Wieso? In der Nullraste schaltet sich doch die Haltebremse nicht selbsttätig ein. 
Ja schon, aber: bis auf 5-km/h abzubremsen ist mit den meisten B
1 gar nicht so problemlos möglich weil eben der Federspeicher mit halber Kraft ab ca. 8-km/h wirkt (mache machen diesen dann auch nicht mehr auf und bremsen sich bis zum Stillstand ein), 2. ab etwa mittig der Kreuzung ist ein leichtes Gefälle Richtung HST und dann heißt es wieder bremsen und somit wieder Punkt 1.
Einen Vorteil hat aber diese Stelle das dort bis zur Kreuzungsmitte eben eine Steigung ist und somit durch Beschleunigung die 5-km/h gehalten werden können, wäre es an anderen Stellen wo es prinzipiell im Gefälle liegt wirds ungleich schwerer, weil eben, zumindestens theoretisch, die Bremslösetaste nicht verwendet werden darf.
Da komme ich ja gleich mal zu einer Frage bzgl 5-km/h. Wie will das Fahrpersonal feststellen ob es nicht schneller als 5-km/h ist (Skalierung ist ja in zweier Schritten 2, 4, 6,...)? Wird es gestraft wenn sich rausstellt das es 5,7-km/h gefahren ist?
Also bei 6-km/h kann zumindestens nicht die Ausrede kommen, naja Ungenauigkeit durch Tachonadel.