Moooment - ein Straßenbahnfahrer ist kein Beamter .........
Steht wo ??
Die paar Auslaufmodelle, die es noch gibt.....
Abgesehen davon:
Ins Bundes-Beamten-Dienstrechtsgesetz hat der Gesetzgeber diesen Passus hineingeschrieben (genaugenommen: Weisung ist auf Verlangenschriftlich zu wiederholen, dann geht der Weisungsgeber mit der Leich und der Weisungsbefolger ist aus dem Schneider - wenn es Verwaltungsübertretungen betrifft).
Land oder Gemeinde können das meiner Ansicht nicht beschließen, was Bundesgesetze betrifft, sondern nur was die eigene Gesetzgebung betrifft.
PS: Bitte achte beim Posten darauf, das Quoting nicht zu zerstören.