Autor Thema: Parkraumbewirtschaftung  (Gelesen 181025 mal)

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haidi

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Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #480 am: 03. Dezember 2018, 01:02:09 »
Bei Handyparken ist eine "fremdes" Kennzeichen möglich:
Das schon, aber für die Registrierung ist ein eigenes notwendig. Und wie gibst du das an, wenn du kein Auto hast? Irgendeines? W-12345A?
WArum nicht?
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

maybreeze

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Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #481 am: 07. Dezember 2018, 13:17:46 »
Genauso würd' ich's machen - für die Anmeldung ist ja die Frage eines gültigen Kennzeichens völlig irrelevant, nur beim angeforderten elektronischen Parkschein ist für die Kontrolle das Kennzeichen notwendig

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Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #482 am: 07. Dezember 2018, 13:37:26 »
Genauso würd' ich's machen - für die Anmeldung ist ja die Frage eines gültigen Kennzeichens völlig irrelevant, nur beim angeforderten elektronischen Parkschein ist für die Kontrolle das Kennzeichen notwendig

Wenn das ein nicht existentes Kennzeichen ist, erhebt sich die Frage, ob das System das annimmt. Ich vermute, dass das Kennzeichen im Anmeldevorgang abgeglichen und auf Gültigkeit überprüft wird. (Da ich mich nicht extra für nix anmelden möchte, kann ich das auch nicht verifizieren, sondern nur vermuten.)

Ansonsten bliebe noch, falls W 12345 oder ein sonst vermutetes Fantasiekennzeichen nicht sowieso ein doch vergebenes Kennzeichen ist, irgendein tatsächlich existierendes anzugeben: Das wäre uU ungut für den zugehörigen Zulassungsbesitzer, falls sich der Account mit dem "falschen" Kennzeichen etwas zuschulden kommen lässt, was zu Post an den Zulassungsbesitzer führen würde.

Klingelfee

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Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #483 am: 07. Dezember 2018, 13:56:37 »

Ansonsten bliebe noch, falls W 12345 oder ein sonst vermutetes Fantasiekennzeichen nicht sowieso ein doch vergebenes Kennzeichen ist, irgendein tatsächlich existierendes anzugeben: Das wäre uU ungut für den zugehörigen Zulassungsbesitzer, falls sich der Account mit dem "falschen" Kennzeichen etwas zuschulden kommen lässt, was zu Post an den Zulassungsbesitzer führen würde.

Da lt. DSGVO der App-Betreiber die Daten nicht so einfach weiter geben darf, sollte dies kein Problem sein. Noch dazu wo ja dann der registrierte User und der Fahrzeugbesitzer kaum die gleiche Person sein wird.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

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Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #484 am: 07. Dezember 2018, 14:28:25 »

Ansonsten bliebe noch, falls W 12345 oder ein sonst vermutetes Fantasiekennzeichen nicht sowieso ein doch vergebenes Kennzeichen ist, irgendein tatsächlich existierendes anzugeben: Das wäre uU ungut für den zugehörigen Zulassungsbesitzer, falls sich der Account mit dem "falschen" Kennzeichen etwas zuschulden kommen lässt, was zu Post an den Zulassungsbesitzer führen würde.

Da lt. DSGVO der App-Betreiber die Daten nicht so einfach weiter geben darf, sollte dies kein Problem sein. Noch dazu wo ja dann der registrierte User und der Fahrzeugbesitzer kaum die gleiche Person sein wird.

Hint: Betreiber von Handyparken.at (und damit sowohl SMS wie auch die App) für Wien ist die Stadt Wien, siehe:

Zitat von: Handyparken.at > Wir über uns:
Betreiber von HANDY Parken Wien

Stadt Wien vertreten durch die MA 6
[...Adresse...]
E-Mail: info(at)handyparken.at

Betreiber von HANDY Parken österreichweit

A1 Telekom Austria AG
[...Adresse und Telefonnr. und Verlinkung Kontaktformular...]
[...Pflichtangaben der Firma...]

Bereitstellung und Betrieb der zentralen HANDY Parken-Lösung

Atos Worldline Austria GmbH
[...Angaben wie vor bei A1 Telekom...]

Hier ist also in Wien nix mit der DSGVO zu gewinnen. Das steht auf rechtlichen Füßen.

(Anders als die Datenweitergabe von der Polizei an die WL, die, wie wir zwischenzeitlich wissen, in der Tat nach DSGVO nicht zulässig ist.)

Klingelfee

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Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #485 am: 07. Dezember 2018, 15:50:31 »

Zitat von: Handyparken.at > Wir über uns:
Betreiber von HANDY Parken Wien

Stadt Wien vertreten durch die MA 6
[...Adresse...]
E-Mail: info(at)handyparken.at

Betreiber von HANDY Parken österreichweit

A1 Telekom Austria AG
[...Adresse und Telefonnr. und Verlinkung Kontaktformular...]
[...Pflichtangaben der Firma...]

Bereitstellung und Betrieb der zentralen HANDY Parken-Lösung

Atos Worldline Austria GmbH
[...Angaben wie vor bei A1 Telekom...]

Hier ist also in Wien nix mit der DSGVO zu gewinnen. Das steht auf rechtlichen Füßen.

(Anders als die Datenweitergabe von der Polizei an die WL, die, wie wir zwischenzeitlich wissen, in der Tat nach DSGVO nicht zulässig ist.)

Und wo ist jetzt der Unterschied?

Sobald es sich nämlich um personenbezogenen Daten handelt, darf weder die zuständigen Abteilung der Stadt, noch A1, genau so wie die WL weitergegeben.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

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Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #486 am: 07. Dezember 2018, 16:19:16 »

Zitat von: Handyparken.at > Wir über uns:
Betreiber von HANDY Parken Wien
[...hier eigengekürzt...]

Hier ist also in Wien nix mit der DSGVO zu gewinnen. Das steht auf rechtlichen Füßen.

(Anders als die Datenweitergabe von der Polizei an die WL, die, wie wir zwischenzeitlich wissen, in der Tat nach DSGVO nicht zulässig ist.)

Und wo ist jetzt der Unterschied?

Sobald es sich nämlich um personenbezogenen Daten handelt, darf weder die zuständigen Abteilung der Stadt, noch A1, genau so wie die WL weitergegeben.

Der Unterschied ist: Die MA6 ist Betreiber von Handyparken in Wien. Die MA6 braucht damit gar keine Daten weitergeben (an wen soll sie auch?), sie hat die Daten bzw. als für die Parkometerabgabe zuständige Behörde den Zugriff auch auf die Zulassungsdaten.

Wird demnach ein ungültiges Kennzeichen eingegeben bei der Anmeldung und würde dies (ob es tatsächlich so ist, weiß ich nicht, ich habe keine Veranlassung durch Anmeldung es auszuprobieren) technisch als Abgleich mit der Zulassungsdatenbank im Anmeldevorgang abgecheckt, wird dann wohl eine Fehlermeldung auftauchen und freundlich um die Eingabe eines existierenden Kennzeichens gebeten werden. Sollte es sich dabei um ein zwar existentes, aber nicht dem/der bei Handyparken Anmeldenden gehörendes Kennzeichen handeln, so fällt das natürlich nicht sofort auf - das würde dann auffallen, wenn es zu einer Strafe das eingegebene Kennzeichen betreffend kommen würde und der/die Zulassungsbesitzer/in unliebsame Post bekommen würde.

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Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #487 am: 07. Dezember 2018, 16:36:18 »
Der Unterschied ist: Die MA6 ist Betreiber von Handyparken in Wien. Die MA6 braucht damit gar keine Daten weitergeben (an wen soll sie auch?), sie hat die Daten bzw. als für die Parkometerabgabe zuständige Behörde den Zugriff auch auf die Zulassungsdaten.

Wird demnach ein ungültiges Kennzeichen eingegeben bei der Anmeldung und würde dies (ob es tatsächlich so ist, weiß ich nicht, ich habe keine Veranlassung durch Anmeldung es auszuprobieren) technisch als Abgleich mit der Zulassungsdatenbank im Anmeldevorgang abgecheckt, wird dann wohl eine Fehlermeldung auftauchen und freundlich um die Eingabe eines existierenden Kennzeichens gebeten werden. Sollte es sich dabei um ein zwar existentes, aber nicht dem/der bei Handyparken Anmeldenden gehörendes Kennzeichen handeln, so fällt das natürlich nicht sofort auf - das würde dann auffallen, wenn es zu einer Strafe das eingegebene Kennzeichen betreffend kommen würde und der/die Zulassungsbesitzer/in unliebsame Post bekommen würde.

Also mir wäre neu, dass die MA6 für die Fahrzeugzulassung zuständig ist.

Und selbst wenn, die Zulassungsabteilung darf aus Datenschutzgründen nicht so einfach beim Handyparken nachschauen, welche Kennzeichen registriert sind und auch umgekehrt.


Noch dazu, wo das Handyparken österreichweit gilt und die Zuständigkeit für die MA6 an der Stadtgrenze endet.

Und ich habe jetzt in den Geschäftsbedingungen nirgends den Passus gefunden, dass die Betreiber der APP mein Daten weitergeben darf. Auch ist in den Bedingungen nirgends der Passus drinnen, dass ich in Besitz eines Fahrzeuges sein zu müssen, damit ich diese APP verwenden zu dürfen.
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haidi

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Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #488 am: 07. Dezember 2018, 20:04:22 »
Nicht mit der linken Hand hintenherum am rechten Ohr kratzen bitte.

Die Eingabe des Kennzeichens wird für die STandard-Parkscheinanforderung benötigt - SMS mit 15 ergibt eine Gratisparkschein für das KFZ mit dem erfassten Kennzeichen
mit der Eingabe von 15*W1 verschaffst du UHBP einen 15-Minuten-Parkschein.
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Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #489 am: 08. Dezember 2018, 23:02:09 »
mit der Eingabe von 15*W1 verschaffst du UHBP einen 15-Minuten-Parkschein.
Nein, tust du nicht - UHBP hat nämlich das Kennzeichen A-1000 (oder garkeines und stattdessen Tafeln mit dem Bundeswappen).

Was hier aber schon ein Problem werden kann: Wenn ich im Handyparken einen 15-Minuten-Parkschein löse, kann ich den nächsten erst wieder 16 Minuten später lösen (zumindest in der App). Wenn jetzt also jemand mit meinem Kennzeichen (irrtümlich oder absichtlich) einen solchen löst, kann ich, wenn ich mein Auto 10 Minuten später so abstelle, 6 Minuten lang keinen 15-Minuten-Parkschein lösen.
Ich weiß nicht, was passiert, wenn ich daraufhin einen Papierschein ausfülle und ein Parksherriff dann merkt, dass ich zwei überlappende Scheine hatte (einen elektronisch, einen am Papier) - es könnte mir unterstellt werden, dass ich die zulässige Parkdauer durch „nachlegen“ überschreiten wollte.

Ein weiteres Problem ist folgendes: ich parke und löse einen 15-Minuten-Parkschein am Handy, erledige etwas, bin aber schnell fertig und nach ein paar Minuten wieder unterwegs, fahre zum nächsten Ziel, erreiche es noch innerhalb der Gültigkeit des 15-Minuten-Parkscheines und kann dort keinen neuen lösen, weil der alte noch gültig ist. Man müsste für diese Scheine die Möglichkeit einführen, den Schein beim Verlassen des Parkplatzes vor Ablauf der Zeit „abzubrechen“, um in solchen Situationen einen neuen Schein vor Ablauf der Zeit des zuerst gelösten lösen zu können. Dieses Problem ist mir übrigens schon häufiger untergekommen, als man glauben mag.
"das korrupteste Nest auf dem weiten Erdenrund"
Mark Twain über die Wienerstadt.

moszkva tér

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Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #490 am: 09. Dezember 2018, 09:22:22 »
Ein weiteres Problem ist folgendes: ich parke und löse einen 15-Minuten-Parkschein am Handy, erledige etwas, bin aber schnell fertig und nach ein paar Minuten wieder unterwegs, fahre zum nächsten Ziel, erreiche es noch innerhalb der Gültigkeit des 15-Minuten-Parkscheines und kann dort keinen neuen lösen, weil der alte noch gültig ist. Man müsste für diese Scheine die Möglichkeit einführen, den Schein beim Verlassen des Parkplatzes vor Ablauf der Zeit „abzubrechen“, um in solchen Situationen einen neuen Schein vor Ablauf der Zeit des zuerst gelösten lösen zu können. Dieses Problem ist mir übrigens schon häufiger untergekommen, als man glauben mag.
Mit Papier war es einfacher: Einfach neuen 15-Minuten-Schein einlegen. Gerade bei den Gratisdingern ist es doch egal, da kann man ruhig einen Packen auf Vorrat haben. Ich habe, als ich noch ein Auto hatte, die Scheine immer gesammelt, nach Uhrzeiten sortiert aufbewahrt und zu passenden Uhrzeiten wiederverwendet. Bzw. habe ich mir dann ein Konvolut produziert, für das ich die - damals noch - 10-Minuten-Scheine für die Uhrzeiten zwischen 9 und 19 Uhr (die damaligen Kurzparkzeiten) in 5-Min-Intervallen ausgefüllt habe.
Einige Zeit später habe ich dann solche Konvolute mit Spiralbindung in der Trafik zum Kaufen gesehen (Wer hats erfunden???)

Was auch gerne gemacht wird - ich weiß aber nicht ob erlaubt bzw. toleriert - die Ankunftszeit einfach auf einen Zettel zu schreiben anstatt auf den offiziellen Gratisparkschein.


haidi

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Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #491 am: 09. Dezember 2018, 11:04:23 »
Mit Papier war es einfacher: Einfach neuen 15-Minuten-Schein einlegen. Gerade bei den Gratisdingern ist es doch egal, da kann man ruhig einen Packen auf Vorrat haben. Ich habe, als ich noch ein Auto hatte, die Scheine immer gesammelt, nach Uhrzeiten sortiert aufbewahrt und zu passenden Uhrzeiten wiederverwendet. Bzw. habe ich mir dann ein Konvolut produziert, für das ich die - damals noch - 10-Minuten-Scheine für die Uhrzeiten zwischen 9 und 19 Uhr (die damaligen Kurzparkzeiten) in 5-Min-Intervallen ausgefüllt habe.
Einige Zeit später habe ich dann solche Konvolute mit Spiralbindung in der Trafik zum Kaufen gesehen (Wer hats erfunden???)
Diese 5-Minuten-Konvolute haben durchaus auch Strafen eingebracht, wenn man den folgenden 5-Minuten-Schein genommen hat.

Edit: Quoting repariert
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schaffnerlos

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Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #492 am: 10. Dezember 2018, 09:41:43 »
Was auch gerne gemacht wird - ich weiß aber nicht ob erlaubt bzw. toleriert - die Ankunftszeit einfach auf einen Zettel zu schreiben anstatt auf den offiziellen Gratisparkschein.

Nein, das wird erstens nicht toleriert (weil für eine ev. Beanstandung die Seriennummer am Schein benötigt wird) und zweitens könnte man dann gleich eine Parkscheibe verwenden.

Und zur Kennzeichendiskussion: Warum sollte irgendjemand für einen Fremden – selbst wenn es nur ein 15-Minuten-Schein ist – eine Parkschein per SMS/App lösen? Wenn ich für die Registrierung ein Kennzeichen benötige, dann nehme ich zwar dafür vielleicht irgendeines, aber für das Lösen der Parkscheine natürlich das konkret benötigte.

Klingelfee

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Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #493 am: 10. Dezember 2018, 13:32:25 »
Und zur Kennzeichendiskussion: Warum sollte irgendjemand für einen Fremden – selbst wenn es nur ein 15-Minuten-Schein ist – eine Parkschein per SMS/App lösen? Wenn ich für die Registrierung ein Kennzeichen benötige, dann nehme ich zwar dafür vielleicht irgendeines, aber für das Lösen der Parkscheine natürlich das konkret benötigte.
Um diese Diskussion jetzt abzuschliessen. Bei der Registrierung ist deshalb ein Kennzeichen erforderlich, weil die Software dieses Kennzeichen als Standardkennzeichen verwendet.
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Re: Parkraumbewirtschaftung
« Antwort #494 am: 10. Dezember 2018, 14:52:11 »
Um diese Diskussion jetzt abzuschliessen. Bei der Registrierung ist deshalb ein Kennzeichen erforderlich, weil die Software dieses Kennzeichen als Standardkennzeichen verwendet.
Wobei das wohl auch ein Fantasiekennzeichen sein darf, weil man ja auch ausländische Kennzeichen benützen darf und somit keine Struktur vorgeben ist, also kann man wohl auch 123AB45CD eingeben, wenn man kein eigenes Fahrzeug besitzt.
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