tramway.at, dass nicht einmal dir der Unterschied geläufig ist!

Bei Inselhaltestellen* muss zum Fahrgastwechsel der
ganze Zug (sprich alle Türen) im Bereich der Insel sein, das ist ja auch der Grund, warum lange Züge in der 9er-Haltestelle am Elterleinplatz keinen Fahrgastwechsel durchführen dürf(t)en. Bei Kaps, Aufdoppelungen oder Haltestellen ohne jede Einstiegshilfe ist es wurscht, wie lange ein Zug ist, es muss nur die Zugspitze die Haltestellentafel erreicht haben!
*) Eine Haltestelleninsel ist eine gegenüber der Fahrbahn erhöhte Aufstellfläche für Fahrgäste eines Öffentlichen Verkehrsmittels und befindet sich, wie auch die Gleise im Bereich der allgemeinen Fahrbahn. Sie ist
kein Fahrbahnteiler, sondern nur eine Einsteighilfe, daher ist das Parken auf der Fahrbahn entlang so einer Insel verboten. Bei Inseln (in der Fahrbahn!) geht der Haltestellenbereich bis zum Gehsteig, das heißt eigentlich müssten Autofahrer Fahrgästen das ungehinderte Überqueren der Fahrbahn zum Verkehrsmittel in der Haltestelle jederzeit ermöglichen (wie bei einer Aufdoppelung). Anders ist es mit Haltestellen auf Fahrbahnteilern oder bei Gleiskörpern in Seitenlage (z.B. Gürtel), obwohl die durchaus ähnlich ausschauen können.