NUR: Solange am Fahrzeug keine groben Veränderungen(Neuerungen) durchgeführt werden,brauche ich es nicht neu Zulassen.
Selbst dann nicht, du musst nur die Umbauten (am besten schon in der Planung vor dem Umbau) von der Behörde genehmigen lassen, soweit es wirklich grobe Änderungen sind. Alle anderen durchgeführten Arbeiten/Änderungen muss man nur melden.
Die prinzipielle Zulassung zum Verkehr verliert ein Schienenfahrzeug eigentlich nie, solange es existiert. Bei Bedenken kann die Behörde allerdings jederzeit ein weitere Verwendung im (Personen-)Verkehr untersagen oder an gewisse Auflagen binden. Wie sollten sonst E1 nach ihrem Wiener Ende in Graz weiterfahren dürfen? Oder zahlreiche Museumsfahrzeuge, die ja weiterhin als Straßenbahnfahrzeuge gelten, ausgenommen jene Quasi-Neubauten, die im Straßenbahnnetz nur gem. Veranstaltungsgesetz eingesetzt werden dürfen, also rechtlich zwar Schienenfahrzeuge, aber keine Straßenbahnen gem. StrabVO sind.