Autor Thema: Störungen und Fahrtbehinderungen (Regionalverkehr Wien)  (Gelesen 418717 mal)

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luki32

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Regionalverkehr Wien)
« Antwort #690 am: Gestern um 21:43:11 »
Die ÖBB haben das gleiche Problem wie der öffentliche Dienst im Allgemeinen:

Die mit Altvertrag sind quasi unkündbar und werden bis zu ihrem Lebensende üppig versorgt. Meistens hackeln sie auch nicht wirklich, weil sie wissen, dass sie quasi unkündbar sind. Das kostet viel Geld, sodass man bei den Neuverträgen spart, die deutlich schlechtere Konditionen haben und die auch tatsächlich hackeln müssen. Das führt einerseits zu einem schlechten Betriebsklima, weil sich die Leute natürlich fragen, warum sie für mehr und bessere Arbeit deutlich weniger bekommen, und anderseits dazu, dass es die besseren Neuverträge bei Privatunternehmen gibt (bei denen die ÖBB meistens eh direkt oder indirekt der größte Kunde ist...), die nicht den "Wasserkopf" mitschleppen müssen.

Danke dass Du allen älteren Arbeitnehmern vorwirfst, dass sie nichts arbeiten.  >:(
Ich bin auch ein älterer Arebeitnehmer im öffenbtlichen Dienst und verdiene einen Sch***dreck, aber das passt halt nicht in Dein verquertes Weltbild.
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MK

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Regionalverkehr Wien)
« Antwort #691 am: Gestern um 23:07:55 »
Danke dass Du allen älteren Arbeitnehmern vorwirfst, dass sie nichts arbeiten.  >:(

In den meisten Bereichen der Privatwirtschaft (Ausnahmen in erster Linie ehemals verstaatlichte oder staatsnahe Bereiche) gilt für alle der gleiche KV mit gleichem Gehaltsschema und Kündbarkeit nach den gesetzlichen Vorgaben (keine verpönten Gründe, keine Sozialwidrigkeit, ...)

Im öffentlichen Dienst gibt es ein Kastensystem, je nachdem, wann man eingetreten ist. Bei den ÖBB zum Beispiel macht es einen großen Unterschied, ob man vor 1995, 1995 - 2003, 2004 - 2010 oder seit 2011 angefangen hat: je früher, desto schwerer ist man kündbar und desto besser wird man versorgt. Das Lebensalter beschränkt, wann man frühestens eingetreten sein kann - aber natürlich fällt jemand, der jetzt eintritt, auch in die unterste Kaste, wenn er 64 ist. Siehe dazu: https://epub.jku.at/download/pdf/4681617.pdf

Natürlich führt ein solches Kastensystem - statt gleichen Bedingungen für alle (das heißt nicht Einheitsgehalt, sondern nachvollziehbare Kriterien für die Bemessung der Bezahlung, und gleiche Bedingungen bei Nebenleistungen und Kündigungen) dazu, dass neu eintreten (in die unterste Kaste) unattraktiv ist, und Unkündbarkeit und Entkopplung der Bezahlung von der Leistung (in den oberen Kasten) dazu, dass die Betroffenen keinen Anreiz haben, eine gute Arbeit zu machen. Dadurch hat man hohe Kosten bei wenig Leistung und Personalmangel.

Das kann man pauschal als unfairen Vorwurf gegenüber älteren Arbeitnehmern betrachten, oder als Resultat von Fehlentscheidungen und Misswirtschaft auf politischer Ebene und darauf angepasstem Verhalten der Arbeitnehmer, die (verständlicherweise!) das Beste für sich herausholen.

Zitat
Ich bin auch ein älterer Arebeitnehmer im öffenbtlichen Dienst und verdiene einen Sch***dreck, aber das passt halt nicht in Dein verquertes Weltbild.

Das Medianbrutto der unselbstständig Beschäftigten in Österreich liegt bei 2.717 Euro monatlich (14x) - du kannst dir ja einmal selbst überlegen, wo du im Vergleich dazu stehst.
Wanderer, kommst du nach Liechtenstein,
tritt nicht daneben, tritt mitten rein!

haidi

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Regionalverkehr Wien)
« Antwort #692 am: Heute um 02:27:03 »
Ein Fehler ist, gegen den Öffentlichen Dienst mit dem Median zu argumentieren, weil die Qualifikationsstruktur bei weitem nicht übereinstimmt. Es wurde nur mehr in bestimmten Bereichen pragmatisiert, das sind Richter, Lehrer(?) Exekutivbereich ...
Was es im  Öffentlichen Dienst heute rein gar nicht mehr gibt, sind z.B. Bedienerinnen, da kommen Privatfirmen mit entsprechend geringen Löhnen (waren die von VB-Bedienerinnen schon nicht besonders hoch). So wurden viele der gering bezahlten Jobs an Private vergeben. Wenn dadurch eingespart wuirde, dann bedeutet das klarerweise auch, dass die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung verschlechtert wurden. Die Firmen, die das übernahmen, bekamen ja weniger Geld als die Entlohnung der Raumpflegerinnen ausmacht und wollten natürlich auch Gewinne erzielen. Ebenso wurde mit Portieren und Hausarbeitern verfahren.
Somit klafft die Qualifikationsstruktur in den beiden Bereichen weit auseinander.

Einkommen: Früher waren die Entlohnungen mehr oder weniger stark ansteigend: (Für bei deinen Kindern hast kaum Geld, aber die Enkerln kannst bestens versorgen) Ich selbst hab 1977 als HTL-Absolvent mit 6.000 ATS brutto angefangen. Freund hat zu mir gesagt, bist blöd, um das Geld zu arbeiten. Als wir 50 waren hat er gejammert, Arbeitslos, kaum Chancen auf einen Job. "Du hast gut reden als Beamter". Da kann man nur sagen: "Was hast vor Jahren zu mir gesagt? Hättest du monatlich nur das Geld verbraucht, das ich gehabt habe, dann könntest jetzt auf einen Job pfeifen und bis 65 nur von deinem Ersparten leben und dir bliebe immer noch was übrig.
Ja, es gibt jetzt unterschiedliche Entlohnung für die gleiche Tätigkeit. Um das zu verhindern, müsste man die Jüngeren genau so bezahlen wie früher. Man ist aber bei den Vertragsbediensteten dazu umgesteigen, dass man bei in etwa gleichem Lebensverdienst die Gehaltskurve gekippt hat, die Anfangsgehälter damit erhöht hat und in spätern weniger bekommt, als die alten VBs.
In die hohen Einkommensklassen kommen Beamte heute gar nicht automatisch hnein. Da gibt es maximal zwei Fünfjahresverträge und da können auch Quereinsteiger zum Zug kommen.

Bezogen auf die Eisenbahner: Wenn man in den Sechzigern die Einkommen bei der Eisenbahn deinen Wünschen entsprechend umgestaltet hätte, gäbe es wahrscheinlich keine Eisenbahn mehr.

Abschließend: Bleib bei deinen Äpfeln, bei den Birnen schaut es anders aus, die dürftest nicht ganz durchschaut haben.

Unter diesen Umständen muss das Medianeinkommen unterschiedlich sein.

Die von dir zitierte Arbeit habe ich nicht gelesen und will sie auch nicht lesen. Aber ich glaube nicht, dass der Verfasser auch obige Argumente berücksichtigt hat
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