Autor Thema: Carsharing...  (Gelesen 37568 mal)

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E2

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Re: Carsharing...
« Antwort #30 am: 14. September 2012, 12:30:35 »
Zitat
reicht die Abschrägung des Gehsteigs

Richtig!

Polizei - Abschleppung - Simmering

Baustelle u. U. nur beiseitestellen, wenn vor Aufstellung der HV-Tafeln abgestellt.

Privatabschleppungen - je nachdem, kann u. U. dann auch im 23. beim Toman stehen.

106er

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Re: Carsharing...
« Antwort #31 am: 14. September 2012, 12:45:27 »
Carsharing gehört zumindest zum Teil der Gemeinde/Politik.

Laut dieser Quelle gehört carsharing.at der amerikanischen Firma Zipcar?
... fahrt mit der Tramway ...

schaffnerlos

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Re: Carsharing...
« Antwort #32 am: 14. September 2012, 13:35:02 »
Carsharing gehört zumindest zum Teil der Gemeinde/Politik.
Laut dieser Quelle gehört carsharing.at der amerikanischen Firma Zipcar?

So ist es auch, die Gemeinde hatte nie Anteile an einer Carsharing-Firma.

E2

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Re: Carsharing...
« Antwort #33 am: 14. September 2012, 14:04:41 »
Ok, ok, die Gerüchtebörserln. Aber irgendwie gibts ein Naheverhältnis, müsst ich stierln gehn wo ich das gelesen hab.

Linie 41

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Re: Carsharing...
« Antwort #34 am: 14. September 2012, 18:25:23 »
Vor Zipcar war es Denzel.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

haidi

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Re: Carsharing...
« Antwort #35 am: 14. September 2012, 22:31:26 »
Für das erforderliche Freihalten der Einfahrt ist eigentlich nicht die markierte Breite oder die Zickzack-Linie maßgeblich, sondern die Möglichkeit der ungehinderten Nutzung. Da kann man natürlich ein bissl drüber streiten, was da jeder drunter versteht. Jeder Garagenbesitzer sieht es halt lieber, wenn fünf Meter frei sind, obwohl er mit drei locker auskommt!  ;)

Vor Haus- und grundstückseinfahrten ist das Parken verboten, das Halten nur dann erlaubt, wenn der Lenker im Fahrzeug verbleibt. Ob die Einfahrt breit genug ist, dass der Berechtigte hinein kommt, geht den Parkenden nichts an. Ist die Einfahrt zu schmal, dass der Berechtigte hineinrangieren kann (also Verhältnis Straßenbreite und Einfahrtsbreite), dann muss er die Zick-Zack-Linien beantragen und anbringen lassen - sonst hat er Pech gehabt. Ich kann sonst bis an die Kante der Abschrägung parken.

Hannes
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

HLS

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Re: Carsharing...
« Antwort #36 am: 15. September 2012, 00:17:42 »
Ist die Einfahrt zu schmal, dass der Berechtigte hineinrangieren kann...

Hannes
Dann sind die meisten Einfahrten aber zu schmal, denn in Wien fahren die meisten "Ostfriesen" Autos und die sind bekanntlich 5m breit und 2m lang, damit alle vorn sitzen können.  ;D
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

E2

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Re: Carsharing...
« Antwort #37 am: 20. September 2012, 16:50:07 »
Kurzparkzonen: Carsharing-Autos bekommen keine Strafzettel

Für Kontrolleure ist schwer ersichtlich, wie lange ein Car-Sharing-Auto schon in der Kurzparkzone steht. - © Vienna.at/ Sarah van den Berg
Weiter sorgen die Kurzparkzonen in Wien für Verwirrung: Am Dienstag ortete die FPÖ eine Bevorzugung von Carsharing-Firmen gegenüber Anrainern und Wirtschaftstreibenden. Zum Teil stünden Fahrzeuge mehrere Tage auf ein und demselben Parkplatz in der Kurzparkzone. VIENNA.AT hat bei der MA 67, zuständig für Parkometerstrafen, nachgefragt.

Carsharing-Autos eines in Wien stark vertretenen Unternehmens können fast im ganzen Stadtgebiet einfach abgestellt werden – auch in Kurzparkzonen, da dem Unternehmen von der Stadt Wien Ausnahmegenehmigungen für die Kurzparkzonen erteilt wurden.
In den Nutzungsbedingungen finden sich allein folgende Einschränkungen: Es muss sich “um einen öffentlich zugänglichen, regulären Parkplatz” handeln. “Eine Ausnahme dazu bilden Stellplätze, für welche nur in bestimmten Zeiträumen (z.B. werktags von 9-12 Uhr) ein Park- oder Halteverbot gilt.”


und:

Auch Carsharing-Firmen kassieren Strafzettel in Kurzparkzonen
Kein Strafzettel in der Kurzparkzone? Stimmt nicht, sagt ein Mitarbeiter einer Carsharing-Firma. - © Vienna.at/ Sarah van den Berg
von Sarah van den Berg - Autos von Carsharing-Firmen dürfen in Wien in allen Kurzparkzonen abgestellt werden. Vor Strafzettel sei man deswegen aber noch lange nicht gefeit. Im Gegenteil, im Gespräch mit VIENNA.AT erzählt ein Mitarbeiter, dass die Kontrollen der Stadt Wien “anscheinend gut funktionieren”.

Anrainer hätten beobachtet, dass Autos einer Carsharing-Firma weit über die erlaubte Parkdauer oft über zwei, drei Tage in Kurzparkzonen stehen, ohne einen Strafzettel zu bekommen – so die Aussendung der FPÖ am Dienstag. Von der MA 67 jedoch hieß es auf Anfrage von VIENNA.AT, dass für Autos von Carsharing-Firmen genau die gleichen Regeln gelten, wie für alle anderen auch: Die maximale Parkdauer von zwei Stunden dürfe nicht überschritten werden.
Es sei jedoch für Kontrolleure schwer ersichtlich, wie lange ein Fahrzeug bereits in der Kurzparkzone stehe, wenn eine Tafel eingelegt ist. Das gilt allerdings nicht nur für Autos von Carsharing-Firmen, sondern für alle Firmenfahrzeuge, die statt  Kurzparkscheine zu verwenden die Parkometerabgabe pauschal errichten.

Strafzettel habe man schon viele bekommen
“Für uns gelten die gleichen regeln wie für alle Autofahrer”, meint auch ein Sprecher eines in Wien stark vertretenen Carsharing-Unternehmens. “Wir haben bereits einen nicht geringen Betrag an Parkometerstrafen an die Stadt Wien gezahlt” und Strafzettel kämen regelmäßig vor.
Die Fahrzeuge werden nur von den Kunden geparkt, es sei ein zu großer Aufwand die Autos, die in Kurzparkzonen abgestellt wurden, vom Service-Team umparken zu lassen. Strafen müsse man in also in Kauf nehmen und man habe schonn feststellen müssen, dass “die Kontrollen der Stadt Wien anscheinend gut funktionieren”.


Quelle: Vienna.at

Wers glaubt...

hema

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Re: Carsharing...
« Antwort #38 am: 21. September 2012, 03:26:06 »
Na, die Parkuhr wurde ja schon erfunden und die Car2go-Autos haben sogar eine fix in der Windchutzscheibe klebende. Wenn sich ein Kunde in eine befristete Kurzparkzone stellt, muss er sie halt einstellen. Macht er was falsch oder steht das Auto zu lange dort, muss eben er die Strafe zahlen (Lenkererhebung). Wieso regt sich die Firma da auf? Wenn sie das freiwillig zahlt, ist sie schön blöd (oder halt kundenfreundlich).  ::)


Außergesetzliche Extrawürschte für bestimmte Autofahrer kann es wohl schon aus logischen Gründen nicht geben, und wegschauende Aufsichtsorgane haben sicher keine hohe Dienstauffassung (riecht ja fast schon nach Korruption!).  :down:
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E2

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Re: Carsharing...
« Antwort #39 am: 21. September 2012, 08:38:32 »
Parkuhr gut und schön: Der Kunde sagt vertragskonform: Ich hab das Auto bis Hausnummer 15 Uhr gemietet, Uhr eingestellt, dann ists mir wurscht, und recht hat er.

2. Absatz: Alles gesagt!

darkweasel

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Re: Carsharing...
« Antwort #40 am: 21. September 2012, 10:26:09 »
Wenn sie das freiwillig zahlt, ist sie schön blöd
Schlussendlich wirds wurscht sein, denn die Strafen, die die Firma zahlt, schlagen sich dann in entsprechend höheren Preisen für die Kunden nieder.

hema

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Re: Carsharing...
« Antwort #41 am: 21. September 2012, 13:12:03 »
Parkuhr gut und schön: Der Kunde sagt vertragskonform: Ich hab das Auto bis Hausnummer 15 Uhr gemietet, Uhr eingestellt, dann ists mir wurscht, und recht hat er.
Sicher nicht. Verantwortlich für eine Übertretung ist wohl nur der, der sie setzt. Sonst könnte er das Auto ja auch am Abend in eine temporäres Halteverbot oder eine Bushaltestelle stellen oder überhaupt vor eine Einfahrt und sagen, hinter mir die Sintflut. Die Car2go-Autos mietet man auch nicht nach Zeit, sondern zahlt für die gefahrenen Kilometer, mit dem Aussteigen ist das Mietverhältnis beendet.
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benkda01

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Re: Carsharing...
« Antwort #42 am: 21. September 2012, 13:30:11 »
Die Car2go-Autos mietet man auch nicht nach Zeit, sondern zahlt für die gefahrenen Kilometer
Falsch.

hema

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Re: Carsharing...
« Antwort #43 am: 21. September 2012, 13:40:56 »
Wieso? Soviel ich gelesen habe, zahlt man 20 Cent pro gefahrenen Kilometer und stellt das Auto am Zielort ab.
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roadrunner

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Re: Carsharing...
« Antwort #44 am: 21. September 2012, 13:41:24 »
Die Car2go-Autos mietet man auch nicht nach Zeit, sondern zahlt für die gefahrenen Kilometer
Falsch.

Du zahlst die verbrauchte Zeit. Minute, Stunde oder Tag. Wobei für Fahren und Parken ein unterschiedlicher Tarif gilt. Tag zahlst du, wenn die Summe aus Minuten und Stunden den Tagestarif übersteigen. Höchst Mietdauer 48 Std. Schon ausprobiert und wirklich minutengenaue Abrechnung. Egal wo du hinfährst nur in Wien holen und zurückbringen. Tanken inkl.  :up: