Autor Thema: Parkraumbewirtschaftung  (Gelesen 181921 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14509
Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #465 am: 29. November 2018, 16:26:33 »
1) - Smartphone? Hab ich nicht und will ich auch nicht zum Zahlen verwenden
2)
(kein Hinterlegen von Kreditkartendaten um Missbrauch zu vermeiden, z.B. kleine Kinder, die durch herumdrücken irgendwelche Apps kaufen; passiert Freunden von mir dauernd).

ad 1) Du brauchst fürs Handyparken kein Smartphone, du brauchst nur ein SMS-fähiges Gerät. Bei http://www.handyparken.at anmelden, 10 Stunden aufladen und dann kannst mit SMS an 0664 6600990 und dem Text 15 30 60 90 120 150 180 den Parkschein lösen.
Für ein anderes Auto wird nach der Zeit *Kennzeichen gesetzt - geht auch für Ausländer.

ad 2) Dann ist dein Freund selbst schuld. Kinder, egal *) ob mein oder fremde, bekommen das Smartphone nicht in die Hand. Will ich sie mit Smartphone spielen lassen, dann ist das ein altes, abgelegtes oder ein 100 Euro-Prügel vom Hofer.
Auf dem Handy, das Kinder in die Hand bekommen, ist dann keine Kreditkarte frei geschaltet.

Meine Kinder haben schon eigene Handys, die sie sich selbst finanzieren, aber mein Enkel, der mit dem seiner Eltern spielen darf weiß, dass meines Tabu ist. Außer es läutet - dann rennt er und holt es.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

benkda01

  • Verkehrsführer
  • *
  • Beiträge: 2695
Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #466 am: 29. November 2018, 17:19:08 »
- Smartphone? Hab ich nicht und will ich auch nicht zum Zahlen verwenden (kein Hinterlegen von Kreditkartendaten um Missbrauch zu vermeiden, z.B. kleine Kinder, die durch herumdrücken irgendwelche Apps kaufen; passiert Freunden von mir dauernd).
Wer sein Smartphone so konfiguriert, dass Käufe ohne Fingerabdruck, Sicherheitscode etc. möglich sind, ist aber selber Schuld. ???

Interessierte

  • Schaffner
  • **
  • Beiträge: 147
Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #467 am: 30. November 2018, 02:27:10 »
1) - Smartphone? Hab ich nicht und will ich auch nicht zum Zahlen verwenden
2)
(kein Hinterlegen von Kreditkartendaten um Missbrauch zu vermeiden, z.B. kleine Kinder, die durch herumdrücken irgendwelche Apps kaufen; passiert Freunden von mir dauernd).

ad 1) Du brauchst fürs Handyparken kein Smartphone, du brauchst nur ein SMS-fähiges Gerät. Bei http://www.handyparken.at anmelden, 10 Stunden aufladen und dann kannst mit SMS an 0664 6600990 und dem Text 15 30 60 90 120 150 180 den Parkschein lösen.
Für ein anderes Auto wird nach der Zeit *Kennzeichen gesetzt - geht auch für Ausländer.

Du hast hier einen entscheidenden Punkt übersehen:

Ganz abgesehen davon, dass ich nicht einsehe, warum ich mich zum Handyparken überhaupt erst bei A1 als Anbieter des handyparken.at anmelden muss, um per SMS oder App die Parkgebühr zu können: Die Anmeldung erfordert zwingend die Angabe eines Kennzeichens. Damit fällt für Menschen wie moszkva tér oder mich, die kein eigenes Auto besitzen und nur hin und wieder mit fremden Autos (standplatzgebundene Carsharing-Autos, Mietautos oder sonst irgendwelche geborgte Autos) unterwegs ist, handyparken.at weg. Oder soll ich (Achtung: Ironie!) beim Registrieren ein x-beliebiges fremdes Kennzeichen eingeben? Deines?

Siehe:
Zitat von: handyparken.at, FAQ
Wie registriere ich mich für HANDY Parken?

a) Online-Registrierung

Um das Service nutzen zu können, ist eine Registrierung auf www.handyparken.at mit ihrem Kennzeichen [sic!], Ihrer Rufnummer und Ihrer bevorzugten Stadt Voraussetzung. [...]

(Kurios, dass als zum Download angebotene AGBs die letzte Version von 2014 stammt und darin weder das für Wien erforderliche Aufladen des handyparken.at-Kontos enthalten ist, noch die nach FAQ zwingende Angabe eines Kennzeichens bei der Registrierung. Wobei wiederum - entgegen den FAQ - in der Registrierungsmaske das Kennzeichen nicht als zwingend einzugeben gesternderlt ist.)

Und egal ob App oder Parkscheine. Ich habe bei beiden Alternativen womöglich das Problem, wie ich nicht verwendete Einheiten, dann wieder in Geld umwandle.

Da sprichst du, Klingelfee, einen wichtigen Punkt an, der nicht nur die Parkscheine der Stadt Wien, sondern auch im Vorhinein zu kaufende und bei Fahrtantritt zu entwertende Fahrscheine jeder Art betrifft:

Bei Erhöhung der Parkgebühr bzw. der Fahrscheinpreise sind erstere sofort nicht mehr gültig, zweitere wenigstens noch eine kurze Übergangsfrist gültig. Umtausch gegen Aufzahlung bzw. Rückgabe ist nur wenige Monate möglich, ansonsten Verfall zugunsten des Stadt-Wien- bzw. im Fahrscheinfall des Wiener-Linien-Säckels.
Während nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung zwischenzeitlich hinlänglich festgestellt ist, dass gekaufte Gutscheine 30 Jahre gültig sind, einer allfälligen Fristverkürzung enge Grenzen nur gut sehr begründeter Umstände gesetzt sind, nehmen sich hingegen die Stadt Wien kraft Landes- bzw. Gemeindegesetzgebung und die Wiener Linien kraft eigentlich welcher (gesetzlicher?) Grundlage das Recht heraus, nach relativ kurzer Zeit nach Gebühr-/Preiserhöhung die via gekaufte Parkscheine im Voraus entrichtete Parkgebühr bzw. das via Kauf von Vorverkaufsfahrscheinen im Voraus entrichtete Fahrtentgelt einzusacken. >:(

moszkva tér

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 8283
Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #468 am: 30. November 2018, 08:44:00 »
Während nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung zwischenzeitlich hinlänglich festgestellt ist, dass gekaufte Gutscheine 30 Jahre gültig sind, einer allfälligen Fristverkürzung enge Grenzen nur gut sehr begründeter Umstände gesetzt sind, nehmen sich hingegen die Stadt Wien kraft Landes- bzw. Gemeindegesetzgebung und die Wiener Linien kraft eigentlich welcher (gesetzlicher?) Grundlage das Recht heraus, nach relativ kurzer Zeit nach Gebühr-/Preiserhöhung die via gekaufte Parkscheine im Voraus entrichtete Parkgebühr bzw. das via Kauf von Vorverkaufsfahrscheinen im Voraus entrichtete Fahrtentgelt einzusacken. >:(
Wie könnte man das lösen? Man druckt einfach keinen Wert auf. Dann kauft man eine Einzelfahrt / 30-Min-Parkschein, und man verwendet diese wann man will.
Und wenn Leute dann vor Preiserhöhungen Massenkäufe von billigeren Fahrscheinen/Parkscheinen machen? Auch egal, denn was kann es besseres geben, für eine Leistung Geld zu erhalten, die (noch) nicht konsumiert werden muss? Ein zinsenloser Kredit. Und die Hamsterkäufe werden sich ohnehin in Grenzen halten, weil nur wenige Menschen so viel Geld flüssig haben, um wirklich große Mengen an solchen Dingen zu erwerben (zumal man die ja auch verlieren kann, sie kaputt gehen können usw.).

Interessierte

  • Schaffner
  • **
  • Beiträge: 147
Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #469 am: 30. November 2018, 09:06:07 »
Während nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung zwischenzeitlich hinlänglich festgestellt ist, dass gekaufte Gutscheine 30 Jahre gültig sind, einer allfälligen Fristverkürzung enge Grenzen nur gut sehr begründeter Umstände gesetzt sind, nehmen sich hingegen die Stadt Wien kraft Landes- bzw. Gemeindegesetzgebung und die Wiener Linien kraft eigentlich welcher (gesetzlicher?) Grundlage das Recht heraus, nach relativ kurzer Zeit nach Gebühr-/Preiserhöhung die via gekaufte Parkscheine im Voraus entrichtete Parkgebühr bzw. das via Kauf von Vorverkaufsfahrscheinen im Voraus entrichtete Fahrtentgelt einzusacken. >:(
Wie könnte man das lösen? Man druckt einfach keinen Wert auf. Dann kauft man eine Einzelfahrt / 30-Min-Parkschein, und man verwendet diese wann man will.
Und wenn Leute dann vor Preiserhöhungen Massenkäufe von billigeren Fahrscheinen/Parkscheinen machen? Auch egal, denn was kann es besseres geben, für eine Leistung Geld zu erhalten, die (noch) nicht konsumiert werden muss? Ein zinsenloser Kredit. Und die Hamsterkäufe werden sich ohnehin in Grenzen halten, weil nur wenige Menschen so viel Geld flüssig haben, um wirklich große Mengen an solchen Dingen zu erwerben (zumal man die ja auch verlieren kann, sie kaputt gehen können usw.).

So weit mit Weiterverwenden wollte ich ja gar nicht gehen. Es würde ja schon reichen, keine - und wenn schon überhaupt, dann sehr lange - Verfallsfristen der Rückgabe bzw. des Umtausches zu setzen. Vgl. nicht nur die 30-Jahres-Frist von Gutscheinen, wie beschrieben, sondern vgl. auch z.B. die Schillingscheine, mit sehr langen Präklusionsfristen wie des Schrödinger-Tausenders und des Otto-Wagner-Fünfhunderters und der unbegrenzten Umtauschmöglichkeit bei der Nationalbank der zuletzt gültigen Schillingscheine nach der Euroeinführung.

MK

  • Expeditor
  • **
  • Beiträge: 1095
Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #470 am: 30. November 2018, 20:10:45 »
Und egal ob App oder Parkscheine. Ich habe bei beiden Alternativen womöglich das Problem, wie ich nicht verwendete Einheiten, dann wieder in Geld umwandle.

Bei einer App ist das nur ein Problem, wenn ein :ugvm: sie entwickelt. Ein vernünftiger Betreiber entwickelt die App so, dass einfach so viel abgebucht wird, wie es kostet.
Wanderer, kommst du nach Liechtenstein,
tritt nicht daneben, tritt mitten rein!

tramway.at

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 7697
    • www.tramway.at
Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #471 am: 30. November 2018, 20:15:38 »
Wie könnte man das lösen? Man druckt einfach keinen Wert auf. Dann kauft man eine Einzelfahrt / 30-Min-Parkschein, und man verwendet diese wann man will.
Und wenn Leute dann vor Preiserhöhungen Massenkäufe von billigeren Fahrscheinen/Parkscheinen machen? Auch egal, denn was kann es besseres geben, für eine Leistung Geld zu erhalten, die (noch) nicht konsumiert werden muss? Ein zinsenloser Kredit. Und die Hamsterkäufe werden sich ohnehin in Grenzen halten, weil nur wenige Menschen so viel Geld flüssig haben, um wirklich große Mengen an solchen Dingen zu erwerben (zumal man die ja auch verlieren kann, sie kaputt gehen können usw.).

Genau so sind die Metrotickets in Paris konzipiert - die gelten ziemlich ewig, wenn ich als Tourist das nächste Mal anreise gelten sie immer noch, und die RATP hat mein Geld schon seit Monaten.
Harald A. Jahn, www.tramway.at

Interessierte

  • Schaffner
  • **
  • Beiträge: 147
Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #472 am: 01. Dezember 2018, 04:35:03 »
Und egal ob App oder Parkscheine. Ich habe bei beiden Alternativen womöglich das Problem, wie ich nicht verwendete Einheiten, dann wieder in Geld umwandle.

Bei einer App ist das nur ein Problem, wenn ein :ugvm: sie entwickelt. Ein vernünftiger Betreiber entwickelt die App so, dass einfach so viel abgebucht wird, wie es kostet.

Du hast dabei die Gesetzeslage der Wiener Parkraumbewirtschaftung - Landes- und Gemeindegesetzgebung - übersehen. Die sieht zwingend die Entrichtung der Parkgebühr im Voraus vor. Da kann der App-Entwickler noch so gut und der Betreiber der Plattform noch so vernünftig sein - Abbuchung geht kraft Gesetzeslage nur von Guthaben weg. So wie die papierenen Parkscheine im Voraus erstanden und damit die Parkgebühr auf Vorrat entrichtet wird.

(Und wennst den Parkschein beim Ausfüllen versemmelst durch falsches Ankreuzeln von Datum u/o Uhrzeit, hast der Stadt Wien den Wert des Parkscheines ins Budget geschenkt. Analog auch wennst einen Fehler beim Handyparken machst und der entsprechende Betrag vom Guthaben abgebucht wird - weg ist weg, auch da freut sich die Stadt Wien ...)

Rodauner

  • Gast
Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #473 am: 01. Dezember 2018, 08:37:08 »
Du hast dabei die Gesetzeslage der Wiener Parkraumbewirtschaftung - Landes- und Gemeindegesetzgebung - übersehen. Die sieht zwingend die Entrichtung der Parkgebühr im Voraus vor.

[....]

(Und wennst den Parkschein beim Ausfüllen versemmelst durch falsches Ankreuzeln von Datum u/o Uhrzeit, hast der Stadt Wien den Wert des Parkscheines ins Budget geschenkt. Analog auch wennst einen Fehler beim Handyparken machst und der entsprechende Betrag vom Guthaben abgebucht wird - weg ist weg, auch da freut sich die Stadt Wien ...)

...ein Schelm, wer dahinter bewusste Abzocke vermutet... >:D

MK

  • Expeditor
  • **
  • Beiträge: 1095
Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #474 am: 01. Dezember 2018, 20:33:20 »
Du hast dabei die Gesetzeslage der Wiener Parkraumbewirtschaftung - Landes- und Gemeindegesetzgebung - übersehen. Die sieht zwingend die Entrichtung der Parkgebühr im Voraus vor. Da kann der App-Entwickler noch so gut und der Betreiber der Plattform noch so vernünftig sein - Abbuchung geht kraft Gesetzeslage nur von Guthaben weg.

Für eine App müsste man das Gesetz ohnehin ändern. Das kann man bei dieser Gelegenheit gleich erledigen.
Wanderer, kommst du nach Liechtenstein,
tritt nicht daneben, tritt mitten rein!

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14509
Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #475 am: 01. Dezember 2018, 23:22:15 »
Du hast dabei die Gesetzeslage der Wiener Parkraumbewirtschaftung - Landes- und Gemeindegesetzgebung - übersehen. Die sieht zwingend die Entrichtung der Parkgebühr im Voraus vor. Da kann der App-Entwickler noch so gut und der Betreiber der Plattform noch so vernünftig sein - Abbuchung geht kraft Gesetzeslage nur von Guthaben weg.

Für eine App müsste man das Gesetz ohnehin ändern. Das kann man bei dieser Gelegenheit gleich erledigen.
Warum?
Es gibt zumindest ein App, mit der man Parkscheine lösen kann, geht auch über  Handyparken, aber wie gesagt, mit SMS gehts bequemer.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Interessierte

  • Schaffner
  • **
  • Beiträge: 147
Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #476 am: 02. Dezember 2018, 18:55:12 »
Du hast dabei die Gesetzeslage der Wiener Parkraumbewirtschaftung - Landes- und Gemeindegesetzgebung - übersehen. Die sieht zwingend die Entrichtung der Parkgebühr im Voraus vor. Da kann der App-Entwickler noch so gut und der Betreiber der Plattform noch so vernünftig sein - Abbuchung geht kraft Gesetzeslage nur von Guthaben weg.

Für eine App müsste man das Gesetz ohnehin ändern. Das kann man bei dieser Gelegenheit gleich erledigen.
Warum?
Es gibt zumindest ein App, mit der man Parkscheine lösen kann, geht auch über  Handyparken, aber wie gesagt, mit SMS gehts bequemer.

Wie haidi richtig schreibt: Es gibt und geht eh beides bereits. Wobei App wie SMS zwangsgebunden über Anmeldung bei handyparken.at abläuft, mit dort notwendiger Anmeldung samt Autokennzeichen (damit ständig nutzbares Auto erforderlich, wie ich bereits ausführte; wer nur Carsharing-/Mietauto oder sonstwie fremdes Auto fährt, schaut durch die Röhre).

Bleibt die Gegenfrage @MK: Warum sollte die Stadt Wien an ihrem gesetzlich festgeschriebenen System mit Vorauszahlung per Guthaben (egal ob virtuell per handyparken.at-Guthaben oder haptisch per im Vorhinein gekaufte Parkscheine) rütteln, mit dem der Stadtsäckel vorerst ohne Gegenleistung bis zur späteren Einlösung gefüllt wird?

Vgl. wien.gv.at: HANDY Parken in Wien - Anmeldung.

MK

  • Expeditor
  • **
  • Beiträge: 1095
Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #477 am: 02. Dezember 2018, 19:05:39 »
Ich habe es überprüft. Es wäre für alle beschriebenen Änderungen lediglich eine Anpassung der Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung durch den Verkehrsminister notwendig.
Wanderer, kommst du nach Liechtenstein,
tritt nicht daneben, tritt mitten rein!

maybreeze

  • Zugführer
  • *
  • Beiträge: 576
Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #478 am: 02. Dezember 2018, 19:12:37 »
Bei Handyparken ist eine "fremdes" Kennzeichen möglich:

Parken mit anderem Kennzeichen?
Senden Sie dazu ein SMS mit Parkdauer, "*" und danach dem KFZ-Kennzeichen des anderen Autos (z.B. P456AB) an 0664 660 6000*.
Beispiel: 60*P456AB


4463

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 5778
Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #479 am: 02. Dezember 2018, 21:36:41 »
Bei Handyparken ist eine "fremdes" Kennzeichen möglich:
Das schon, aber für die Registrierung ist ein eigenes notwendig. Und wie gibst du das an, wenn du kein Auto hast? Irgendeines? W-12345A?
"das korrupteste Nest auf dem weiten Erdenrund"
Mark Twain über die Wienerstadt.