Private Flächen müssen nicht als solche gekennzeichnet sein. Da gab es ja in Hütteldorf den fiesen Fall, wo ab einer unsichtbaren Grenze eine Sackgasse zur Privatstraße mutiert ist. Und wehe jenen, die ihr Auto unwissentlich auch nur einen Meter über dieser Grenze abgestellt haben, die bekamen es unweigerlich mit einer Besitzstörungsklage/Entschädigungsforderung zu tun!
Wenn ich als Grundbesitzer mein Recht durchsetzen will, muss ich meinen Grund auch entsprechend kennzeichnen. Bei einer Wiese ist es klar, dass die wem gehört. Bei einer Straße kann ich normalerweise nicht erkennen, ob die privat ist oder nicht.
Ergo: Als Straßenbesitzer kann ich mit einer Besitzstörungsklage drohen und Entschädigung fordern. Viele Leute lassen sich einschüchtern und zahlen einfach und der Straßenbesitzer macht sich auch ein gutes Geschäft draus. Wenn es wirklich zu einer Klage kommt und vor Gericht landet, kann es aber ganz anders ausschauen! Daher wird seitens der Besitzer nur laut gepoltert, geschrien und gedroht, zu einer Klage kommt es so gut wie nie.
Das ist wie mit den Abmahnschreiben, man hätte sich im Internet für irgendeinen kostenpflichtigen Dienst eingetragen. Sowas ist mir einmal passiert, angeblich eine Infoseite für Aquariumfische (mit dem Thema habe ich nichts am Hut): Mahnung, Drohung, Pfändungsankündigung usw. Ich habe mich damals an den Konsumentenschutz der AK gewandt, die haben mir gesagt, sie warten nur drauf, dass diese Gauner endlich einmal wirklich klagen. Dann würden sie mich vertreten und die Gangster endlich fertig machen können. Nach mehreren aggressiven Schreiben per Post, die ich ignoriert habe, ist die Sache übrigens eingeschlafen.