Eure Sorgen will ich haben.
Aber es ist einmal so, dass die Vorschriften für die jeweilige Position, die man Gerade inne hat gelten, und nicht für die Position. Und wenn ich fahre, dann gelten auch für mich die Vorschriften des Fahrers und nicht die des Eisenbahnaufsichtsorganes.
Das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass ich als Fahrer alles vergessen musst, was man mehr weis/kann. Sondern es geht auch darum, dass man als Betriebsbeamter eine gewisse Vorbildfunktion hat. Und wenn man sich dann nicht an die geltenden Vorschriften hält, wie soll man es dann von einem Fahrer verlangen.
Und wie ich schon in erwähnt habe. Und da wird mir E2 sicher recht geben. Wenn er einen Unfall mit dem Einsatzfahrzeug hat, dann muss eine andere Polizeistreife kommen und den Vorfall aufnehmen. Er selbst darf das nicht. Ausser die Vorschriften haben sich diesbezüglich in den letzten 5 Jahren geändert.