Siehst du und das ist eine Fehlinfo. Denn der PKW saß mit der kompletten Bodenplatte auf der in Fahrtrichtung linken Schiene auf. Und daher kannst du mit einem normalen Abschleppauto nichts mehr ausrichten.
Dann wird man zumindestens einen Transporter(klein Lkw) brauchen um ihn da rauszuziehen. Du scheinst aber zu wissen welches Fahrzeug vom ÖAMTC vor Ort war. Was war es für eins?
Und die Rechnung der Polizei und WL ist deshalb keine andere.
Gehts da nicht, zumindesten bei den WL, um minutengenaue Abrechnung?
Ein Kollege von unserer Funkstreife sagte mir mal, dass die ersten 20-25min noch in der FW Rechnung incl. sind, danach wird aber ebenfalls eine eigene Rechnung dem Verursacher geschickt(da gings um Falschparker). Wenn das in dem Fall genauso ist, wäre es durchaus eine Schweinerei, dem Verursacher unnötige Kosten aufzubrummen, die eventuell nicht entstanden wären, wenn man dem Abschlepper seine Arbeit machen hätte lassen.
Und du solltest einmal auch mir etwas glauben.
Vielleicht war es auch so, das der ÖAMTC zwar begonnen hat das Auto zu bergen und nachdem er festgestellt hat, das er es nicht schafft aus eigenen Stücken der Feuerwehr Platz gemacht hat. Denn wenn ein Abschleppauto vor Ort ist, dann hilft die Feuerwehr ggf auch gleich dieses aufzuladen. Und weder auf den eigenen Foto's, die aus Datenschutzrichtlinien hier sicher nicht veröffentlichen werden, noch im Betriebsbericht ist ersichtlich, dass der ÖAMTC versucht hat das Auto vor eintreffen der Feuerwehr zu bergen.
Deshalb auch meine Frage, was für ein Fahrzeug seitens des ÖAMTC vor Ort war.
Und noch ein Nachsatz - Wenn man im konkreten Fall einfach das Auto zurückgezogen hätte, wäre eine große Gefahr darin gewesen, das man den Kühler oder die Ölwanne beschädigt.
Und zu den Kosten. Sofern Kosten weiterverrechnet werden, so werden dies wie bei vielen Betrieben üblich halbstündlich verrechnet.
Und bei der Feuerwehr zahlt man einmal eine Pauschale für die Ausfahrt und ab einen gewissen Zeitpunkt für den Einsatz eine Minutenabrechnung. Bei einer Ortsveränderung von einen verkehrswidrig abgestellten Fahrzeug wird in der Regel NUR die Pauschale von rund 200,- Euro verrechnet.