"Störung eines Arbeitsablaufes".
Es heißt "Verzögerung im Arbeitsablauf". Das trifft dann auf folgende Punkte zu:
Erkrankung mehrerer Fahrdienstleiter bzw. Personal
Fehlende Streckenkenntnis des planmäßigen Triebfahrzeug
Fehler im Dienstplan
Fehlerhafte Anwendung betrieblicher Systeme
Fehlfahrten
Fehlhandlung durch Infra Personal
Keine Verschubmitarbeiter mehr vor Ort
Nichteinhaltung von Halten bei personenbefördernden Zügen
Rotte nicht gemeldet
Triebfahrzeugführer nicht erreichbar bzw. nicht am Zug
Triebfahrzeugführerwechsel
Trunkenheitszustand von Personal
Unerlaubte Signalüberfahrung
Untersagung der Dienstausübung
Verspätete Abfahrtsmeldung
Verspätete Ablöse
Verspäteter Dienstantritt
Verspätetes An- bzw. Abkuppeln durch Verschubmitarbeiter
Verspätetes Freistellen
Verspätung durch Befehlsbeigabe
Verzögerung durch Personal - Wagenmeister, Reinigungskraft, Zugvorbereiter …
Verzögerung EVU-Personal - Erkrankung, kein Bistro-Personal, persönliches Fehlverhalten …
Verzögerungen bei der Bremsprobe
Vorschriftswidriges Verhalten