Autor Thema: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen  (Gelesen 35913 mal)

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13er

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Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« am: 10. April 2014, 18:19:34 »
Ab sofort darf ein Fahrer nicht mehr allein entscheiden, ob er Fahrgäste (bei einem Falschparker, Unfall, Stau o.ä.) außerhalb einer Hst. aus dem Zug aussteigen lässt.

Er muss dazu per Funk von der Leitstelle die Anordnung einholen (oder von einem anwesenden Eisenbahnaufsichtsorgan) und einen vordefinierten Satz durchsagen (gut, dass man die Rechtschreibfehler in dem Satz im Dienstauftrag dann nicht hört).

Der Satz kann von der Leitstelle um einen Zusatz wie "Achten Sie auf die Rutschgefahr auf der Grünfläche" ergänzt werden :D

Die Fahrgäste sind auf Höhe der Tür 1 vom Fahrer zu beobachten, natürlich mit angelegter Warnweste.
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60er

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #1 am: 10. April 2014, 18:21:14 »
In Zeiten von immer mehr Wagenbewegern statt Fahrern ist das wohl leider notwendig... :(

E2

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #2 am: 10. April 2014, 19:01:13 »
und einen vordefinierten Satz durchsagen (gut, dass man die Rechtschreibfehler in dem Satz im Dienstauftrag dann nicht hört).

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Suuuuper.

Sie bekommen die Möglichkeit....

Wann denn? In 10 Minuten?
In einer Stunde?
Nächstes Jahr?

Tür auf - raus - fertig, das wirds dann seiten der Fahrgäste spielen...

hema

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #3 am: 10. April 2014, 19:56:17 »
Woher weiß der Fahrer, ob am "anderen Ende" des Funks ein befugtes Eisenbahnaufsichtsorgan sitzt?  ???


Und wie ist das beim Bus? Den braucht ein Eisenbahnaufsichtsorgan überhaupt nicht zu interessieren!


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Klingelfee

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #4 am: 10. April 2014, 20:59:06 »
Woher weiß der Fahrer, ob am "anderen Ende" des Funks ein befugtes Eisenbahnaufsichtsorgan sitzt?  ???

Weil man ein Eisenbahnaufsichtsorgan sein muss, damit man auf der anderen Seite sitzen darf.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

tramway.at

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #5 am: 10. April 2014, 21:51:22 »
Und warum muss man bitte alles immer komplizierte machen, was seit hundert Jahren problemlos funktioniert? Im angelsächsischen Raum ist man schon so weit, dass man die FG garnicht mehr aussteigen lässt, die sitzen dann zwei Stunden in der Bim bei geschlossenen Türen!
Harald A. Jahn, www.tramway.at

13er

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #6 am: 10. April 2014, 22:09:20 »
In dem Fall muss ich die WL allerdings in Schutz nehmen, da implementieren sie nur das EisbSV, das eigentlich schon längst in Kraft ist. Aber auch hier machen sie es nicht ordentlich: In Wirklichkeit müsste sich das Eisenbahnaufsichtsorgan mit eigenen Augen davon überzeugen, dass das Verlassen der Straßenbahn gefahrlos möglich ist. Das wird über Funk etwas schwer werden...
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mike1163

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #7 am: 10. April 2014, 22:28:24 »
In Wirklichkeit müsste sich das Eisenbahnaufsichtsorgan mit eigenen Augen davon überzeugen, dass das Verlassen der Straßenbahn gefahrlos möglich ist. Das wird über Funk etwas schwer werden...
Steht wo?
Zitat
§ 47b. (1) Bahnbenützende haben den dienstlichen Anordnungen der Eisenbahnaufsichtsorgane (§ 30) Folge zu leisten und sich bei Benützung der Eisenbahnanlagen und der Schienenfahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn, des Verkehrs auf der Eisenbahn sowie die Rücksicht auf andere gebieten.

(2) Bahnbenützende dürfen nur an den dazu bestimmten Stellen und nur an der dazu bestimmten Seite der Schienenfahrzeuge ein- und aussteigen.
Auf Strecken mit dichter Zugfolge wie Ring oder Währinger Straße stell ich mir die Funkerei sehr lustig vor...

Aber gut, bei dem Gesetz hat man auch nicht an die Bim gedacht sondern mehr an Vollbahnen.

13er

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #8 am: 10. April 2014, 22:33:00 »
EisbSV § 6, Abs. 5:

Zitat
Bahnbenützende dürfen nur an den dazu bestimmten Stellen und nur an der dazu bestimmten Seite der Schienenfahrzeuge ein- und aussteigen. Insbesondere ist auch verboten, Schienenfahrzeuge bei Haupt- und Nebenbahnen abseits von Bahnsteigen, Straßenbahnen außerhalb von Haltestellen zu verlassen.

Und die Ausnahme in Abs. 9:

Zitat
Ausnahmen von den Verboten gemäß Abs. 1 bis 8 sind zulässig, wenn solche im Einzelfall durch Eisenbahnaufsichtsorgane angeordnet wurden, die sich überzeugt haben, dass diesen Anordnungen gefahrlos nachgekommen werden kann.

Wie sollen sie sich per Funk davon überzeugen?
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hema

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #9 am: 10. April 2014, 22:38:10 »
Und warum muss man bitte alles immer komplizierte machen, was seit hundert Jahren problemlos funktioniert?
Man bemüht sich halt, eine Sinnlosigkeit nahtlos an die andere zu reihen! Und das gilt nicht (nur) für die WiLi, das ist irgendwie der Zug unserer überverwalteten Zeit!  ::)


Zitat
Im angelsächsischen Raum ist man schon so weit, dass man die FG garnicht mehr aussteigen lässt, die sitzen dann zwei Stunden in der Bim bei geschlossenen Türen!
Naja, aber irgendwie SSKM. Da macht man die Tür mittels Notöffnung auf und geht. Irgendwo muss eine Grenze sein, wie weit man sich gängeln lässt!
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hema

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #10 am: 10. April 2014, 22:59:56 »

Wie sollen sie sich per Funk davon überzeugen?
Das ist sicher so gemeint, dass die Leitstelle über Funk dem Fahrer erlaubt, die Leute nach dem Eintreffen des Aufsichtsorgans aussteigen zu lassen und ihm beim Funkgespräch auch gleich den entsprechenden Durchsagetext vorgibt. Das Aufsichtsorgan kann ja mangels Mikrofonzugang von außen keine Durchsage machen und mit dem Fahrer eigentlich auch nur visuell Kontakt durch die Fensterscheibe suchen (beim E1 und E2 kann man ja grad noch Anweisungen durch das geöffnete Fahrerfenster rufen)! Nachdem das KO dem Fahrer seinen Ausweis gezeigt hat, ist alles rechtssicher, dann dürfen die Leute raus, ist ja jetzt wer da, der die Verantwortung übernimmt!


Aber nachdem es ja eh viel mehr Kontrollorgane gibt als Züge, braucht man diese Leute ja nur strategisch über Wien verteilt Aufstellung nehmen zu lassen und dann ist binnen zwei Minuten garantiert einer an jedem erdenklichen Vorfallsort. Der Aufenthalt an der frischen Luft ist sowieso gesünder als das Kaffetrinken in stickiger Kanzleiluft oder in lauten Pausenräumen. Ein bissl einsam wird es halt, weil für kurzweiligere Doppelposten wird es wohl zu knapp werden. Umso schöner, wenn dann alsbald der nächste Einsatz ruft!   :)


Blöd ist es halt, wenn der Funk nicht geht, dann bleiben die Leute wirklich gefangen!  :o
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13er

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #11 am: 10. April 2014, 23:03:23 »
Man bemüht sich halt, eine Sinnlosigkeit nahtlos an die andere zu reihen! Und das gilt nicht (nur) für die WiLi, das ist irgendwie der Zug unserer überverwalteten Zeit!  ::)
Die Überverwaltung resultiert zu einem Großteil daraus, dass den vielen Mitarbeitern in Erdberg die echte (sinnvolle) Arbeit fehlt, da heutzutage das meiste sowieso der Computer erledigt, wofür man früher Heerscharen an Beamten brauchte. Darum sucht man (oder der Abteilungsleiter für einen) sich noch so sinnlose Beschäftigungen, damit man den eigenen Arbeitsplatz rechtfertigen kann.

Man könnte die Effizienz in diesem Unternehmen dramatisch steigern, wenn man nur mehr die Hälfte der Mitarbeiter von heute in der Verwaltung hätte. Den Rest könnte man zu Fahrern, Fahrscheinprüfern oder sonstigen sinnvollen Tätigkeiten umschulen.
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haidi

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #12 am: 10. April 2014, 23:50:25 »
Ich halte die Bestimmungen des Eisenbahngesetzes für sinnvoll - für echten Eisenbahnbetrieb. Es sollte bei einigen Punkten im Eisenbahngesetz für im Straßenraum fahrende Straßenbahnen Ausnahmen angeführt sein.

Wie ist das, wenn da ein Eisenbahnaufsichtsorgan der Graz-Köflach-Bahn oder der Westbahn das Aussteigen anordnet - darf er das?

Aber wie gesagt, als Fahrgast: Türe händisch öffnen und Tschüss.
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hema

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #13 am: 11. April 2014, 00:04:29 »

Wie ist das, wenn da ein Eisenbahnaufsichtsorgan der Graz-Köflach-Bahn oder der Westbahn das Aussteigen anordnet - darf er das?
Natürlich nicht, er darf das nur im eigenen Unternehmen, wo er vom Betriebsleiter vereidigt wurde und soweit es im Rahmen der Vorschriften und seiner Befugnisse liegt!


Zitat
Aber wie gesagt, als Fahrgast: Türe händisch öffnen und Tschüss.
Ja, sowieso.

Man kann den Unfug ja auch weiter spinnen. Sagen wir, es raucht oder stinkt im Zug gewaltig. Darf der Fahrer die Leute erst raus und die Feuerwehr rein lassen, wenn ein Aufsichtsorgan da ist, sich ausweist und seine Anordnungen trifft? Oder der Zug ist schadhaft und der Rüstwagen ist schon vor der Funkstreife da. Müssen die Techniker da draußen stehen und auf bessere Zeiten warten, damit nicht vorwitzige Fahrgäste die Chance nützen unerlaubt auszusteigen? Darf der Fahrer überhaupt auf der Strecke aussteigen, um eine Weiche zu stellen? Auch da muss er die Türe öffnen! Absurd? Nein, nur konsequent weitergedacht!
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217Essling

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Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
« Antwort #14 am: 11. April 2014, 07:09:42 »
und einen vordefinierten Satz durchsagen (gut, dass man die Rechtschreibfehler in dem Satz im Dienstauftrag dann nicht hört).

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Tür auf - raus - fertig, das wirds dann seiten der Fahrgäste spielen...
Von wem stammte das eingefügte Zitat, wer ist der Aussteller ? Oder handelt es sich hier um einen verspäteten Aprilscherz?