Autor Thema: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755  (Gelesen 106292 mal)

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Edwin

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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #120 am: 21. Februar 2013, 09:47:41 »


Ich sag nur soviel, da vermischt jetzt jemand Berlin mit Wien. Die verklemmte Türe war nämlich in Berlin.

Es hat angeblich keinen technischen Grund, dass die Züge nicht fahren.
Auch habe ich aus mindestens drei unterschiedlichen Quellen(alle mehr als eindeutig glaubbar) erfahren, dass men von Außen schlecht bis gar nicht ins Kabineninnere kommt, wenn sie der Fahrer "eingesperrt" hat.
Jetzt ist nur die Frage ist das ein technischer Grund oder einfach nur ein Sicherheitsrisiko im Sinne von Rettungs- & Fluchtmaßnahmen? Weiteres frage ich mich, wie kann man dann erst diesen Zügen das so genehmigen ohne es vorher auch zu testen?

Wenn es allerdings einen anderen Grund hat, warum 755-763 ihre Betriebserlaubnis verloren haben, wäre ich sehr intressiert warum? Denn man hat dadurch jetzt 16 B1 weniger (755-763 & 721-727), abzüglich einem(?) Leihulf(664), den 631 kann man ja nicht zählen, weil er ja 1 zu 1 getauscht wurde.

Laut der aktuellen Ausgabe der "Verkehrsblätter" liegt ein Formfehler vor:

"Die Inbetriebnahme der Wagen 755 bis 758 erfolgte am 4.2., die der restlichen Wagen am 5.2. auf den SL 1 und 43. Am 13.2. mussten alle Wagen überraschend wieder abgestellt werden, weil sich im Zulassungsverfahren ein Formfehler herausgestellt hat und die Zulassung deshalb von der MA 64 vorübergehend zurückgezogen wurde. Als Aushilfe kamen deshalb ab 13.2. die B 664 (dieser befindet sich aktuell noch in HLS) und 677 (nur 1 Tag) aus FLOR (beide mit neuen LED-Zielanzeigen) auf der SL 43 zum Einsatz."

(Text aus Wiener Verkehrsblätter 2013-02)

Irgendwie ein starkes Stück dass man - falls nicht wirklich ein technisches Problem vorliegt - deswegen die Züge gleich wieder abstellt. Aber es ist ja wieder einmal egal denn laut (wie immer widerlicher) Propaganda hat man ja die Züge in den Betrieb genommen und die Beförderungsqualität im ganzen Netz dadurch erheblich gesteigert ...  :bh:

13er

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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #121 am: 21. Februar 2013, 09:49:53 »
Vielleicht ist ja der Formfehler, dass die Wagen bei der Behörde irrtümlich als B2 beantragt wurden? Allerdings ist das nur eine Mutmaßung, denn eigentlich könnte die Typenbezeichnung der Behörde ja wurscht sein.

Die Probleme mit den Türen gibt es dennoch.
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Edwin

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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #122 am: 21. Februar 2013, 09:55:45 »
Vielleicht ist ja der Formfehler, dass die Wagen bei der Behörde irrtümlich als B2 beantragt wurden? Allerdings ist das nur eine Mutmaßung, denn eigentlich könnte die Typenbezeichnung der Behörde ja wurscht sein.

Deswegen sollte es ja auch nicht unbedingt notwendig sein die Züge wieder aus dem Betrieb zu nehmen.
Die Probleme mit den Türen gibt es dennoch.
Aber das sollte auch innerhalb von Tagen (wenn nicht Stunden) erledigt sein (ausser es ist wirklich schwerwiegend), aber es ist ist ja schon wieder eine Woche vergangen ....

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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #123 am: 21. Februar 2013, 10:07:50 »
Aber das sollte auch innerhalb von Tagen (wenn nicht Stunden) erledigt sein (ausser es ist wirklich schwerwiegend), aber es ist ist ja schon wieder eine Woche vergangen ....
Genosse, waun a ULF steht, kost' a nix :)
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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #124 am: 21. Februar 2013, 10:35:51 »
Vielleicht ist ja der Formfehler, dass die Wagen bei der Behörde irrtümlich als B2 beantragt wurden? Allerdings ist das nur eine Mutmaßung, denn eigentlich könnte die Typenbezeichnung der Behörde ja wurscht sein.
Deswegen sollte es ja auch nicht unbedingt notwendig sein die Züge wieder aus dem Betrieb zu nehmen.
Man darf nicht mit nicht zugelassenen Fahrzeugen fahren. Stellt sich die Frage, ob der Formfehler bei den WL oder bei der Behörde lag oder ob "Formfehler" nicht bloß die offizielle Umschreibung des VEB Verkehrskombinat Pyöngyang für die genannten Türprobleme darstellt. 8)
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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #125 am: 21. Februar 2013, 10:56:29 »
ob "Formfehler" nicht bloß die offizielle Umschreibung des VEB Verkehrskombinat Pyöngyang für die genannten Türprobleme darstellt. 8)
Na is eh kloar, schreib Formfehler eini in des Föd wo "Begründung" draufsteht. Wann de Tiar ned zuageht is jo wos mit dera Form von der Tia foisch.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #126 am: 21. Februar 2013, 11:30:10 »
ob "Formfehler" nicht bloß die offizielle Umschreibung des VEB Verkehrskombinat Pyöngyang für die genannten Türprobleme darstellt. 8)
Na is eh kloar, schreib Formfehler eini in des Föd wo "Begründung" draufsteht. Wann de Tiar ned zuageht is jo wos mit dera Form von der Tia foisch.
Sagt der Chefarzt zum jungen Kollegen: "Also Sie müssen echt beim Ausfüllen der Totenscheine besser aufpassen! Jetzt haben Sie schon wieder im Feld "Todesursache" Ihren Namen hingeschrieben!".
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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #127 am: 21. Februar 2013, 13:54:30 »
. . . . und die Zulassung deshalb von der MA 64 vorübergehend zurückgezogen wurde.
Interessant, was eine Gemeindedienststelle alles kann und darf, obwohl das in die Kompetenz des Landes (Landeshauptmann) fällt. Der Bürgermeister ist zwar in Personalunion auch Landeshauptmann, aber Magistratseirichtungen "gehören" der Gemeinde und nicht dem Land. Es gibt Bürgermeister, die sind in Person auch Nationalratsabgeordnete, aber deshalb sind die Magistrate ihrer Gemeinden noch lange keine Bundesdienststellen!  ;)


Nein, keine Angst, Bescheide in eisenbahnrechtlichen Belangen tragen sicher die Unterschrift von Michael Häupl (zumindest soweit sie Wien betreffen)!  :D
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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #128 am: 21. Februar 2013, 14:10:40 »
Das äußert sich aber höchstens darin, dass der gleiche Sachbearbeiter den Textblock "Für den Landeshauptmann: i.V. XY" anstelle von "Für den Abteilungsleiter: i.V. XY" verwendet.

hema

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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #129 am: 21. Februar 2013, 14:18:09 »
Dann müsste auch ein St.Pöltner Magistratsbediensteter für den Pröll unterschreiben können!  ;)
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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #130 am: 22. Februar 2013, 06:54:52 »
Dann müsste auch ein St.Pöltner Magistratsbediensteter für den Pröll unterschreiben können!  ;)
Nein, weil die Verfassung nur für Wien entsprechendes vorsieht (art 108 B-VG)

Ferry

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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #131 am: 22. Februar 2013, 13:26:23 »
Interessant, was eine Gemeindedienststelle alles kann und darf, obwohl das in die Kompetenz des Landes (Landeshauptmann) fällt. Der Bürgermeister ist zwar in Personalunion auch Landeshauptmann, aber Magistratseirichtungen "gehören" der Gemeinde und nicht dem Land. Es gibt Bürgermeister, die sind in Person auch Nationalratsabgeordnete, aber deshalb sind die Magistrate ihrer Gemeinden noch lange keine Bundesdienststellen!  ;)
Das ist einerseits in der Wiener Stadtverfassung und andererseits in der  GEM (Geschäftseinteilung für den Magistrat) so festgelegt. Der Magistrat ist eine Dienststelle der Gemeinde, aber da die Gemeinde Wien gleichzeitig auch das Land Wien ist, nimmt er eben auch Länderkompetenzen wahr. Wäre ja wohl auch Luxus, dafür zwei Dienststellen zu betreiben.
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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #132 am: 22. Februar 2013, 13:52:28 »
. . . . und die Zulassung deshalb von der MA 64 vorübergehend zurückgezogen wurde.
Interessant, was eine Gemeindedienststelle alles kann und darf, obwohl das in die Kompetenz des Landes (Landeshauptmann) fällt. Der Bürgermeister ist zwar in Personalunion auch Landeshauptmann, aber Magistratseirichtungen "gehören" der Gemeinde und nicht dem Land.

Stimmt nicht:

Artikel 108 B-VG. "Für die Bundeshauptstadt Wien als Land hat der Gemeinderat auch die Funktion des Landtages, der Stadtsenat auch die Funktion der Landesregierung, der Bürgermeister auch die Funktion des Landeshauptmannes, der Magistrat auch die Funktion des Amtes der Landesregierung und der Magistratsdirektor auch die Funktion des Landesamtsdirektors."

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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #133 am: 22. Februar 2013, 15:51:34 »
Im Falle es nicht schon hier erwähnt wurden ist, der 763 hatte ebenfals bereits eine extremst kurze Zulassung, von etwa 5Stunden und steht ebenso abgestellt in HLS.  ;D

Eine Frage dazu. Dürfen diese Züge eigentlich am Bahnhofsgrund hin und her verschoben werden oder dürfen sie ab dem Zulassungsentzug nicht mehr bewegt werden?
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #134 am: 22. Februar 2013, 17:29:53 »
Eine Frage dazu. Dürfen diese Züge eigentlich am Bahnhofsgrund hin und her verschoben werden oder dürfen sie ab dem Zulassungsentzug nicht mehr bewegt werden?
Warum soll man sie auf Bahnhofsgrund (Privatgrund!) nicht bewegen dürfen? Ich dürfte auf meinen Privatgrundstücken (so ich denn welche hätte...) auch mit nicht zugelassenen Autos fahren.
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