Autor Thema: Carsharing...  (Gelesen 37529 mal)

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W_E_St

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Re: Carsharing...
« Antwort #60 am: 22. September 2012, 01:25:15 »
Nun ja, Taxi, Bekannte, Carsharing...  ;D
Der Autoparkplatz liegt wahrscheinlich außerhalb jeglichen Carsharinggebietes. Taxi nur, wenn's die Gemeinde zahlt (im Falle einer "unberechtigten" Abschleppung) und Bekannte, brrr: Soziale Kontakte außerhalb des Internets sind sowas von retro. 8)
Wozu brauchst du denn noch ein Auto, wenn du dich eh nur mehr virtuell bewegst? ;)
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hema

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Re: Carsharing...
« Antwort #61 am: 22. September 2012, 03:52:21 »
Schreib ich ja. Und da kommt das Problem mit den KPZ in Geschäftsstraßen....
Es geht ja nur um solche Zonen und nicht um die Pickerlbezirke. Für die Pickerlbezirke zahlt Car2go die pauschlierte Abgabe, da kann ein Auto "ewig" stehen. Aber in den gesondert ausgewiesenen Zonen (Geschäftsstraßen) gilt die zeitliche Obergrenze, die auf den Tafeln angegeben ist. Auch für Besitzer entsprechender Bezirkspickerl. Die brauchen zwar nichts zu bezahlen, müssen aber die Ankunft auf einer Parkscheibe einstellen und nach der Höchstzeit wegfahren –> sonst Strafe! Somit muss das auch für Car2go-Autos gelten.

Wenn die Firma die Strafe für wenig gesetzestreue Mieter übernimmt, ist das sowieso ihre Sache!  ;)
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einmal

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Re: Carsharing...
« Antwort #62 am: 28. April 2014, 05:38:50 »
Leider habe ich mein Auto auf so einen Parkplatz abgestellt. 290.- € zahlen oder Besitzstörungsklage.
Diese Parkplätze sind von der Stadt Wien gemietet und somit Privatstraßen auf denen
die STVO nicht gilt..daher keine Verpflichtung für die Schilder Halten und Parken verboten.
Weder MA65 noch ÖAMTC sind wirklich mit dieser Regelung zufrieden.
 Die einzige Möglichkeit die Besitzstörung abzuwehren ist bei Gericht gegen die Rechtmäßigkeit dieser Abstellplätze zu argumentieren...hat laut Öamtc schon funktioniert.

luki32

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Re: Carsharing...
« Antwort #63 am: 28. April 2014, 07:35:16 »
Leider habe ich mein Auto auf so einen Parkplatz abgestellt. 290.- € zahlen oder Besitzstörungsklage.

Manchmal zahlt es sich doch aus auf Schilder zu schauen, wenn man sein Auto einparkt!  :P

mfG
Luki
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Linie 41

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Re: Carsharing...
« Antwort #64 am: 28. April 2014, 08:09:45 »
Falschparken ist sonst billiger. ;D
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

haidi

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Re: Carsharing...
« Antwort #65 am: 28. April 2014, 08:42:54 »
Haben's dich abgeschleppt?
Ich hab da über das Bürgerservice mit der zuständigen MA diskutiert und gemeint, diese Parkplätze gehörten anständig als "Privatgrund" gekennzeichnet, es werden da im öffentlichen Straßenraum Schilder und Bodenmarkierungen verwendet, die nicht in der StVO enthalten sind und die Parkplätze sind in keinster Weise eingefriedet. Ausländer können diese Schilder nicht lesen.
Antwort mit dem Grundtenor: Wir haben von den Car-Sharing-Firmen keine Hinweise, dass es Probleme gäbe.
Aber Geld gibt es für die Gemeinde :)
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95B

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Re: Carsharing...
« Antwort #66 am: 28. April 2014, 09:06:23 »
Antwort mit dem Grundtenor: Wir haben von den Car-Sharing-Firmen keine Hinweise, dass es Probleme gäbe.

"Es hot uns kana gsogt, doss..." Ja, die Carsharingfirmen haben sicher keine Probleme, die verdienen ja gut daran. Aber vielleicht haben Autolenker Probleme damit oder auch nur der Hausverstand des durchschnittlichen Straßenbenutzers. :D
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Re: Carsharing...
« Antwort #67 am: 29. April 2014, 15:48:57 »
Privatparkplatz (Privatgrund) im Halteverbot oder Halteverbot auf Privatgrund?

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W_E_St

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Re: Carsharing...
« Antwort #68 am: 29. April 2014, 15:59:49 »
Darf der da überhaupt sein? An sich ist die Straße ja gesperrt, aber ich hab leider nicht auf die Zusatztafel geschaut was für Ausnahmen es gibt.
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

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Re: Carsharing...
« Antwort #69 am: 29. April 2014, 16:11:35 »
Darf der da überhaupt sein? An sich ist die Straße ja gesperrt, aber ich hab leider nicht auf die Zusatztafel geschaut was für Ausnahmen es gibt.

Fahrverbot, Zufahrt gestattet. Aber er steht trotzdem im Halteverbot. Oder die haben das Ende des HV zu weit vorn aufgestellt. Also: Es fehlt wieder einmal die Abgrenzung/Abschrankung des Privatgrundes, das ist ja nicht mal auf der Tafel angeschrieben ... aber das hatten wir ja bereits zur Genüge.

95B

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Re: Carsharing...
« Antwort #70 am: 29. April 2014, 16:54:52 »
Und wenn das Halteverbot nicht da ist, kann man dasselbe Spiel mit der Kurzparkzone spielen. C:-)
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Re: Carsharing...
« Antwort #71 am: 29. April 2014, 18:06:50 »
Wenn der Car-Sharing-Platz Privatgrund wäre, gilt dann ein solches Halteverbot überhaupt? Aus Sicht der Bauarbeiter ist die Sache eh klar - das Auto gehört dort klarerweise weg, weil es die Arbeiten behindert.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

hema

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Re: Carsharing...
« Antwort #72 am: 30. April 2014, 00:29:11 »
Wenn der Car-Sharing-Platz Privatgrund wäre, gilt dann ein solches Halteverbot überhaupt?
Nein, es würden nur Tafeln gelten, welche der Grundbesitzer aufgestellt hat. Und die könnten nur mit seiner Zustimmung exekutiert werden. Andererseits dürfte er aber nicht Tafeln aufstellen, wenn diese zu Irritationen von Verkehrsteilnehmern auf der anrainenden öffentlichen Verkehrsfläche führen würden.   :-\

Private Flächen müssen nicht als solche gekennzeichnet sein. Da gab es ja in Hütteldorf den fiesen Fall, wo ab einer unsichtbaren Grenze eine Sackgasse zur Privatstraße mutiert ist. Und wehe jenen, die ihr Auto unwissentlich auch nur einen Meter über dieser Grenze abgestellt haben, die bekamen es unweigerlich mit einer Besitzstörungsklage/Entschädigungsforderung zu tun!
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moszkva tér

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Re: Carsharing...
« Antwort #73 am: 30. April 2014, 11:27:44 »
Private Flächen müssen nicht als solche gekennzeichnet sein. Da gab es ja in Hütteldorf den fiesen Fall, wo ab einer unsichtbaren Grenze eine Sackgasse zur Privatstraße mutiert ist. Und wehe jenen, die ihr Auto unwissentlich auch nur einen Meter über dieser Grenze abgestellt haben, die bekamen es unweigerlich mit einer Besitzstörungsklage/Entschädigungsforderung zu tun!
Wenn ich als Grundbesitzer mein Recht durchsetzen will, muss ich meinen Grund auch entsprechend kennzeichnen. Bei einer Wiese ist es klar, dass die wem gehört. Bei einer Straße kann ich normalerweise nicht erkennen, ob die privat ist oder nicht.

Ergo: Als Straßenbesitzer kann ich mit einer Besitzstörungsklage drohen und Entschädigung fordern. Viele Leute lassen sich einschüchtern und zahlen einfach und der Straßenbesitzer macht sich auch ein gutes Geschäft draus. Wenn es wirklich zu einer Klage kommt und vor Gericht landet, kann es aber ganz anders ausschauen! Daher wird seitens der Besitzer nur laut gepoltert, geschrien und gedroht, zu einer Klage kommt es so gut wie nie.

Das ist wie mit den Abmahnschreiben, man hätte sich im Internet für irgendeinen kostenpflichtigen Dienst eingetragen. Sowas ist mir einmal passiert, angeblich eine Infoseite für Aquariumfische (mit dem Thema habe ich nichts am Hut): Mahnung, Drohung, Pfändungsankündigung usw. Ich habe mich damals an den Konsumentenschutz der AK gewandt, die haben mir gesagt, sie warten nur drauf, dass diese Gauner endlich einmal wirklich klagen. Dann würden sie mich vertreten und die Gangster endlich fertig machen können. Nach mehreren aggressiven Schreiben per Post, die ich ignoriert habe, ist die Sache übrigens eingeschlafen.

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Re: Carsharing...
« Antwort #74 am: 30. April 2014, 22:50:24 »
Leider habe ich mein Auto auf so einen Parkplatz abgestellt. 290.- € zahlen oder Besitzstörungsklage.
Diese Parkplätze sind von der Stadt Wien gemietet und somit Privatstraßen auf denen
die STVO nicht gilt..daher keine Verpflichtung für die Schilder Halten und Parken verboten.
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Also ich würde sowas nach Möglichkeit mittels Rechtsschutzversicherung und eventuell ÖAMTC durchfechten. Ich bin sehr wohl für Carsharing, aber diese absolut dumme Art und Weise, die Parkplätze zu kenzeichnen gehört abgestellt. Das ist echt auf einem Niveau mit irgendwelchen Abzock-Abmahn-Anwälten und ähnlichem. >:( :down:
Abgsehen davon erschließt sich mir nicht, inwieweit man als Laie darauf gefasst sein muss, dass eine - de facto nicht gekennzeichnete - 10 Quadratmeter große Fläche, die komplett von öffentlichem Raum umschlossen ist, Privatgrund sein könnte.
"das korrupteste Nest auf dem weiten Erdenrund"
Mark Twain über die Wienerstadt.