Bei den A und B sind die Scheinwerfer nicht von außen zugänglich und somit ist ein Lampentausch während der Übernahmezeit am Bahnhof nicht möglich. Durch eine konstruktive Änderung sind die Scheinwerfer bei den A1 und B1 von außen zugänglich und können wesentlich einfacher getauscht werden.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass nahezu alle technischen Mängel, welche bei der Übernahme festgestellt werden, bereits beim Einziehen vorhanden (und am Wagenpass eingetragen) waren und einfach bis zum Frühauslauf nicht repariert wurden ....
nord22