zu vermeiden, z.B. kleine Kinder, die durch herumdrücken irgendwelche Apps kaufen; passiert Freunden von mir dauernd).
ad 1) Du brauchst fürs Handyparken kein Smartphone, du brauchst nur ein SMS-fähiges Gerät. Bei http://www.handyparken.at anmelden, 10 Stunden aufladen und dann kannst mit SMS an 0664 6600990 und dem Text 15 30 60 90 120 150 180 den Parkschein lösen.
Für ein anderes Auto wird nach der Zeit *Kennzeichen gesetzt - geht auch für Ausländer.
Du hast hier einen entscheidenden Punkt übersehen:
Ganz abgesehen davon, dass ich nicht einsehe, warum ich mich zum Handyparken überhaupt erst bei A1 als Anbieter des handyparken.at anmelden muss, um per SMS oder App die Parkgebühr zu können: Die Anmeldung erfordert zwingend die Angabe eines Kennzeichens. Damit fällt für Menschen wie moszkva tér oder mich, die kein eigenes Auto besitzen und nur hin und wieder mit fremden Autos (standplatzgebundene Carsharing-Autos, Mietautos oder sonst irgendwelche geborgte Autos) unterwegs ist, handyparken.at weg. Oder soll ich (Achtung: Ironie!) beim Registrieren ein x-beliebiges fremdes Kennzeichen eingeben? Deines?
Siehe:
Wie registriere ich mich für HANDY Parken?
a) Online-Registrierung
Um das Service nutzen zu können, ist eine Registrierung auf www.handyparken.at mit ihrem Kennzeichen [sic!], Ihrer Rufnummer und Ihrer bevorzugten Stadt Voraussetzung. [...]
(Kurios, dass als zum Download angebotene AGBs die letzte Version von 2014 stammt und darin weder das für Wien erforderliche Aufladen des handyparken.at-Kontos enthalten ist, noch die nach FAQ zwingende Angabe eines Kennzeichens bei der Registrierung. Wobei wiederum - entgegen den FAQ - in der Registrierungsmaske das Kennzeichen nicht als zwingend einzugeben gesternderlt ist.)
Und egal ob App oder Parkscheine. Ich habe bei beiden Alternativen womöglich das Problem, wie ich nicht verwendete Einheiten, dann wieder in Geld umwandle.
Da sprichst du, Klingelfee, einen wichtigen Punkt an, der nicht nur die Parkscheine der Stadt Wien, sondern auch im Vorhinein zu kaufende und bei Fahrtantritt zu entwertende Fahrscheine jeder Art betrifft:
Bei Erhöhung der Parkgebühr bzw. der Fahrscheinpreise sind erstere sofort nicht mehr gültig, zweitere wenigstens noch eine kurze Übergangsfrist gültig. Umtausch gegen Aufzahlung bzw. Rückgabe ist nur wenige Monate möglich, ansonsten Verfall zugunsten des Stadt-Wien- bzw. im Fahrscheinfall des Wiener-Linien-Säckels.
Während nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung zwischenzeitlich hinlänglich festgestellt ist, dass gekaufte Gutscheine 30 Jahre gültig sind, einer allfälligen Fristverkürzung enge Grenzen nur gut sehr begründeter Umstände gesetzt sind, nehmen sich hingegen die Stadt Wien kraft Landes- bzw. Gemeindegesetzgebung und die Wiener Linien kraft eigentlich welcher (gesetzlicher?) Grundlage das Recht heraus, nach relativ kurzer Zeit nach Gebühr-/Preiserhöhung die via gekaufte Parkscheine im Voraus entrichtete Parkgebühr bzw. das via Kauf von Vorverkaufsfahrscheinen im Voraus entrichtete Fahrtentgelt einzusacken.
