… das greift ja auch in die Ausschreibung ein - die ~30 ULF-Nachzügler reduzieren ja die Menge der Neufahrzeuge.
Wieso?

Die 30 ULFe kommen zeitlich vor den Neufahrzeugen, nicht statt denen (gut zurechtgebogen, dass man sich mit der Ausschreibung so viel Zeit gelassen hat

). Das reduziert aber nicht zwangsläufig die nächste Ausschreibung.
Ob das rechtlich haltbar ist?
Wieso?

Die Option ist im letzten Kaufvertrag drinnen, was soll dran rechtlich nicht haltbar sein? Aussagen von diversen Pressesprechern mit "Wir bestellen keine ULFe, sondern schreiben neu aus" sind damit womöglich falsch, aber was willst du da machen?