Um eines klarzustellen.
Alle Mitarbeiter mit Fahrberechtigung müssen alle 5 Jahre auf ihre Fahrtauglichkeit Amtsärztlich überprüft werden.
Buslenker machen dies im Zuge des Antrages für die Führerscheinverlängerung bei eigens von der Ärztekammer geschulte niedergelassenen Allgemeinmediziner nach freier Auswahl. Fällt ein Buslenker bei diesem Gesundheitscheck durch, so ist er verpflichtet dies spätestens bei Ablauf des Führerscheines dem Arbeitgeber zu melden. Kein Führerschein = keine Fahrberechtigung
Straßenbahnfahrer machen diese Untersuchung von bestellten EU-Ärzten in der Direktion. Ob die Ärtze in einem Dienstverhältnis bei den WL stehen kann ich nicht sagen. Allerdings weis ich, dass die nur die Fahrtauglichkeit, aber bei Fahruntauglichkeit nur die weitere Verwendungmöglichkeit des Mitarbeiter sagen, nicht jedoch wieso der Mitarbeiter keine Fahrberechtigung mehr hat.
Der Direktionsarzt ist auf alle Fälle ein Angestellter der Krankenkassa. Auch dieser unterliegt der Ärztlichen Schweigepflicht bezüglich der Krankheit. Bezüglich der Fahrtauglichkeit hat er genauso wie der EU-Arzt das Recht, die Fahruntauglichkeit an das Unternehmen weiter zu melden.
Bis vor ein paar Jahren war es auch so, dass sich Fahrbedienstete zwar beim Hausarzt Krank melden durften, die Diensttauglichkeit durfte jedoch nur von einen Arzt der Betriebskrankenkassa festgestellt werden. Das dies nur ein Proformaakt war und die wichtigste Frage bein Bahnhofsarzt war, wann man frei ist, ist eine andere Geschichte.
Und zum Direktionsarzt kann man vorgeladen werden, oder auch selber vorsprechen, wenn man der Meinung ist, nicht fahrfähig zu sein. Und wenn der Direktionsarzt Mitarbeiter nur zeitlich befristet die Berechtigung erteilt, darf auch nicht weitermelden, wann der Mitarbeiter wieder vorstellig sein muss.
Und meines Wissens machen das viele Verkehrsunternehmen so.
Und abschließend will ich nochmal anmerken. Ein gesundheitlicher Abzug vom Fahrdienst ist kein automatischer Krankenstand und auch kein automatischer Antrag auf Frühpensionierung.
Und Entzug der Fahrberechtigung