Das nennt sich nicht Beamtenbüokratie, sondern um Betriebsvorschrift. Wird ein Gleis für dne Fahrbetrieb gesperrt, dann MUSS dieses signalisiert werden. Und da ist der Zeitraum egal.
Und wer sagt, dass das Gleis überhaupt gesperrt werden muss? Die Fahrer bekommen per Dienstaufrag die Weisung, für den angegebenen Zeitraum über eine andere Strecke zu fahren. Punkt, Ende, Aus. Um ganz sicherzugehen, kann man ja die Weiche auch noch abschalten und ggf. auch verkeilen. Aber das "Sperren" des Gleises einhergehend mit der Montage eines Erinnerungssignals für einen halben Tag ist schlicht und einfach unnötig.
Wenn der 71er seinerzeit wegen der Opernballdemos über den O umgeleitet wurde, wurde bei der Verzweigungsweiche am Rennweg auch kein Erinnerungssignal angebracht, und trotzdem hat's problemlos geklappt. Warum sollte das jetzt anders sein?