@inventar.
Dann hast du offensichtlich nie einen Lohnzettel von einen KV-Mitarbeiter gesehen, der das Arbeitszeitgesetz voll ausnützt gesehen. Denn zu deinen 17,- musst du auch noch die Rolldienstzulage einrechnen. das sind bei einer Bereitschaft auch noch mal 5,- Euro. Und wenn ein KV-Mitarbeiter brav seine Überstunden macht, dann hat er wesentlich mehr als ein Altbediensteter.
@ E2
Und selbst wenn du die 30 - 40 Pensionisten finden würdest. Glaubst du wirklich, das die nichts besseres vor haben, als auf Abruf zu Hause zu sitzen und dann zu fahren. Die müsstest du, wenn auch voll in einem Dienstrad erfassen. Und was machst du dann mit ihnen, wenn du sie nicht brauchst?
@13er
Klar kann man einen Anreiz machen, dass die jungen Fahrer/Lenker auch in andere Bereiche reinschnuppern dürfen. Nur hast du leider das Problem, dass du auf einen Betriebsbediensteten zwischen 50 und 200 Fahrbedienstete hast. Da kannst du gar nicht so viele in den anderen Bereich schnuppern. Sonst hast du dann auf einen Posten 20 Springer und die haben dann im Anlassfall keine Praxis um gut arbeiten zu können. Was nicht heißen soll, dass ich einige derzeit fixe Betriebsbedienstete austauschen würde, weil diese absolut fehl auf ihrem Platz sind.
Zum Vorrausplanen des Dienstes kann ich dir nur sagen, das dies leider nicht immer möglich ist, da du auf vielen Linien alle Augenblicken einen anderen Plan hast, weil man auf Veranstaltungen reagieren muss. Ausserdem kann ich mich noch gut auf den Widerstand des Personales bei der Umstellung von 1 auf 3 Tage Dienstvorschau errinnern. Aussage VIELER Kollegen. Ich will das nicht, weil ich dann den eingeteilten schlechten Dienst fahren muss und der Extrafahrer bekommt den schönen aufgegangen Dienst. Wobei ich sagen muss, dass man sich damals genau ausrechnen konnte, welchen Dienst man am Ende der Woche fährt. Was heute bedingt durch die vielen unterschiedlichen Turnusen nicht mehr so leicht möglich ist.
Bezüglich Urlaub muss auch einem jeden Mitarbeiter klar sein, dass man nicht alle Jahre den Wunschurlaub bekommen kann.
Es gibt 3 Gruppen, die jährlich im Oktober rotieren, so dass alle 3 Jahre die Mitarbeiter den Urlaub bekommen, den sie wollen. Und ist man im Sommer in der 3. Gruppe, ist man zu Weihnachten in der 1.
So wissen viele Mitarbeiter jetzt schon, dass sie zwar beim Sommerurlaubstermin eventuell Abstriche müssen, jedoch sicher über die Weihnachtsfeiertage oder über den Jahreswechsel den Urlaub bekommen.
Den es gibt die Regelung, entweder die Woche mit den Weihnachtsfeiertage zu Hause oder die mit dem Jahreswechsel. Und mWn funktioniert es relativ gut.
Und das man beim Urlaub eine Obergrenze einführen muss, ist wahrscheinlich auch allen klar.