Das nicht, aber glaub mir: Die Situation, in eine Straßenbahn hinuntersteigen zu müssen, ist einfach nicht genehmigungsfähig.
Wer sollte da viel genehmigen? Die Höhe der Randsteine ist in der Wr. Gehsteigordnung festgelegt, da hat die MA64 (eisenbahnrechtlich) gar keinen Einfluss drauf. Allerdings sind die maximal zulässigen Höhen unter Stadtrat Swoboda ziemlich reduziert worden, weil man meinte, dass zu hohe Randsteine für Alte und Behinderte nicht zumutbar sind. Wenn ich mich nicht stark irre gelten derzeit für Gehsteige 8cm, im Bereich von Übergängen 3 cm und in Haltestellen 20 cm (vorher 25cm) als erlaubtes Maximum. Man könnte den Wert für Haltestellen natürlich problemlos per Gemeinderatsbeschluss in fünf Minuten ändern, so man wollte. Es ist ja auch eine Frage, wozu müssen gehbehinderte Leute (aber auch andere) in Haltestellen unbedingt aufs Gleis runtersteigen!?

Durch höhere Bahnsteige könnte man sich auch die ganzen Poller ersparen, weil Autos da kaum rauffahren können! Da beißt sich aber vermutlich die Katze in den Schwanz, weil ein wesentlicher "Geheimgrund" für die reduzierte Höhe war ja sicherlich, dass eben die Lieferanten&Co. leichter rauf können, was ja allgemein augenzwinkernd toleriert wird. Es werden sogar etliche Poller von den Monteuren "zufällig" nicht einbetoniert, sondern nur so in die Löcher gesteckt, dass sie durch die Geschäftsbesitzer bei Bedarf herausgezogen werden können.