Also. Mehrzweckstreifen gut und schön.
Die rote Straßenfarbgebung als Aufmerksamkeitspunkt auch gut und schön.
Dass dann aber nachher noch Die Radfahrzeichen auf der Fahrbahn aufgemalt sind, ist meiner Meinung nach gesetzlich nicht gedeckt. Das wäre ein Radfahrstreifen Breite Bis Fahrbahnmiite (zwischen den Gleisen, der durch die Straßenbahn mitbnutzt wird, nach den Buchstaben des Gesetzes.
Gefährlich insoweit, dem Radfahrer suggeriert es den Radfahrstreifen, dem gesetzeskundigen Autofahrer, dass es nicht legal sein kann. Vorrangregel beim End Radfahranlage umgangen - schwere Gefährdung.
Ich seh das nicht so wie du.
Es gibt hier einen Mehrzweckstreifen, der im Bereich der roten Markierung nach links verschwenkt wird, daneben bliebt eine Fahrspur von knapp 2 m.
Das heißt, der Autofahrer darf den Mehrzweckstreifen mit benutzen, wenn er keine Radfahrer behindert oder gefährdet.
Er darf, wenn er innerhalb der Fahrspur bleibt, keinen Radfahrer überholen, weil er den seitlichen Sicherheitsabstand nicht einhalten kann, also muss er hinter dem Radfahrer bleiben, damit ergibt sich keine Situation nach §19 StVO.
Überholt der Autofahrer den Radfahrer korrekt, muss er mit den rechten Rädern schon fast auf der linken Schiene fahren. In diesem Fall ergibt sich auch keine Situation nach &19 StVO.
Um einen Vorrangverstoß zu begehen müsste der Radfahrer den Autofahrer zum plötzlichen Abbremsen oder Ablenken seines Fahrzeuges zwingen, was dort nicht der Fall ist, so lange der Radfahrer rechts von den Gleisen bleibt.
Ich würde auch noch so weit gehen, in diesem Bereich zwischen den Gleisen eine Sperrlinie anzubringen.
Übrigens gilt das auch für die Straßenbahn, diese darf den Radfahrer vor dieser Verschwenkung gar nicht überholen, weil sie dann den Mehrzweckstreifen mitbenutzt und den Radfahrer zum Abbremsen zwingen würde und damit zumindest behinderte wenn nicht gar gefährdete (§8(4)2 StVO).
So sehe ich die rechtliche Situation.
Allerdings bin ich dagegen, dass derzeit der Trend dazu geht, den Verkehr zu Gunsten der Radfahrer auf die Straßenbahngleise abzudrängen (z.B. Linzerstraße westlich der Johnstraße) oder wie in diesem Fall die Radfahrer (der Straßenbahn gegenüber bevorzugt) auf die Gleise der Straßenbahn zu zwingen. Gescheiter wäre es gewesen, neben den Gleisen eine vollwertige Fahrspur für KFZ anzulegen (die auch von Radfahrern mitbenutzt wird), die Gleise abzumarkieren, weiß aber nicht, wie breit dann der Rest-Gehsteig wäre.
Hannes