Autor Thema: [PM]Flächendeckend Tempo 30 in den Städten?  (Gelesen 25198 mal)

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13er

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Re: [PM]Flächendeckend Tempo 30 in den Städten?
« Antwort #60 am: 22. Juni 2012, 09:46:24 »
Abgesehen, das 30 kmh in der Nacht schwachsinnig ist, stellt sich die Frage, wieviele Personen es braucht, um das flächendeckend zu kontrollieren.
Vermutlich wird es genauso gut wie der 50er jetzt kontrolliert. In meiner Gasse gilt derzeit auch schon 30 und manche SUVs und andere Irre (übrigens sehr oft Lieferwagen) rasen mit locker 60-70 durch.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

HLS

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Re: [PM]Flächendeckend Tempo 30 in den Städten?
« Antwort #61 am: 22. Juni 2012, 09:46:49 »
Und in Deutschland gilt bei Bussen mit Schüler/Kinderverkehr absolutes Überholverbot an Haltestellen und der Gegenverkehr eben 6km/h.

Siehe http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=2530.msg49425#msg49425

Hannes
Bei normalen Linienbussen darf ich in beiden Richtungen mit 6km/h vorbeifahren bei Schülertransporten eben nur im Gegenverkehr. Das stehn in diesem Abschnitt ja nicht drin deshalb habe ich es ergänzt.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

haidi

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Re: [PM]Flächendeckend Tempo 30 in den Städten?
« Antwort #62 am: 22. Juni 2012, 10:30:43 »

Bei normalen Linienbussen darf ich(in Deutschland - Ergänzung haidi) in beiden Richtungen mit 6km/h vorbeifahren bei Schülertransporten eben nur im Gegenverkehr. Das stehn in diesem Abschnitt ja nicht drin deshalb habe ich es ergänzt.

Ich bin mir da sehr sicher, dass du da die deutsche und die österreichische StVO vermischt. In der deutschen StVO finde ich keine Vorbeifahrtverbot an Schulbussen, in der österreichischen sehr wohl, wenn Schulbuszeichen und oben angebrachte Gelblichter blinken oder drehen.

Hannes
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

HLS

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Re: [PM]Flächendeckend Tempo 30 in den Städten?
« Antwort #63 am: 22. Juni 2012, 10:43:14 »

Bei normalen Linienbussen darf ich(in Deutschland - Ergänzung haidi) in beiden Richtungen mit 6km/h vorbeifahren bei Schülertransporten eben nur im Gegenverkehr. Das stehn in diesem Abschnitt ja nicht drin deshalb habe ich es ergänzt.

Ich bin mir da sehr sicher, dass du da die deutsche und die österreichische StVO vermischt. In der deutschen StVO finde ich keine Vorbeifahrtverbot an Schulbussen, in der österreichischen sehr wohl, wenn Schulbuszeichen und oben angebrachte Gelblichter blinken oder drehen.

Hannes
Also in meinen Fahrschulunterlagen (Deutschland von 2000) steht das so noch drin, dass ein in der Haltestelle stehender Schulbus nicht überholt werden darf und der Gegenverkehr mit maximal 6km/h vorbeifahren darf, ebenso ist drauf zu achten das man den Schülern ein gefahrloses queren der Straße ermöglichen muß.

Hat sich das etwa seit dem geändert?
"Grüß Gott"

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haidi

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Re: [PM]Flächendeckend Tempo 30 in den Städten?
« Antwort #64 am: 22. Juni 2012, 13:01:31 »
Also in meinen Fahrschulunterlagen (Deutschland von 2000) steht das so noch drin, dass ein in der Haltestelle stehender Schulbus nicht überholt werden darf und der Gegenverkehr mit maximal 6km/h vorbeifahren darf, ebenso ist drauf zu achten das man den Schülern ein gefahrloses queren der Straße ermöglichen muß.

Hat sich das etwa seit dem geändert?

Ich weiß nicht, ob sich da was geändert hat. Abgesehen davon wird ein in der Haltestelle stehender Bus nicht überholt, weil er nicht verkehrsbedingt wartet, während ein Auto, das verkehrsbedingt warten (bzw. anhält nach österreichischer Diktion) überholt wird und man an solchen im Überholverbot in Deutschland nicht vorbeifahren darf.

Zitat § 20 deutsche StVO:
Zitat
(3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.

 (4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.


Hannes
PS: wird sind zwar schon etwas sehr off-topic, aber nachdem das Thema selbst eher off-Forum ist, hoffe ich, dass die Moderatoren unseren Ausflug verzeihen.
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