Autor Thema: 17.10.2013: PKW in Ustrab  (Gelesen 16829 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15714
Re: 17.10.2013: PKW in Ustrab
« Antwort #30 am: 18. Oktober 2013, 12:18:05 »
Und ich verstehe auch die WL, dass sie als Gleiseigentümer gesagt haben, das macht die Feuerwehr
Wer das Auto birgt, entscheidet letztendlich immer noch der Autobesitzer, nicht das Verkehrsunternehmen.

Also wenn du mit deinem Auto in meinen Grund reinfährst, dann entscheide schon ich, WER dein Auto von MEINEM Grund entfernt, sofern du es nicht es nicht aus eigener Kraft schaffst.

Und nocheinmal - Ohne dem ÖAMTC das Können abzusprechen, nur dort ist der ÖAMTC zu 99,99% nicht richtig ausgestattet. Und selbst wenn er es schafft. Ich bin der Meinung, das es um nicht schneller gegangen wäre, als die zusätzliche Wartezeit auf die Feuerwehr. Denn ein Bergen MIT Kran wäre dort nur mit Stromabschaltung gegangen. Und das hätte wesentlich mehr Chaos verursacht.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

E2

  • Gast
Re: 17.10.2013: PKW in Ustrab
« Antwort #31 am: 18. Oktober 2013, 12:36:31 »
Also wenn du mit deinem Auto in meinen Grund reinfährst, dann entscheide schon ich, WER dein Auto von MEINEM Grund entfernt, sofern du es nicht es nicht aus eigener Kraft schaffst.

Steht wo?

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15340
Re: 17.10.2013: PKW in Ustrab
« Antwort #32 am: 18. Oktober 2013, 12:41:34 »
Wer auf seinen Grund Zutritt hat, sollte der Grundeingentümer schon entscheiden.

IN dem Zusammenhang eine Frage:
PKW parkt unberechtigt auf meinem Grund. Besitzer kommt zurück und will wegfahren. Einsperren darf ich ihn ja nur unter bestimmten Umständen und nicht als reine "ERziehungsmaßnahme". Kann ich ihm aber das Betreten meines Grundstückes verbieten? ER darf nicht rauf, ich lasse nur ein Abschleppunternehmen auf mein Grundstück?
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Ferry

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 12183
Re: 17.10.2013: PKW in Ustrab
« Antwort #33 am: 18. Oktober 2013, 12:58:11 »
IN dem Zusammenhang eine Frage:
PKW parkt unberechtigt auf meinem Grund. Besitzer kommt zurück und will wegfahren. Einsperren darf ich ihn ja nur unter bestimmten Umständen und nicht als reine "ERziehungsmaßnahme". Kann ich ihm aber das Betreten meines Grundstückes verbieten?
Natürlich kannst du ihm das verbieten. Und wenn er es trotzdem tut, ist es Besitzstörung.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

E2

  • Gast
Re: 17.10.2013: PKW in Ustrab
« Antwort #34 am: 18. Oktober 2013, 12:58:42 »
Haidi, wenn ich auf deinem Grundstück PARKE, ist das ja wohl was andres, als wenn ich ein Hoppala, warum auch immer habe und dann auf Privatgrund lande. In dem Fall verständigst den Tomann, Besitzstörungsklage und aus.

Ich meinte eher, wieso das die Feuerwehr machen muss, wenn schon ein befugter Gewerbetreibender vor Ort ist.

Reine Abzocke.

Zitat
Feuerwehrgesetz:

Kosten der Feuerwehren.
(1) Die Kosten der Feuerwehr der Stadt Wien und die Kosten der Freiwilligen Feuerwehren in ihrer festgesetzten Stärke hat die Stadt Wien zu tragen.

(2) Die Hilfeleistung der öffentlichen Feuerwehren innerhalb Wiens hat kostenlos zu erfolgen, wenn es sich um die Befreiung von Menschen oder Tieren aus einer körperlichen Zwangslage, um Brände oder andere öffentliche Notstände oder um
die Bergung von Leichen handelt.

(3) Es bleibt demGemeinderat vorbehalten, für andere als die in Abs. 2 bezeichneten Hilfeleistungen und Beistellungen (§ 1 Abs. 2) eine Gebühr festzusetzen.

(4) Wurde eine Feuerwehraktion durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten einer Person verursacht, so kann diese von der Behörde durch Bescheid zum Ersatz aller Kosten herangezogen werden, ...

Befreiung v. Menschen oder Tieren - nein
Zwangslage - nein
Brand - nein
Öffentlicher Notstand - nein



Auszug aus der Verordnung des Wiener Gemeinderates vom 25. Juni 2003 zu PrZ. 680/03, betreffend die Festsetzung von Gebühren für Hilfeleistungen und Beistellungen durch die Feuerwehr der Stadt Wien:


Zitat
B/10
   
Gruppenfahrzeug mit Besatzung pro Stunde 225,00 Euronen

Also ich mach einen Fehler und lande auf Privatgrund. So peinlich und traurig, so gut. ÖAMTC vor Ort. Toll. Glück im Unglück. Schutzbrief hab ich auch noch. Also. Und dann kommst DU und küngelst mit der Feuerwehr und verursachst mir unnötige Kosten? Prost Mahlzeit.

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15714
Re: 17.10.2013: PKW in Ustrab
« Antwort #35 am: 18. Oktober 2013, 13:06:52 »
Nur ich versteh die ganze Diskussion nicht. Es ist zwar schön und gut, dass der ÖAMTC anwesend ist und helfen will. Nur was nützt mir das, wenn ihm das Werkzeug fehlt, bzw aus sicherheitstechnischen Gründen mit seiner Ausrüstung nicht arbeiten darf (Geringer Abstand zur eingeschalteten Fahrleitung) . Und die Feuerwehr wurde angefordert, bevor der Leitstelle in Kenntnis war, dass der ÖAMTC vor Ort ist. Und nur die Info, dass der ÖAMTC kommt ist zu wenig. Denn wer weis, WANN der ÖAMTC wirklich eintrifft. Bei der Feuerwehr weis ich, das die in spätesten 15 min vor Ort ist.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

E2

  • Gast
Re: 17.10.2013: PKW in Ustrab
« Antwort #36 am: 18. Oktober 2013, 13:12:50 »
Dass das zeitnah sein muss, ist schon klar. Ich kann nicht ein Abschleppunternehmen aus Usbekistan anfordern.

Und der ÖAMTC hat, wie ich gelesen habe, ja schon begonnen, es wurde ihm aber dann (von wem eigentlich - sicher von keinem Zuständigen, Öamtc is ja auch ein Privatverein)  untersagt. Ich hätt die FW storniert und den Öamtc nochmals aufgefordert.

Die Zuständigkeit der Feuerwehr wäre auch zu klären. Pkw auf Privatgrund - in Haidis Beispiel würde dir die Feuerwehr was husten.

Zitat
Ich bin jedoch der Meinung, das er für so eine Bergung ganz einfach nicht das richtige Werkzeug hat.

Und ob er das hat.
Die Feuerwehr ruiniert meistens mehr als der Öamtc.

Da gehts ja nur um eine Abzock-Leistungsshow der Grisus.

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15714
Re: 17.10.2013: PKW in Ustrab
« Antwort #37 am: 18. Oktober 2013, 13:21:03 »
Dass das zeitnah sein muss, ist schon klar. Ich kann nicht ein Abschleppunternehmen aus Usbekistan anfordern.

Und der ÖAMTC hat, wie ich gelesen habe, ja schon begonnen, es wurde ihm aber dann (von wem eigentlich - sicher von keinem Zuständigen, Öamtc is ja auch ein Privatverein)  untersagt. Ich hätt die FW storniert und den Öamtc nochmals aufgefordert.

Die Zuständigkeit der Feuerwehr wäre auch zu klären. Pkw auf Privatgrund - in Haidis Beispiel würde dir die Feuerwehr was husten.

Zitat
Ich bin jedoch der Meinung, das er für so eine Bergung ganz einfach nicht das richtige Werkzeug hat.

Und ob er das hat.
Die Feuerwehr ruiniert meistens mehr als der Öamtc.

Da gehts ja nur um eine Abzock-Leistungsshow der Grisus.

Und ich glaube, dass der ÖAMTC nur dort anwesend war. Sonst hätte er sicherlich weiter nmachen können und wäre von der Feuerwehr notfalls unterstützt worden. Es wäre mal interessant gewesen, wenn derjenige, der es überhaupt in Umlauf gebracht hat, dass der ÖAMTC vor Ort war, die Info gibt MIT WELCHEN FAHRZEUG dr ÖAMTC vor Ort war.

Ausserdem glaube ich kaumm, dass der Abschleppwagen wirklich frei war, denn egal ob ÖAMTC oder ARBÖ. Das ein Hilfsfahrzeug vorbeikommt und KEINEN Auftrag hat, ich weiß nicht, was häufiger vorkommt - Lottosechser oder Freies Auto. Ich würde eher auf den Lottosechseer tippen.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

E2

  • Gast
Re: 17.10.2013: PKW in Ustrab
« Antwort #38 am: 18. Oktober 2013, 13:23:57 »
Zitat
MIT WELCHEN FAHRZEUG dr ÖAMTC vor Ort war.

Offensichtlich mit einem geeigneten, sonst hätt er ja nicht angefangen.

Zitat
Das ein Hilfsfahrzeug vorbeikommt und KEINEN Auftrag hat, ich weiß nicht

Und?

Pkw bergen, abstellen, weiterfahren. Win2day.at.

HLS

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 9627
Re: 17.10.2013: PKW in Ustrab
« Antwort #39 am: 18. Oktober 2013, 13:35:56 »
Also wenn der ÖAMTC wirklich mit der Bergung begonnen hat, gehe ich davon aus, dass er das richtige Wagerl mit hatte. Denn so wie mir ein Kollege sagte, stand er nicht vollflächig in der UStrab und saß sofort nach der Vorderachse auf. Wenn dem so ist, ziehst ihm mit nem normalen PKW da auch raus. Viel mehr Schaden kannst du da gar nicht mehr anrichten.
Und wenn er so wie du sagst, vollflächig in der UStrab stand, geht das auch meist mit einem anderem PKW. Denn er wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auf den Schienen aufgesessen sein, sondern nur nicht mehr aus den Schwellen rausgekommen sein und am Ende der Betonplatten, legt man eine kleine Auffahrrampe hin(die hat zumindestens der ADAC auch in ihren normalen Autos mit) und zieht ihn mit ein oder zwei Abschleppseilen aus der misslichen Lage. Störungsdauer nicht viel länger als 10min. Wartezeit auf die FW 15-20min plus Arbeitszeit 10-15min und ein zusätzlich riesiger Berg an Kosten, denn vermutlich wird ihm nicht nur die FW, sonder auch Pol und WL eine Rechnung schicken. Da kann er nur hoffen, dass seine Versicherung das ganze abdeckt.


Zitat
MIT WELCHEN FAHRZEUG dr ÖAMTC vor Ort war.

Offensichtlich mit einem geeigneten, sonst hätt er ja nicht angefangen.  :up:

Zitat
Das ein Hilfsfahrzeug vorbeikommt und KEINEN Auftrag hat, ich weiß nicht

Und?

Pkw bergen, abstellen, weiterfahren. Win2day.at.  :up:
Dem kann man sich nur Inhaltlich anschließen und entspricht in Kurzform meiner Ausführung.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15714
Re: 17.10.2013: PKW in Ustrab
« Antwort #40 am: 18. Oktober 2013, 14:10:24 »
Also wenn der ÖAMTC wirklich mit der Bergung begonnen hat, gehe ich davon aus, dass er das richtige Wagerl mit hatte. Denn so wie mir ein Kollege sagte, stand er nicht vollflächig in der UStrab und saß sofort nach der Vorderachse auf. Wenn dem so ist, ziehst ihm mit nem normalen PKW da auch raus. Viel mehr Schaden kannst du da gar nicht mehr anrichten.
Und wenn er so wie du sagst, vollflächig in der UStrab stand, geht das auch meist mit einem anderem PKW. Denn er wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auf den Schienen aufgesessen sein, sondern nur nicht mehr aus den Schwellen rausgekommen sein und am Ende der Betonplatten, legt man eine kleine Auffahrrampe hin(die hat zumindestens der ADAC auch in ihren normalen Autos mit) und zieht ihn mit ein oder zwei Abschleppseilen aus der misslichen Lage. Störungsdauer nicht viel länger als 10min. Wartezeit auf die FW 15-20min plus Arbeitszeit 10-15min und ein zusätzlich riesiger Berg an Kosten, denn vermutlich wird ihm nicht nur die FW, sonder auch Pol und WL eine Rechnung schicken. Da kann er nur hoffen, dass seine Versicherung das ganze abdeckt.

Siehst du und das ist eine Fehlinfo. Denn der PKW saß mit der kompletten Bodenplatte auf der in Fahrtrichtung linken Schiene auf. Und daher kannst du mit einem normalen Abschleppauto nichts mehr ausrichten.

Und die Rechnung der Polizei  und WL ist deshalb keine andere.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

HLS

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 9627
Re: 17.10.2013: PKW in Ustrab
« Antwort #41 am: 18. Oktober 2013, 14:39:17 »
Siehst du und das ist eine Fehlinfo. Denn der PKW saß mit der kompletten Bodenplatte auf der in Fahrtrichtung linken Schiene auf. Und daher kannst du mit einem normalen Abschleppauto nichts mehr ausrichten.

Dann wird man zumindestens einen Transporter(klein Lkw) brauchen um ihn da rauszuziehen. Du scheinst aber zu wissen welches Fahrzeug vom ÖAMTC vor Ort war. Was war es für eins?
Und die Rechnung der Polizei  und WL ist deshalb keine andere.
Gehts da nicht, zumindesten bei den WL, um minutengenaue Abrechnung?
Ein Kollege von unserer Funkstreife sagte mir mal, dass die ersten 20-25min noch in der FW Rechnung incl. sind, danach wird aber ebenfalls eine eigene Rechnung dem Verursacher geschickt(da gings um Falschparker). Wenn das in dem Fall genauso ist, wäre es durchaus eine Schweinerei, dem Verursacher unnötige Kosten aufzubrummen, die eventuell nicht entstanden wären, wenn man dem Abschlepper seine Arbeit machen hätte lassen.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15714
Re: 17.10.2013: PKW in Ustrab
« Antwort #42 am: 18. Oktober 2013, 16:17:21 »
Siehst du und das ist eine Fehlinfo. Denn der PKW saß mit der kompletten Bodenplatte auf der in Fahrtrichtung linken Schiene auf. Und daher kannst du mit einem normalen Abschleppauto nichts mehr ausrichten.

Dann wird man zumindestens einen Transporter(klein Lkw) brauchen um ihn da rauszuziehen. Du scheinst aber zu wissen welches Fahrzeug vom ÖAMTC vor Ort war. Was war es für eins?
Und die Rechnung der Polizei  und WL ist deshalb keine andere.
Gehts da nicht, zumindesten bei den WL, um minutengenaue Abrechnung?
Ein Kollege von unserer Funkstreife sagte mir mal, dass die ersten 20-25min noch in der FW Rechnung incl. sind, danach wird aber ebenfalls eine eigene Rechnung dem Verursacher geschickt(da gings um Falschparker). Wenn das in dem Fall genauso ist, wäre es durchaus eine Schweinerei, dem Verursacher unnötige Kosten aufzubrummen, die eventuell nicht entstanden wären, wenn man dem Abschlepper seine Arbeit machen hätte lassen.

Und du solltest einmal auch mir etwas glauben.

Vielleicht war es auch so, das der ÖAMTC zwar begonnen hat das Auto zu bergen und nachdem er festgestellt hat, das er es nicht schafft aus eigenen Stücken der Feuerwehr Platz gemacht hat. Denn wenn ein Abschleppauto vor Ort ist, dann hilft die Feuerwehr ggf auch gleich dieses aufzuladen. Und weder auf den eigenen Foto's, die aus Datenschutzrichtlinien hier sicher nicht veröffentlichen werden, noch im Betriebsbericht ist ersichtlich, dass der ÖAMTC versucht hat das Auto vor eintreffen der Feuerwehr zu bergen.

Deshalb auch meine Frage, was für ein Fahrzeug seitens des ÖAMTC vor Ort war.

Und noch ein Nachsatz - Wenn man im konkreten Fall einfach das Auto zurückgezogen hätte, wäre eine große Gefahr darin gewesen, das man den Kühler oder die Ölwanne beschädigt.

Und zu den Kosten. Sofern Kosten weiterverrechnet werden, so werden dies wie bei vielen Betrieben üblich halbstündlich verrechnet.

Und bei der Feuerwehr zahlt man einmal eine Pauschale für die Ausfahrt und ab einen gewissen Zeitpunkt für den Einsatz eine Minutenabrechnung. Bei einer Ortsveränderung von einen verkehrswidrig abgestellten Fahrzeug wird in der Regel NUR die Pauschale von rund 200,- Euro verrechnet.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

13er

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 27704
Re: 17.10.2013: PKW in Ustrab
« Antwort #43 am: 18. Oktober 2013, 16:25:41 »
Ich find's lustig, wie ihr über so eine Nichtigkeit endlos streiten könnt :)
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16463
Re: 17.10.2013: PKW in Ustrab
« Antwort #44 am: 18. Oktober 2013, 17:12:10 »
Ich finde auch, dass es ein Streit um Kaisers Bart ist!  ;D


Und um den "Streithanseln" eine Freude zu machen, es war so ein Abschleppwagen mit Seilwinde und hinten schräg absenkbarer Ladepritsche, mit denen sie liegengebliebene Wagen in die Werkstatt bringen. Der Pkw stand so wie von der Fee beschrieben, allerdings mit den Hinterrädern direkt an der Betonkante. Aber es ist es sicher nicht wert, wegen solch einem kleinen Hoppala eine Riesendebatte abzuführen! Da weiter niemand was passiert ist, war es ja eher eine lustige Aktion des Pechvogels, die ihm sicher noch reichlich Spott einbringen wird.  8)
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!