Autor Thema: Haltestellen ohne Bahnsteig (war: 12.6.2013: Entgleisung E2c5 Fickeysstraße)  (Gelesen 29174 mal)

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Linie 41

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Und dann hast du die Fahrgäste, die dann kommen und fragen - Wer fährt den zuerst?  *duck und renn*
Für den Fall könnte man im Prinzip ja einen Vorweganzeiger installieren. Solange man aber nicht gezwungen ist zwei Linien desselben Bündels von unterschiedlichen Schleifen abfahren zu lassen würde ich das auch tunlichst vermeiden. Die einzig sinnvolle Variante mit zwei Unterschiedlichen Abfahrtsstellen wäre eigentlich nur, wenn eine der Linien eine Durchgangslinien wäre, denn dann geht's betrieblich kaum anders.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

haidi

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Und dann hast du die Fahrgäste, die dann kommen und fragen - Wer fährt den zuerst?  *duck und renn*
Für den Fall könnte man im Prinzip ja einen Vorweganzeiger installieren. Solange man aber nicht gezwungen ist zwei Linien desselben Bündels von unterschiedlichen Schleifen abfahren zu lassen würde ich das auch tunlichst vermeiden.

37 - 42 sind im Prinzip ein Bündel. Für jemanden, der bis max. Gürtel fahren will, ist die Frage nach dem nächsten Zug schon interessant.

Hannes
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

95B

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37 - 42 sind im Prinzip ein Bündel. Für jemanden, der bis max. Gürtel fahren will, ist die Frage nach dem nächsten Zug schon interessant.

Wer zum Schottentor will, muss sich bei der Spitalgasse auch zwischen 37/38 und 40/41/42 entscheiden. Ich halte das bei den dichten Intervallen, die wir haben, für absolut vertretbar.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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moszkva tér

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37 - 42 sind im Prinzip ein Bündel. Für jemanden, der bis max. Gürtel fahren will, ist die Frage nach dem nächsten Zug schon interessant.

Jemand will ja nicht einfach "zum Gürtel", sondern hat auch eine bestimmte Stelle dort als Fahrziel. Also wäre es ohne weiters möglich, die Linien, die zur Nussdorfer Straße und die, die zur Währinger Straße fahren, zu teilen.

darkweasel

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Jemand will ja nicht einfach "zum Gürtel", sondern hat auch eine bestimmte Stelle dort als Fahrziel.
Nicht unbedingt - wenn mein Ziel im 20. oder 21. Bezirk liegt, will ich vielleicht wirklich einfach nur zur U6.

W_E_St

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Jemand will ja nicht einfach "zum Gürtel", sondern hat auch eine bestimmte Stelle dort als Fahrziel.
Nicht unbedingt - wenn mein Ziel im 20. oder 21. Bezirk liegt, will ich vielleicht wirklich einfach nur zur U6.
Da nehme ich in Anbetracht der Ampelsituation beim Umsteigen vermutlich auch 40-42. Nussdorfer Straße ist da nicht so ideal. Wirklich interessant ist die Wahlfreiheit gerade einmal bis zur Spitalgasse, derzeit zwei Haltestellen.
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

(aus einer Beschwerde über viel zu weit und kurz geschnittene Pullover in "Good Bye Lenin")

umweltretter

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60er Kennedybrücke, 9er Wallrißstraße, Schöffelgasse und Westbahnhof, 40er Schöffelgasse, 52/58 Westbahnhof, 43er Neuwaldegg, 58er Hummelgasse (linkes Gleis) . . . .
Ergänzend noch ein Sonderfall: 60er Breitenfurter Straße. Dort gibt's zwar Bahnsteige, die sind aber nur über Stiegen erreichbar.

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13er

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Das widerspricht unmittelbar § 30 Abs. 4 StrabVO 1999:

Zitat
(4) ... Haltestellen ebenerdiger Strecken müssen ohne Stufen zugänglich sein. ...
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

hema

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Nein, das gilt nur für Haltestellen, die ab dem Jahr 2000 errichtet wurden!


Aber man könnte die Haltestelle natürlich auflassen oder einfach an den Beginn der Rampe verlegen. Die Haltestelle "Kaiser FranzJosef-Straße" dann halt zur Kreuzung mit der Ketzergasse, da wäre sie eh besser gelegen! Früher hat es bei der Breitenfurter Straße auch keine Haltestelle gegeben.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

13er

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Nein, das gilt nur für Haltestellen, die ab dem Jahr 2000 errichtet wurden!
Schon, aber der Sinn solcher Übergangsbestimmungen bzw. des Bestandsschutzes ist nicht, dass das dann bis in alle Ewigkeiten so bleibt. Bei Fahrzeugen verstehe ich den Bestandsschutz, aber bei Haltestellen spricht grundsätzlich nichts dagegen, diese zum modernen Gesetz konform zu adaptieren.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

darkweasel

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Das widerspricht unmittelbar § 30 Abs. 4 StrabVO 1999:

Zitat
(4) ... Haltestellen ebenerdiger Strecken müssen ohne Stufen zugänglich sein. ...
Was ist an der 60er-Brücke dort ebenerdig?

13er

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Das widerspricht unmittelbar § 30 Abs. 4 StrabVO 1999:

Zitat
(4) ... Haltestellen ebenerdiger Strecken müssen ohne Stufen zugänglich sein. ...
Was ist an der 60er-Brücke dort ebenerdig?
War auf den 38er bezogen. Am 60er müsste es dafür eine Rampe bzw. einen Lift o.ä. geben, also kann man eh froh sein über den Bestandsschutz ;)
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

95B

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War auf den 38er bezogen. Am 60er müsste es dafür eine Rampe bzw. einen Lift o.ä. geben, also kann man eh froh sein über den Bestandsschutz ;)
Genau, sonst wird dort auch noch auf Mittelbahnsteig umgerüstet... >:D
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

umweltretter

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Das widerspricht unmittelbar § 30 Abs. 4 StrabVO 1999:

Zitat
(4) ... Haltestellen ebenerdiger Strecken müssen ohne Stufen zugänglich sein. ...
Was ist an der 60er-Brücke dort ebenerdig?
War auf den 38er bezogen. Am 60er müsste es dafür eine Rampe bzw. einen Lift o.ä. geben, also kann man eh froh sein über den Bestandsschutz ;)
Theoretisch sollte dort eh auf beiden Seiten Platz für Rampen sein.