Autor Thema: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen  (Gelesen 36474 mal)

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #15 am: 11. April 2014, 07:17:17 »
Woher weiß der Fahrer, ob am "anderen Ende" des Funks ein befugtes Eisenbahnaufsichtsorgan sitzt?  ???

Weil man ein Eisenbahnaufsichtsorgan sein muss, damit man auf der anderen Seite sitzen darf.
Muss dann ein Betriebsbeamter, der Extra fährt, auch anfunken, oder ein Kollege, sagen wir vom Schulbüro?

Klingelfee

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #16 am: 11. April 2014, 07:35:04 »
Woher weiß der Fahrer, ob am "anderen Ende" des Funks ein befugtes Eisenbahnaufsichtsorgan sitzt?  ???

Weil man ein Eisenbahnaufsichtsorgan sein muss, damit man auf der anderen Seite sitzen darf.
Muss dann ein Betriebsbeamter, der Extra fährt, auch anfunken, oder ein Kollege, sagen wir vom Schulbüro?

Ist er zu diesem Zeitpunkt Betriebsbeamter oder Fahrer? Ich würde sagen, er ist ein Fahrer und muss somit anfunken. Ausserdem muss er ja wegen dem Vorfall sowieso anfunken
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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #17 am: 11. April 2014, 09:09:11 »
Ist er zu diesem Zeitpunkt Betriebsbeamter oder Fahrer? Ich würde sagen, er ist ein Fahrer und muss somit anfunken.

Ein Beamter ist 24 Stunden am Tag Beamter. ;) Aber darum geht es ja nicht. Im Dienstauftrag ist ein EAO der Betriebsleitstelle erwähnt, also kann sich der Fahrer nur dann selbst den Auftrag zum Aussteigenlassen erteilen, wenn er ein EAO der Betriebsleitstelle ist, das gerade seinen Fahrtag hat.
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haidi

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #18 am: 11. April 2014, 09:10:40 »
Ist er zu diesem Zeitpunkt Betriebsbeamter oder Fahrer? Ich würde sagen, er ist ein Fahrer und muss somit anfunken. Ausserdem muss er ja wegen dem Vorfall sowieso anfunken

Er ist ja Eisenbahnaufsichtsorgan, auch wenn er gerade fährt (bzw. nicht mehr fährt). Das Eisenbahnaufsichtsorgan wird ja deshalb gefordert, weil der gewöhnliche Fahrer in seiner beschränkten geistigen Einsicht die Gefahren des Aussteigens an der entsprechenden Stelle nicht abschätzen kann. Dem Eisenbahnaufsichtsorgan gehen ja die höheren geistigen Fähigkeiten während des Fahrens nicht verloren.
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schaffnerlos

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #19 am: 11. April 2014, 09:50:19 »
Sagen wir, es raucht oder stinkt im Zug gewaltig. Darf der Fahrer die Leute erst raus und die Feuerwehr rein lassen, wenn ein Aufsichtsorgan da ist, sich ausweist und seine Anordnungen trifft?

Bitte dies zu klären bevor ich eine Großpackung Rauchbomben bestelle >:D

Klingelfee

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #20 am: 11. April 2014, 10:19:18 »
Ist er zu diesem Zeitpunkt Betriebsbeamter oder Fahrer? Ich würde sagen, er ist ein Fahrer und muss somit anfunken. Ausserdem muss er ja wegen dem Vorfall sowieso anfunken

Er ist ja Eisenbahnaufsichtsorgan, auch wenn er gerade fährt (bzw. nicht mehr fährt). Das Eisenbahnaufsichtsorgan wird ja deshalb gefordert, weil der gewöhnliche Fahrer in seiner beschränkten geistigen Einsicht die Gefahren des Aussteigens an der entsprechenden Stelle nicht abschätzen kann. Dem Eisenbahnaufsichtsorgan gehen ja die höheren geistigen Fähigkeiten während des Fahrens nicht verloren.

Ich rede da nicht von den Fähigkeiten, sondern von der Funktion. Und da der Betriebsbeamte, wenn er fährt, in der Funktion eines Fahrer befindet, so hat er sich an die Richtlinien des Fahrbetriebs zu halten.

Da greift mMn der Spruch - Vorschrift ist Vorschrift. So darf eine Funkstreife auch nicht den eigenen Unfall aufnehmen, sondern muss da eine Zweite kommen.
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haidi

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #21 am: 11. April 2014, 12:08:35 »
Die ganze Geschichte ist ja zum krenreiben. Wenn sich die WL schon so selbst an-defektieren, dann gehört halt eine Möglichkeit her, dass der Fahrer die Türen vom Zugsende aus öffnen kann. Aussteigen, hinten Verkehr stoppen, Türen öffnen.

Ist klar, dort wo die Gleise in Seitenlage liegen und auf der einen Seite der Autoverkehr in beide Richtungen läuft, geht das nicht mehr, für die paar Haltestellen müsste so und so eine Sonderbestimmung gelten.
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hema

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #22 am: 11. April 2014, 13:03:34 »

Ein Beamter ist 24 Stunden am Tag Beamter. ;) Aber darum geht es ja nicht. Im Dienstauftrag ist ein EAO der Betriebsleitstelle erwähnt . . . .
Das wird sowieso schwierig genug. Wie bzw. erkennt man ein Eisenbahnaufsichtsorgan der Betriebsleitstelle? Haben die einen eigenen Ausweis? Wenn einer aus dem Funkwagen aussteigt, kann man ja noch vermuten, dass er diese Funktion innehat (wissen tut man es ja nicht), aber wie ist das mit allen anderen der zahllosen Aufsichtsbediensteten?  ???


Vielleicht ist es am besten, der Fahrer lässt sich vom eintreffenden Kontrollorgan für die Zeit des Aufenthaltes in seiner Funktion als Verantwortlicher für den Zug ablösen bzw. vertreten. Das KO kann dann nach eigenem Ermessen agieren, übernimmt alle Verantwortung in Alleinregie und trägt auch die Konsequenzen seines Tuns!  :up:
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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #23 am: 11. April 2014, 13:19:36 »
Die Geschichte ist sicher nicht ganz zu Ende gedacht! Wenn Fahrgäste beispielsweise in einer E1c3-Garnitur erkennen, dass es wegen eines Verkehrsunfalls nicht bald weiter geht, reißen sie die Türe auf und verlassen den Zug, ohne den informativen Worten des Fahrers fertig zu lauschen.

Inventar

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #24 am: 11. April 2014, 14:14:44 »
Und da solls dir als Fahrer noch Spass machen. 30 Jahre war ich gut genug das zu entscheiden und jetzt bin ich zu blöd?

Wobei ich bin ja eh Eisenbahnaufsichtsorgan - kann ich mir da nach einem Zwiegespräch selber den Auftrag geben :P

13er

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #25 am: 11. April 2014, 14:15:42 »
Wobei ich bin ja eh Eisenbahnaufsichtsorgan - kann ich mir da nach einem Zwiegespräch selber den Auftrag geben :P
Die Klingelfee hat dir aber gerade erklärt, dass du in der Position des Fahrers alles vergessen musst, was du mehr weißt/kannst 8)
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

Inventar

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #26 am: 11. April 2014, 14:17:21 »


Weil man ein Eisenbahnaufsichtsorgan sein muss, damit man auf der anderen Seite sitzen darf.

Man kann aber auch Eisenbahnaufsichtsorgan sein ohne auf der anderen Seite zu sitzen.

Inventar

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #27 am: 11. April 2014, 14:20:58 »
Wobei ich bin ja eh Eisenbahnaufsichtsorgan - kann ich mir da nach einem Zwiegespräch selber den Auftrag geben :P
Die Klingelfee hat dir aber gerade erklärt, dass du in der Position des Fahrers alles vergessen musst, was du mehr weißt/kannst 8)

und damit siehst du welche Schwachsinnigkeiten in diesem Unternehmen Platz greifen. Als Altdiener vergeht dir da schon lange das Lachen. Früher war ich mal echt stolz Bim Fahrer zu sein - jetzt muss man sich ja schon genieren.

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #28 am: 11. April 2014, 14:30:35 »
Von wem stammte das eingefügte Zitat, wer ist der Aussteller ? Oder handelt es sich hier um einen verspäteten Aprilscherz?

DA 62/14  :lamp:

Klingelfee

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #29 am: 11. April 2014, 15:13:47 »
Eure Sorgen will ich haben.

Aber es ist einmal so, dass die Vorschriften für die jeweilige Position, die man Gerade inne hat gelten, und nicht für die Position. Und wenn ich fahre, dann gelten auch für mich die Vorschriften des Fahrers und nicht die des Eisenbahnaufsichtsorganes.

Das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass ich als Fahrer alles vergessen musst, was man mehr weis/kann. Sondern es geht auch darum, dass man als Betriebsbeamter eine gewisse Vorbildfunktion hat. Und wenn man sich dann nicht an die geltenden Vorschriften hält, wie soll man es dann von einem Fahrer verlangen.

Und wie ich schon in erwähnt habe. Und da wird mir E2 sicher recht geben. Wenn er einen Unfall mit dem Einsatzfahrzeug hat, dann muss eine andere Polizeistreife kommen und den Vorfall aufnehmen. Er selbst darf das nicht. Ausser die Vorschriften haben sich diesbezüglich in den letzten 5 Jahren geändert.
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