Zu den Blinkern habe ich einen befreundeten Fachmann gefragt:
Nicht erlaubt: stimmt nicht.
Es gibt meines Wissens kein fränzösisches Gesetz und keine Verordnung, die Blinker an Trams verbietet.
Allerdings brauchte man in F keine Fahrtrichtungsanzeiger. Denn nach dem frz. Code de la Route haben Schienenfahrzeuge stets Vorrang, auch wenn keine Schilder stehen.
Schilder (und Blinker) dienen nur zur Erinnerung, und um auf Schienenfahrzeuge aufmerksam zu machen.
Inzwischen haben etliche frz. Trams Fahrtrichtungsanzeiger.
a) Es schadet nicht. Warnbinkanlagen brauchen Trams ohnehin.
b) Grenzüberfahrende Trams brauchen sie, zB im Verkehr nach Deutschland.
c) Für Hersteller ist es günstiger, alle Trams mit Fahrtrichtungsanzeigern zu liefern –- auch wenn sie nur nach Frankreich zu liefern sind. Das spart späteres Umbauen und Nachrüsten, wenn eine Tram in ein Land verkauft oder verliehen wird, in dem Fahrtrichtungsanzeiger vorgeschrieben sind.
Ich kann mich zwar an keinen abbiege-blinkenden Tramwayzug erinnern (genant, dass mir das Thema bisher überhaupt nicht aufgefallen ist!), aber bei Störungen setzen sie die Warnblinker wie bei uns.