Also in meinen Fahrschulunterlagen (Deutschland von 2000) steht das so noch drin, dass ein in der Haltestelle stehender Schulbus nicht überholt werden darf und der Gegenverkehr mit maximal 6km/h vorbeifahren darf, ebenso ist drauf zu achten das man den Schülern ein gefahrloses queren der Straße ermöglichen muß.
Hat sich das etwa seit dem geändert?
Ich weiß nicht, ob sich da was geändert hat. Abgesehen davon wird ein in der Haltestelle stehender Bus nicht überholt, weil er nicht verkehrsbedingt wartet, während ein Auto, das verkehrsbedingt warten (bzw. anhält nach österreichischer Diktion) überholt wird und man an solchen im Überholverbot in Deutschland nicht vorbeifahren darf.
Zitat § 20 deutsche StVO:
(3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.
(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.
Hannes
PS: wird sind zwar schon etwas sehr off-topic, aber nachdem das Thema selbst eher off-Forum ist, hoffe ich, dass die Moderatoren unseren Ausflug verzeihen.