. . . auf alle Fälle, besser so als den Verkehr einstellen oder es kracht.
Wieso hält man einen Fahrer für zu blöd, das zu tun, was man ihm in der anderen Richtung locker zumutet (auch da gibt es Situationen wo er gegen die Einbahn fährt oder wo ihm Fahrzeuge auf seinem Gleis entgegenkommen). Das fängt schon in der Wiener Erweiterung der DV-Strab an, mit dem verlangten Vorausgehen. Wie schon gesagt, wer die große Tramway nicht erkennt, wird das wesentlich kleinere Auto auch nicht sehen. Und bei einem Unfall wäre die Tramway im Recht, der Funkwagen halt nicht; der Tramwayfahrer würde keine Verletzung riskieren, der Funkwagenlenker trägt ein erhebliches Risiko heftige Blessuren zu erleiden (von den Rechtsfolgen ganz abgesehen). Wie so oft ein unlogisches Verlangen der Chefitäten, mehr eigentlich nicht.
Lieber Hema,
les dir bitte die DV-Strab genau durch
Das Vorgehen ist nur dann erforderlich,
wenn der Fahrer nicht an der Zugsspitze ist, bzw die Strecke nicht durch Posten gesichert wird.
bei einem ULF oder auch bei eine E2/c5 ist der Fahrer auch bei der Fahrt am falschen Gleis der Fahrer an der Zugspitze. Und der Funkwagen ist mit einem Posten vergleichbar.
Denn da ich nur im Schritt gefahren bin, wäre ich bei einen Unfall auf alle Fälle gestanden. Und da hätte ich mir schon angeschaut, ob dann der Unfallgegner nicht die alleinige Schuld bekommen hätte.
Denn nur weil ich gesagt hatte, dass ich mit Blaulicht und Folgetonhorn unterwegs war, heißt es noch lange nicht, dass wir da mit vollen Tempo gefahren sind. Die erlaubte Höchstegeschwinidgkeit für Fahrt am falschen Gleis wurde eingehalten.