Man stelle sich vor ein privater Busbetreiber würde den einen oder anderen Kurs ausfallen lassen, der würde bestimmt Probleme bekommen und einiges an Geld verlieren!
Der hat auch keine DBV und keinen leistungsfeindlichen KV, kein Hastus und SAP, die jede Improvisation verbieten, keine krausen und betriebshemmenden internen Regelungen und kein weltfremdes Polit-Management samt riesigem Verwaltungsapparat. Und beschäftigt garantiert nicht 95 letztlich ahnungslose externe Berater.
Der hat jedoch das KfG und das ist genau so schlimm, wie KV der WL. Denn der KV und auch HASTUS haben die Regel aus dem KfG. Den privaten unterscheidet nur eines gegenüber den WL, der Anteil an kurzfristige Krankenstände ist wesentlich geringer, als bei den WL. Denn bei den privaten Betreiber ist es den Lenker klar, zweimal ein Fahrtentfall, weil er sich zu kurzfristig dienstunfähig gemeldet hat, und er kann sich einen anderen Job suchen. Da hilft ihm interessanter weise dann auch kein Arbeitsgericht.
Der große Unterschied ist auch, dass der private Betreiber auch, dass dieser auch die ggf verhängten Geldstrafen wegen Verletzung der Ruhezeiten bezahlt, während die WL eben im Vorfeld versuchen den Aufdecker von Verletzungen gar keine Möglichkeit für Anzeigen geben wollen, da die WL wesentlich genauer überprüft werden, ob die Gesetze eingehalten werden.