Autor Thema: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“  (Gelesen 22897 mal)

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noniq

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Interessantes Urteil:

Zitat
[...] Das nunmehr geforderte “zusätzliche Beförderungsentgelt”, das die klagende Partei begehrt, weil der Beklagte ohne gültigen Fahrausweis gefahren ist, also seinen Teil des Vertrages nicht eingehalten hat, ist rechtlich als Konventionalstrafe gem § 1336 ABGB, also als pauschaler Schadenersatz zu qualifizieren ist (LGZ Wien 6.2.1996, 37R 1164/95s.). Die klagende Partei hat keinerlei Vorbringen dazu erstattet, wie sich das “zusätzliche Beförderungsentgelt” berechnet, oder auch nur, welche Berechnungsgrößen bei der Berechnung berücksichtigt wurden, und es liegen auch sonst keinerlei Anhaltspunkte dazu vor, welcher konkrete Schaden bei der klagenden Partei durch Handlung des Beklagten eingetreten sein könnte, und wie man diesen berechnen und pauschal bemessen könnte.

Dass die klagende Partei selbst ihren erlittenen Schaden in ihren “Tarifbestimmungen” pauschaliert hat, ändert nichts daran, dass die herangezogenen Parameter und ihre Gewichtung überprüfbar sein müssen. Nachdem die Parameter nicht einmal ansatzweise offengelegt wurden, kann die Größe eines allfälligen klägerischen Schadens nicht einmal vermutet werden.

Es bleibt sohin kein Spielraum für den Zuspruch des “zusätzlichen Beförderungsentgelts”.
Quelle: http://schmecks.noblogs.org/post/2013/07/30/es-bleibt-somit-kein-spielraum-fur-den-zuspruch-des-zusatzlichen-beforderungsentgelts/ (dort ist auch das komplette Urteil als PDF verlinkt)

HLS

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Also wird die Zahl der Jahreskartenbesitzer rückläufig werden und im gleichem Ausmaß, die Zahl der Schwarzfahrer steigen.
Denn nun ist es eindeutig, Schwarzfahren ist legal und völlig unproblematisch, man braucht sich nur auf dieses Urteil berufen und Zahlt nur den Ersatzfahrschein mit 2,20€.  :bh: :fp:
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

Klingelfee

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Also wird die Zahl der Jahreskartenbesitzer rückläufig werden und im gleichem Ausmaß, die Zahl der Schwarzfahrer steigen.
Denn nun ist es eindeutig, Schwarzfahren ist legal und völlig unproblematisch, man braucht sich nur auf dieses Urteil berufen und Zahlt nur den Ersatzfahrschein mit 2,20€.  :bh: :fp:

Das heutige Rechtssystem ist so verworren, das du immer wieder Schlupflöcher finden wirst. Da dieses Urteil jedoch nur von einem Bezirksgericht ist und wir kein amerikanisches Rechtssystem haben, kannst du dieses Urteil nicht Pauschal verwerten. Sonst hätte das die Presse schon lange ausgeschlachtet. Außerdem ist mittlerweile im Amtsblatt der Stadt Wien die jetzt gültigen Tarife und Mehrgebühren veröffentlicht. Und ich bin zwar kein Jurist, jedoch glaube ich, damit ist die gegenständliche Klagegrundlage für eine neue Klage nicht mehr anwendbar.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

13er

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Das heutige Rechtssystem ist so verworren, das du immer wieder Schlupflöcher finden wirst.
Hier geht es aber nicht um Schlupflöcher, sondern das Gericht sagt nur, wenn ich es sehr vereinfacht beschreiben darf, dass fast 100 Euro eindeutig zu viel Strafe sind, die in keiner Relation zum Vergehen steht. Und da kommt man nicht umhin, dem Gericht zuzustimmen. Man soll natürlich "Profi"-Schwarzfahrer bestrafen, aber die 100 Euro treffen eine alleinerziehende Mutter, die ihre Wochenkarte zuhause vergessen hat, genauso. Ich bin kein Fan von law & order "de soin ruhich blechn!".

Übrigens ist auch der dort verlinkte Artikel sehr lesenswert und - meine Vertragsrecht-Vorlesung liegt schon lange zurück - recht einleuchtend. Man sollte mal die AGBs der WL überhaupt juristisch durchleuchten, da wird es sicher etliche Punkte geben, die so nicht halten können. Ist aber fast bei jedem Unternehmen so - die schreiben einfach mal irgendwas rein und solange es niemand beeinsprucht, ist ja alles ok.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

95B

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Ich habe mir das Urteil durchgelesen und möchte behaupten, dass es in dieser Form nur zustandekam, weil die Rechtsabteilung der WL erhebliche Schlamperei geleistet hat.

Ich bin kein Fan von law & order "de soin ruhich blechn!".
Ich schon eher... gerade bei solchen Kleinigkeiten könnte man verhältnismäßig starke Lenkungseffekte erzielen. Wäre beispielsweise die Wahrscheinlichkeit höher. fürs Falschparken* bestraft zu werden, ginge es im ruhenden Verkehr viel gesitteter zu. Und das hohe Schwarzfahrerentgelt ist meiner Meinung nach auch dafür verantwortlich, dass die Schwarzfahrerquote bei uns recht niedrig liegt. (Und ja, Intensivkontrollen am Schottentor kurz nach Semesterbeginn sind zu befürworten: Die Damen und Herren Studenten könnten ja aus eigenem Antrieb rechtzeitig ihre Semesterkarte kaufen, es sei denn, sie spenden gern 100 Euro für den Erhalt der Wiener U-Bahn. :) )

*) damit meine ich jetzt nicht bloße Übertretungen nach dem Parkometergesetz, denn die werden ohnehin recht lückenlos überwacht, sondern richtiges Falschparken (Abstellen von Fahrzeugen auf so nicht dafür vorgesehenen Flächen)
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13er

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Die Schwarzfahrerquote war aber auch schon früher eher niedrig, als das Strafentgelt noch geringer war. Wiener sind offenbar einfach aufrichtig(er) ;)
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Ferry

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Das heutige Rechtssystem ist so verworren, das du immer wieder Schlupflöcher finden wirst.
Hier geht es aber nicht um Schlupflöcher, sondern das Gericht sagt nur, wenn ich es sehr vereinfacht beschreiben darf, dass fast 100 Euro eindeutig zu viel Strafe sind, die in keiner Relation zum Vergehen steht. Und da kommt man nicht umhin, dem Gericht zuzustimmen. Man soll natürlich "Profi"-Schwarzfahrer bestrafen, aber die 100 Euro treffen eine alleinerziehende Mutter, die ihre Wochenkarte zuhause vergessen hat, genauso. Ich bin kein Fan von law & order "de soin ruhich blechn!".
Das stimmt so nicht, gerade in solchen Fällen wird meistens sehr tolerant agiert - es werden wohl die Personalien aufgenommen, aber man hat dann ein paar Tage Zeit, die Wochenkarte in Erdberg vorzuweisen. Ist meiner Frau (damals mit Kinderwagen unterwegs) vor Jahren genauso passiert.

Ich sehe den relativ hohen Geldbetrag als Präventivmaßnahme - wenn das Schwarzfahren z.B. nur mehr 10.- € kosten würde, könntest du im Jahr 36x erwischt werden und wärst immer noch billiger dran als mit einer Jahreskarte. Wer würde sich da noch eine solche kaufen? Denn 36x im Jahr bin ich noch nie kontrolliert worden, heuer überhaupt erst einmal. Und ich benütze die Öffis täglich!

Mit dieser Sichtweise könnte ich auch argumentieren, dass ich nicht einsehe, dass ich Strafe zahlen soll, weil ich mit 65 km/h auf der Mauerbachstraße geblitzt wurde (wie es mir vor Jahren passiert ist). Die Straße war leer, ich habe niemanden gefährdet oder behindert, es ist kein Schaden entstanden. Warum soll ich also die unverhältnismäßig hohe Strafe von (damals noch) 350.- ATS zahlen? Antwort: Weil mich eben gerade die Aussicht, diese hohen Betrag im Wiederholungsfall wieder erlegen zu müssen, künftig davon abhalten wird, die erlaube Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten. Also ebenfalls eine Präventivmaßnahme, und daher ist der beim Schwarzfahren anfallende, höhere Betrag m.M.n durchaus gerechtfertigt.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

moszkva tér

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Das heutige Rechtssystem ist so verworren, das du immer wieder Schlupflöcher finden wirst.
Hier geht es aber nicht um Schlupflöcher, sondern das Gericht sagt nur, wenn ich es sehr vereinfacht beschreiben darf, dass fast 100 Euro eindeutig zu viel Strafe sind, die in keiner Relation zum Vergehen steht. Und da kommt man nicht umhin, dem Gericht zuzustimmen. Man soll natürlich "Profi"-Schwarzfahrer bestrafen, aber die 100 Euro treffen eine alleinerziehende Mutter, die ihre Wochenkarte zuhause vergessen hat, genauso. Ich bin kein Fan von law & order "de soin ruhich blechn!".
Das stimmt so nicht, gerade in solchen Fällen wird meistens sehr tolerant agiert - es werden wohl die Personalien aufgenommen, aber man hat dann ein paar Tage Zeit, die Wochenkarte in Erdberg vorzuweisen. Ist meiner Frau (damals mit Kinderwagen unterwegs) vor Jahren genauso passiert.
Wochen- und Monatskarten sind übertragbar. Das heißt, wenn die Kappler ein Auge zudrücken, ist das deren Ermessensspielraum. Wenn das wirklich so funktionieren würde, bräuchte ich ja nur mit mehreren Freunden eine Monatskarte teilen und bei Bedarf demjenigen Übergeben, der erwischt wurde. Denn es gibt keinen Nachweis, dass das wirklich meine Monatskarte ist. Diese Praxis wird beispielsweise in Firmen auch angewandt: Statt Einzelfahrscheine für Dienstwege auszugeben, liegen im Sekretariat ein bis zwei Monatskarten auf, die man sich bei Bedarf einfach ausborgen kann.

Jahreskarten hingegen sind Personengebunden und somit kann man sehr wohl die Jahreskarte nachreichen, und man muss nur eine Deppensteuer von ein paar Euro zahlen.

Allerdings, und jetzt wirds interessant: Angenommen, mir wird in der U-Bahn das Geldbörserl gezogen, daraufhin komme ich in eine Kontrolle. Ich bin somit Schwarzfahrer, habe auch keine Ausweise dabei... was passiert dann mit mir? Polizei zwecks Identitätsfeststellung, Mitnahme aufs Wachzimmer usw?

Mir ist vor ein paar Jahren einmal was Ähnliches passiert: Meine Mutter und ich sind schnell außer Haus gegangen, meine Mutter hat aber statt ihrer Wohnungsschlüssel meine eingesteckt (wir waren bei ihrer Wohnung), wir haben beide Geld und Ausweise zu Hause gelassen. Also was machen? Ich bin mit meinen Wohnungsschlüsseln nach Hause gezischt (natürlich schwarz gefahren, weil Geld und Wochenkarte hatte ich nicht dabei), habe die Ersatzschlüsseln, die bei mir hinterlegt sind, geholt. Daheim habe ich noch mein Sparschwein geplündert und 1,80 in Münzen für einen Fahrschein rausgeholt. Wäre ich erwischt worden, hätte ich genau oben genanntes Problem gehabt...
Man sieht also, es gibt viele Arten von Schwarzfahren, daher bin ich gegen das Pauschalieren.

Zitat
Ich sehe den relativ hohen Geldbetrag als Präventivmaßnahme - wenn das Schwarzfahren z.B. nur mehr 10.- € kosten würde, könntest du im Jahr 36x erwischt werden und wärst immer noch billiger dran als mit einer Jahreskarte. Wer würde sich da noch eine solche kaufen? Denn 36x im Jahr bin ich noch nie kontrolliert worden, heuer überhaupt erst einmal. Und ich benütze die Öffis täglich!
Auch heute kann man im Jahr 3x erwischt werden, und das Schwarzfahren rechnet sich immer noch. Die Strafe tut eher den Gelegenheitsfahrern weh, die vielleicht ein, zwei Mal im Monat fahren und genau dann erwischt werden.

Zitat
Mit dieser Sichtweise könnte ich auch argumentieren, dass ich nicht einsehe, dass ich Strafe zahlen soll, weil ich mit 65 km/h auf der Mauerbachstraße geblitzt wurde (wie es mir vor Jahren passiert ist). Die Straße war leer, ich habe niemanden gefährdet oder behindert, es ist kein Schaden entstanden. Warum soll ich also die unverhältnismäßig hohe Strafe von (damals noch) 350.- ATS zahlen? Antwort: Weil mich eben gerade die Aussicht, diese hohen Betrag im Wiederholungsfall wieder erlegen zu müssen, künftig davon abhalten wird, die erlaube Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten. Also ebenfalls eine Präventivmaßnahme, und daher ist der beim Schwarzfahren anfallende, höhere Betrag m.M.n durchaus gerechtfertigt.
Geh bitte, Verkehrsstrafen sind in Österreich eh lächerlich niedrig. In der Schweiz würdest du nicht mit 350 Schilling (bzw. heute 40-50 Euro) davonkommen, da zahlst du locker ein paar Hundert Euro, wenn nicht mehr!


coolharry

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Mit dieser Sichtweise könnte ich auch argumentieren, dass ich nicht einsehe, dass ich Strafe zahlen soll, weil ich mit 65 km/h auf der Mauerbachstraße geblitzt wurde (wie es mir vor Jahren passiert ist). Die Straße war leer, ich habe niemanden gefährdet oder behindert, es ist kein Schaden entstanden. Warum soll ich also die unverhältnismäßig hohe Strafe von (damals noch) 350.- ATS zahlen? Antwort: Weil mich eben gerade die Aussicht, diese hohen Betrag im Wiederholungsfall wieder erlegen zu müssen, künftig davon abhalten wird, die erlaube Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten. Also ebenfalls eine Präventivmaßnahme, und daher ist der beim Schwarzfahren anfallende, höhere Betrag m.M.n durchaus gerechtfertigt.

Nur das zu schnelles Fahren mittels Strafrahmen in der STVO geregelt ist, Schwarzfahren aber nicht in einer Verordnung oder Gesetz ähnlicher Form vor kommt.
Es gibt meines Wissens nach nur das Hausrecht und dies darf aber nicht willkürlich sein. Zumindest nicht bei einem öffentlichen Betrieb.

Aber was vielleicht zählen täte wäre jeden Schwarzfahrer mit Hausverbot zu belegen und wenn er sich nicht daran hält (wenn er halt wieder erwischt wird) wird er weg gewiesen.
Ich weiß hart und vermutlich dem Öffi Verkehr nicht zuträglich aber lustig.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

95B

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Das stimmt so nicht, gerade in solchen Fällen wird meistens sehr tolerant agiert - es werden wohl die Personalien aufgenommen, aber man hat dann ein paar Tage Zeit, die Wochenkarte in Erdberg vorzuweisen. Ist meiner Frau (damals mit Kinderwagen unterwegs) vor Jahren genauso passiert.
Das geht nur mehr mit Jahreskarte. Die übertragbaren Wochen- und Monatskarten erlauben dieses Vorgehen nicht mehr. (Sonst würde ich auch stets schwarzfahren und in den seltenen Fällen einer Kontrolle angeben, eine Wochenkarte vergessen zu haben, mir dann selbige nachträglich in einer Trafik kaufen und in Erdberg vorweisen.)
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
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moszkva tér

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Das stimmt so nicht, gerade in solchen Fällen wird meistens sehr tolerant agiert - es werden wohl die Personalien aufgenommen, aber man hat dann ein paar Tage Zeit, die Wochenkarte in Erdberg vorzuweisen. Ist meiner Frau (damals mit Kinderwagen unterwegs) vor Jahren genauso passiert.
Das geht nur mehr mit Jahreskarte. Die übertragbaren Wochen- und Monatskarten erlauben dieses Vorgehen nicht mehr. (Sonst würde ich auch stets schwarzfahren und in den seltenen Fällen einer Kontrolle angeben, eine Wochenkarte vergessen zu haben, mir dann selbige nachträglich in einer Trafik kaufen und in Erdberg vorweisen.)
Kann man bei den Trafikkarten nachvollziehen, wann diese gekauft wurden? Wenn ja, dann geht das nicht, da der Kaufzeitpunkt nach dem Kontrollzeitpunkt war  ;)
Eventuell könnte man aber den Besitz der Wochenkarte nachweisen, wenn sie mit der eigenen Kredit- oder Bankomatkarte bezahlt wurde. Bei Barzahlung... Pech gehabt.

Es gibt meines Wissens nach nur das Hausrecht und dies darf aber nicht willkürlich sein. Zumindest nicht bei einem öffentlichen Betrieb.
Auch nicht im Privathaushalt: Wenn ein Gast sein Getränk nicht am Untersetzer abstellt –-> Finger abschneiden; dann komme ich wegen Körperverletzung dran, da kann ich mich auch nicht auf meine Hausordnung berufen (ich habs eh an der Wohnungstür ausgehängt)  :lamp:
Wir haben glücklicherweise keine US-Amerikanischen Zustände, wo ich Personen, die mein Grundstück unbefugt betreten, einfach niederschießen kann, auch wenn diese weder eine Waffe haben noch eine Bedrohung darstellen. In Amerika kommt man, je nach Staat, mit sehr geringer bis gar keiner Strafe davon.

Ferry

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Wochen- und Monatskarten sind übertragbar. Das heißt, wenn die Kappler ein Auge zudrücken, ist das deren Ermessensspielraum.
Ja natürlich, ich wollte damit nur sagen, dass das von User "13er" genannte Beispiel mit der alleinerziehenden Mutter (meist) nicht stimmt.

Zitat
Auch heute kann man im Jahr 3x erwischt werden, und das Schwarzfahren rechnet sich immer noch. Die Strafe tut eher den Gelegenheitsfahrern weh, die vielleicht ein, zwei Mal im Monat fahren und genau dann erwischt werden.
Aber es macht wohl einen Unterschied, ob man 3x oder 36x erwischt werden kann!

Zitat
Geh bitte, Verkehrsstrafen sind in Österreich eh lächerlich niedrig. In der Schweiz würdest du nicht mit 350 Schilling (bzw. heute 40-50 Euro) davonkommen, da zahlst du locker ein paar Hundert Euro, wenn nicht mehr!
Mir ist das Anfang/Mitte der 80er Jahre passiert, und da waren 350.- ATS (vor allem für mich!) noch sehr viel mehr Geld als sie es heute wären. Dazwischen liegen rund 30 Jahre Inflation! :lamp:

Dass es Länder gibt, wo die Strafen noch höher ausfallen, bestreite ich nicht, behaupte aber trotzdem, dass meine Strafe in Relation zu dem entstanden "Schaden" unverhältnismäßig hoch war. Wer sich noch daran erinnern kann, möge sich ausmalen, was man zu dieser Zeit um 350.- ATS bekommen konnte...
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luki32

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Die Schwarzfahrerquote war aber auch schon früher eher niedrig, als das Strafentgelt noch geringer war. Wiener sind offenbar einfach aufrichtig(er) ;)

Und sie würde steigen, wenn die Aussicht auf verlorenens Geld sinken würde. Leider ist der heutige Mensch so.

Und die Fallbeispiele, die da hervorgeholt werden, sind wirklich Einzelfälle, 99,9% fahren bewußt schwarz und mit denen habe ich genau Null Mitleid, auch wenn sie 200 Euronen blechen müssen, die sind nur Schmarotzer, die auf Kosten anderer leben!

mfg
Luki

Vorsicht, Bösuser!
Militanter Gegner der Germanisierung der österreichischen Sprache!

moszkva tér

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Zitat
Geh bitte, Verkehrsstrafen sind in Österreich eh lächerlich niedrig. In der Schweiz würdest du nicht mit 350 Schilling (bzw. heute 40-50 Euro) davonkommen, da zahlst du locker ein paar Hundert Euro, wenn nicht mehr!
Mir ist das Anfang/Mitte der 80er Jahre passiert, und da waren 350.- ATS (vor allem für mich!) noch sehr viel mehr Geld als sie es heute wären. Dazwischen liegen rund 30 Jahre Inflation! :lamp:
Ok, Anfang der 80er war das schon viel Geld. Aber noch in der späten Schillingzeit hat man für eine Anonymverfügung ungefähr das Gleiche gezahlt. Ich bin ein paar Mal geblitzt worden, bei den Radarkastln, die genau 5 m nach der Ortstafel stehen. Ich habe zwar eh runtergebremst, aber nicht flott genug. 67 km/h in Mörtersdorf, 64 km/h in Ziersdorf (das ist die berüchtigte B4 ins Waldviertel, heute gibts dort überall Umfahrungen), jeweils 300 Schilling, das war mehr oder weniger gar nichts, bzw. muss man das halt nehmen "wie ein Mann", und für die eigene Unachtsamkeit geradestehen.

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Das stimmt so nicht, gerade in solchen Fällen wird meistens sehr tolerant agiert - es werden wohl die Personalien aufgenommen, aber man hat dann ein paar Tage Zeit, die Wochenkarte in Erdberg vorzuweisen. Ist meiner Frau (damals mit Kinderwagen unterwegs) vor Jahren genauso passiert.
Das geht nur mehr mit Jahreskarte. Die übertragbaren Wochen- und Monatskarten erlauben dieses Vorgehen nicht mehr. (Sonst würde ich auch stets schwarzfahren und in den seltenen Fällen einer Kontrolle angeben, eine Wochenkarte vergessen zu haben, mir dann selbige nachträglich in einer Trafik kaufen und in Erdberg vorweisen.)
Kann man bei den Trafikkarten nachvollziehen, wann diese gekauft wurden?
Nein, da es sich um Vordrucke handelt. Deshalb habe ich ja auch explizit "Trafik" geschrieben.
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