Autor Thema: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017  (Gelesen 899221 mal)

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hema

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #1170 am: 21. Februar 2016, 02:53:34 »

Ich dachte, dass deswegen jetzt überall diese LED-Leisten verbaut werden, dass die Züge auch mit einem kaputten Scheinwerfer trotzdem noch ein Dreipunkt-Spitzensignal zusammenbekommen.
Stimmt. Wenn auf der Strecke ein Scheinwerfer ausfällt! Aber aus der Halle ausfahren müssen die Züge mit intaktem Licht. Ist ähnlich wie beim Auto, fällt ein Scheinwerfer aus, darf man mit dem "Stadtlicht" weiterfahren bis zur nächsten Tauschmöglichkeit (soweit die Sichtverhältnisse das zulassen), aber längere Zeit so rumfahren, statt umgehend in die Werkstatt, darf man nicht.
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normalbuerger

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #1171 am: 21. Februar 2016, 07:28:20 »
Wie lange dauert so ein Lampentausch?
Kann sich ja nur um wenige Minuten handeln, somit könnte man den Anstand noch beheben bevor der Wagen ausläuft.

Klingelfee

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #1172 am: 21. Februar 2016, 08:03:40 »
Wie lange dauert so ein Lampentausch?
Kann sich ja nur um wenige Minuten handeln, somit könnte man den Anstand noch beheben bevor der Wagen ausläuft.

Nicht immer. Ich sage nur VW-Golf Da steht das Auto 3 Stunden bis der neue Lampen hat
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nord22

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #1173 am: 21. Februar 2016, 08:42:17 »
Bei den A und B sind die Scheinwerfer nicht von außen zugänglich und somit ist ein Lampentausch während der Übernahmezeit am Bahnhof nicht möglich. Durch eine konstruktive Änderung sind die Scheinwerfer bei den A1 und B1 von außen zugänglich und können wesentlich einfacher getauscht werden.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass nahezu alle technischen Mängel, welche bei der Übernahme festgestellt werden, bereits beim Einziehen vorhanden (und am Wagenpass eingetragen) waren und einfach bis zum Frühauslauf nicht repariert wurden ....

nord22

95B

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #1174 am: 21. Februar 2016, 10:08:45 »
Mit einem kaputten Scheinwerfer ausfahren ist nicht erlaubt!

Gemacht wird es aber trotzdem.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Klingelfee

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #1175 am: 21. Februar 2016, 10:28:57 »
Mit einem kaputten Scheinwerfer ausfahren ist nicht erlaubt!

Gemacht wird es aber trotzdem.

Also bei der Übernahme war der Scheinwerfer noch in Ordnung  >:D >:D >:D >:D
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Wiener Schwelle

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #1176 am: 21. Februar 2016, 12:16:39 »
Mit einem kaputten Scheinwerfer ausfahren ist nicht erlaubt!

Gemacht wird es aber trotzdem.

Also bei der Übernahme war der Scheinwerfer noch in Ordnung  >:D >:D >:D >:D
Traurig Deine Statements dazu.
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Klingelfee

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #1177 am: 21. Februar 2016, 12:18:47 »
Mit einem kaputten Scheinwerfer ausfahren ist nicht erlaubt!

Gemacht wird es aber trotzdem.

Also bei der Übernahme war der Scheinwerfer noch in Ordnung  >:D >:D >:D >:D
Traurig Deine Statements dazu.
Schlamperei werden auf den Rücken der Fahrbediensten und Fahrgästen ausgetragen. Innovatives Unternehmen, sparen zu Gunsten der "Obrigen".

Ich finde es auch nicht richtig, aber kapierst du nicht, wenn ich einmal ein "Ausrede" verwende, die ich auch jederzeit bei der Polizei verwenden würde, wenn sie mich wegen einen schadhaften Lichtes aufhalten würde.

Lass mich doch auch mal ironisch sein
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HLS

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #1178 am: 21. Februar 2016, 12:29:25 »

Lass mich doch auch mal ironisch sein
:up: :up: :up:
Bei einigen ist eben der Ironiedetektor defekt.
Wiener Schwelle würde, wenn er aufgehalten werden würde natürlich sagen: Es tu ma leid Herr Inspektor, das Licht ist schon seit na Woche kaputt.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

haidi

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #1179 am: 21. Februar 2016, 13:15:48 »
Und wenn beide SCheinwerfer funktionieren ist bei einem relativ großen Teil die Einstellung zu hoch (da unterscheiden sich die WL nicht vom gemeinen Autofahrer)
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Rodauner

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #1180 am: 21. Februar 2016, 15:24:02 »
Was ordnet die BI denn an, wenn ein Fahrer einen ausgefallenen Scheinwerfer meldet (bei Tag, bei Nacht, bei schlechter Sicht,...)?

Klingelfee

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #1181 am: 21. Februar 2016, 15:46:46 »
Was ordnet die BI denn an, wenn ein Fahrer einen ausgefallenen Scheinwerfer meldet (bei Tag, bei Nacht, bei schlechter Sicht,...)?
Tauschzug
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normalbuerger

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #1182 am: 21. Februar 2016, 15:55:27 »
Wenn die Lampen einfach zu wechseln wäre dann könnte man diese Arbeit während der Ausgleichszeit durchführen, somit erspart man sich einen Tauschzug.
Man könnte für so kurzfristige Dinge ein Servicemobil entsenden.

Bei der Berufsfeuerwehr gibt es auch seit einiger Zeit ein Servicemobil dass kleinere Mängel gleich an Ort und Stelle oder direkt auf den Wachen durchführt, somit erspart man sich das Auto außer Dienst zu nehmen oder es zu tauschen.

hema

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #1183 am: 21. Februar 2016, 18:28:16 »
Mit einem kaputten Scheinwerfer ausfahren ist nicht erlaubt!

Gemacht wird es aber trotzdem.
"Bevor i a Geamatic kriag, foahr i a so!"  >:D



Was ordnet die BI denn an, wenn ein Fahrer einen ausgefallenen Scheinwerfer meldet (bei Tag, bei Nacht, bei schlechter Sicht,...)?
Der Zug muss umgehend getauscht werden. Dass das halt meist nicht gemacht wird (101 Ausreden), steht auf einem anderen Blatt.  :down:
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Rodauner

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #1184 am: 22. Februar 2016, 13:32:24 »
Wenn die Lampen einfach zu wechseln wäre dann könnte man diese Arbeit während der Ausgleichszeit durchführen, somit erspart man sich einen Tauschzug.
Man könnte für so kurzfristige Dinge ein Servicemobil entsenden

Ob die Gewerkschaft einer solchen Erweiterung des Aufgabengebietes der Werkstattler zustimmen würde... ::)

In der Praxis nur dann sinnvoll, wenn Endstelle und Bahnhof nahe beieinander liegen und die Ausgleichzeit lange genug. Gutes Beispiel: 62er in Lainz.