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Zitat von: Ferry am 09. Juli 2014, 12:13:36Zitat von: hema am 03. Juli 2014, 15:36:26Na, dann schau mal in die StrabVO. Eine gesetzliche Bestimmung, die lautet "in jedem Falle anzuhalten", kann man wohl schwer falsch interpretieren. Sie lautet wörtlich, dass bei Fahren auf Sicht in jedem Fall anzuhalten ist. Die Frage ist, ob auch angehalten werden muss, wenn nicht auf Sicht gefahren wird.Eine Frage, die sich aber wiederum nicht stellt, da im Straßenraum immer auf Sicht gefahren wird.
Zitat von: hema am 03. Juli 2014, 15:36:26Na, dann schau mal in die StrabVO. Eine gesetzliche Bestimmung, die lautet "in jedem Falle anzuhalten", kann man wohl schwer falsch interpretieren. Sie lautet wörtlich, dass bei Fahren auf Sicht in jedem Fall anzuhalten ist. Die Frage ist, ob auch angehalten werden muss, wenn nicht auf Sicht gefahren wird.
Na, dann schau mal in die StrabVO. Eine gesetzliche Bestimmung, die lautet "in jedem Falle anzuhalten", kann man wohl schwer falsch interpretieren.
Zitat von: 95B am 09. Juli 2014, 12:17:39Zitat von: Ferry am 09. Juli 2014, 12:13:36Zitat von: hema am 03. Juli 2014, 15:36:26Na, dann schau mal in die StrabVO. Eine gesetzliche Bestimmung, die lautet "in jedem Falle anzuhalten", kann man wohl schwer falsch interpretieren. Sie lautet wörtlich, dass bei Fahren auf Sicht in jedem Fall anzuhalten ist. Die Frage ist, ob auch angehalten werden muss, wenn nicht auf Sicht gefahren wird.Eine Frage, die sich aber wiederum nicht stellt, da im Straßenraum immer auf Sicht gefahren wird.Dann stellt sich aber die Frage nach der Sinnhaftigkeit, diesen Zusatz überhaupt in den Text aufzunehmen.
Dann stellt sich aber die Frage nach der Sinnhaftigkeit, diesen Zusatz überhaupt in den Text aufzunehmen.
Unbestätigten Gerüchten zufolge sollen die Bauarbeiten um eine Woche vorverlegt worden sein und nun von 7. August, 21 Uhr, bis 10. August, Betriebsschluss, andauern. Die Verkehrsmaßnahmen bleiben unverändert.
Zitat von: 95B am 31. Juli 2014, 08:53:12Unbestätigten Gerüchten zufolge sollen die Bauarbeiten um eine Woche vorverlegt worden sein und nun von 7. August, 21 Uhr, bis 10. August, Betriebsschluss, andauern. Die Verkehrsmaßnahmen bleiben unverändert.Zweite Quelle sagt, dass das stimmt!
Warum muß eigentlich bei der Linie O (bei Schubertring Abzweig Ri Schwarzenbergplatz) der Spiegel eingeklappt werden? Und wann wird er wieder ausgeklappt?
Weil im Bereich der Vereinigungsweiche ein Mast sehr knapp steht. Und auf Grund der dort baulichen Gegebenheiten ist sehr schwer den Kurvenverlauf zu verändern.
Arbeiten vorverlegt um am usprünglichen Termin Kapazitäten für ein Spontangebrechen zu haben?
Am umgeleiteten O-Wagen dürfen keine E1+cx eingesetzt werden. Mal schauen, ob das durchgesetzt werden kann