Ohne die einzelnen Postings zu zitieren:
In Deutschland beobachten die Autofahrer vor Kreuzungen die Fußgängerampeln, wenn die auf Rot springt, wird Gas gegeben, bei Gelb ebenso.
In Deutschland muss ein Fahrstreifen frei bleiben, der drei Meter breit ist, auch bei GEgenverkehr.
In Österreich darf bei Gegenverkehr nur dann geparkt werden, wenn minestens 2 Fahtstreifen frei bleiben, das sind bei uns dann etwas über 5 m. Gehalten werden darf in Österreich aber, wenn bei Gegenverkehr nur ein Fahrstreifen frei bleibt. d.h. bis zu 10 Minuten oder die Dauer einer Ladetätigkeit darf man den zweiten Fahrstreifen blockieren.
Ansonst ist das FAhren in Deutschland genau so wie in Österreich, eines ist in Deutschland gewöhnungsbedürftig, die Bestimmung mit Linienbussen, Haltestellen und Pannenblinkanlage:
Wenn in Deutschland ein Autobus auf eine Haltestelle zu fährt und die Pannenblinkanlage einschaltet, darf man nicht mehr überholen. Wenn er mit der eingeschalteten Pannenblinkanlage steht, darf man nur im Schritttempo vorbeifahren. So weit ist das ja kein Problem, aber 2 gewöhnungsbedürftige Sachen gibt es dabei:
Wenn man an einem mit Pannenblinkanlage an der Haltestelle haltenden Bus vorbeifährt ist es schlecht zu erkennen, wenn er von Pannenblinkanlage auf links blinken umschaltet, man muss den rechten Blinker beobachten, ob er auf Dauer ausgeht - und
Das Schritttempo gilt auch für den Gegenverkehr, solange kein Fahrbahnteiler da ist - man muss also auch Linienbusse im Gegenverkehr beobachten.
Obiges ist ein Kompromiss, man wollte eigentlich einführen, dass man an Linienbussen in Haltestellen überhaupt nicht vorbei fahren darf.
Hannes