Hä?? Hab gar nicht gewusst, dass das überhaupt sein darf, dass ein Wagen nach Fristablauf noch im Fahrgastbetrieb unterwegs ist

Darfs eh nicht...
Woher weißt du das? Früher ist man sogar bis Ende des Jahres gefahren, wenn das Fahrzeug gebraucht wurde und die Kilometer noch nicht hatte. Die fuhren dann meist in Rudolfsheim (zur "Freude" der Fahrer), weil sie da rasch in die HW einberufen werden konnten, wenn dort wieder ein Plätzchen frei war.
Dass das Datum der letzten HU ein ultimativer Stichtag für die (erlaubte) Verwendung wäre, ist eine Ansicht, die erst seit einiger Zeit eingerissen ist, stehen tut das nirgends, soweit mir bekannt ist. Die HU muss nur alle acht Jahre erfolgen, so die Kilometergrenze nicht früher erreicht wird, also im z.B. im Jahr 2001, 2009, 2017 usw. Es genau auf den Tag hinzutrimmen ist ja schon aus Gründen der Werkstattkapazität und -auslastung nicht möglich und daher unlogisch, da entsteht der unwirtschaftliche Zwang die teure Untersuchung entweder vorzeitig durchzuführen oder Fahrzeuge längere Zeit am Wartegleis abzustellen.