Autor Thema: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)  (Gelesen 207945 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14506
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #105 am: 25. Mai 2018, 02:36:28 »

Nach diesen Fotos war der 400er vorne, da die Garnitur Richtung Wien fuhr. Wie passiert das dann?

https://www.noen.at/baden/unfall-im-stadtgebiet-pkw-von-badner-bahn-erfasst-und-gegen-haus-geschleudert-verkehrsunfall-badner-bahn-zugunfall-95140373#
Die SChleifspuren in Bild 19 der Fotostrecke von NOEN, aber auch Bilder des Feuerwehrkommandos Baden  sprechen für den führenden 100.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Katana

  • Verkehrsführer
  • *
  • Beiträge: 2197
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #106 am: 25. Mai 2018, 06:08:26 »
...., dass er aus seiner Hoamat bis nach Baden zum Haare schneiden gfoan is, ....
Wer behauptet das?  :fp:

Die Plane über der schrottreifen Kist'n find i liab! Sehr gewissenhaft, die Feuerwerker in Baden. Zumindest de ham Mitleid ghabt... ;D
Schadensminimierung :lamp: Wenn die Feuerwehr das nicht gemacht hätte, hätten sie vielleicht Probleme mit der Versicherung. Kein Aufwand, aber wenn heute nacht der Regen die Sitze aufgeweicht hätte, wäre der Schaden noch größer.


Nach diesen Fotos war der 400er vorne, da die Garnitur Richtung Wien fuhr. Wie passiert das dann?

https://www.noen.at/baden/unfall-im-stadtgebiet-pkw-von-badner-bahn-erfasst-und-gegen-haus-geschleudert-verkehrsunfall-badner-bahn-zugunfall-95140373#
Die SChleifspuren in Bild 19 der Fotostrecke von NOEN, aber auch Bilder des Feuerwehrkommandos Baden  sprechen für den führenden 100.

Sehe ich auch so. Auch die unbeschädigte Grünfläche neben der Beifahrertür spricht dafür.

49a

  • Fahrgast
  • *
  • Beiträge: 60
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #107 am: 25. Mai 2018, 09:35:49 »
Hat der Dolm PKW-Lenker eigentlich vor seinem Haus geparkt? Dann -> doppelt bestraft... ;D
Laut Artikel ist der PKW-Lenker zum Friseur gegangen. Und offenbar ist es kein Anrainer, da das Auto ein steirisches Kennzeichen hat.
...es soll auch Leute geben, die
  • den Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland haben
  • ein Firmenfahrzeug benützen
  • sich ein Fahrzeug ausborgen/mieten
::) ::) ::)

Womit wieder mal bewiesen is, wie vorsichtig ma bei bestimmte Nummerntafeln sein muas...
Egal, und aa,, dass er aus seiner Hoamat bis nach Baden zum Haare schneiden gfoan is, kommentier i besser net...
ja, wäre besser, da du sicher nicht die wahren Hintergründe weisst und nur irgendwas vermutest oder zusammenreimst.  ::)

60er

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 7819
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #108 am: 25. Mai 2018, 09:59:29 »
...es soll auch Leute geben, die
  • den Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland haben
  • ein Firmenfahrzeug benützen
  • sich ein Fahrzeug ausborgen/mieten
::) ::) ::)
Wenn er den Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland hat, ist er sehr wahrscheinlich nicht der Anrainer des Hauses, das bei dem Unfall schwer beschädigt wurde.

Ich beziehe mich lediglich auf die "heute", die schreibt, dass der Fahrzeuglenker das Auto (mit steirischem Kennzeichen) dort regelwidrig abgestellt hat, um zum Friseur zu gehen. Am wahrscheinlichsten ist, dass es sich um einen Pendler handelt, der aus einem an NÖ angrenzenden steirischen Bezirk kommt und im Raum Baden arbeitet. Davon gibt es wohl jede Menge.


denond

  • RBL-Disponent
  • ***
  • Beiträge: 1848
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #109 am: 25. Mai 2018, 10:03:44 »
Nach diesen Fotos war der 400er vorne, da die Garnitur Richtung Wien fuhr. Wie passiert das dann?

https://www.noen.at/baden/unfall-im-stadtgebiet-pkw-von-badner-bahn-erfasst-und-gegen-haus-geschleudert-verkehrsunfall-badner-bahn-zugunfall-95140373#

...ebenfalls ganz einfach zu beanworten:

'Nichtbeachtung des seitlichen Sicherheitsabstandes', hervorgerufen durch das Nichtbeachten des breiteren Wagenkastens des im Zugverband mitgeführten Twg. 400. Gehört somit zu 100% dem WLB-Fahrer (Fahren auf Sicht im Stadtbereich).

Wobei bei ersterer Variante es noch halbwegs entschuldbar gewesen wäre, entweder vorher eine Doppelgarnitur 100+100 geführt zu haben, jetzt einen schmäleren Wagenkasten als führendes Fahrzeug geführt zu haben. Genau das gleiche war früher am 5er mit dem nichtbeachten der Wagenkastenbreite in der Kaiserstraße: zuerst einen E, E1 gefahren, dann einen F oder L3. Dann kam es zum Malheur... 

Wenn tatsächlich der 400 als führender war, dann wiegt die Unfallauslösung um so schwerwiegender für den Fahrer, denn dann weiß der Fahrer offensichtlich über die Kastenbreite seines Fahrzeuges überhaupt nicht Bescheid oder es ist im schlichtweg egal. Dann gehört er ob seiner Dienstoberflächlichkeit schon gar nicht in einen Führerstand. Ich möchte jetzt die betroffene Person absolut nicht schlechtreden, in einem anderen Beruf hoch qualifiziert, sie ist halt expliziet für diesen Job als Triebfahrzeugführer nicht geeignet.

60er

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 7819
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #110 am: 25. Mai 2018, 10:22:28 »
Genau das gleiche war früher am 5er mit dem nichtbeachten der Wagenkastenbreite in der Kaiserstraße: zuerst einen E, E1 gefahren, dann einen F oder L3. Dann kam es zum Malheur... 
Das erlebt man heute auch noch: Hochflurer kommt gerade noch vorbei, ULF steht.


haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14506
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #111 am: 25. Mai 2018, 11:00:35 »
'Nichtbeachtung des seitlichen Sicherheitsabstandes', hervorgerufen durch das Nichtbeachten des breiteren Wagenkastens des im Zugverband mitgeführten Twg. 400. Gehört somit zu 100% dem WLB-Fahrer (Fahren auf Sicht im Stadtbereich).
Wobei die Badner Bahn  unter Tags auf der gesamten Strecke innerhalb der Sichtweite anhalten kann, ich kann mir vorstellen, dass bei einem Unfall mit einem im Lichtraum befindlichen Gegenstand (also z.B. nicht ein KFZ, dessen Lenker das Rotlicht missachtet) unter diesen Umständen der Fahrer bei Pesonenschaden verurteilt wird und bei Sachschaden ie WLB zumindest einen Teil des Schadens tragen müssen.
War ja auch immer schon, wenn ein Schrankenwärter vergessen hat, den Schranken zu schließen.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

denond

  • RBL-Disponent
  • ***
  • Beiträge: 1848
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #112 am: 25. Mai 2018, 11:03:11 »
Genau das gleiche war früher am 5er mit dem nichtbeachten der Wagenkastenbreite in der Kaiserstraße: zuerst einen E, E1 gefahren, dann einen F oder L3. Dann kam es zum Malheur... 
Das erlebt man heute auch noch: Hochflurer kommt gerade noch vorbei, ULF steht.

Genau aus diesem Grunde wäre ein typenreiner Einsatz auf einer Linie trotz einer etwaigen schlechterstellung für den Fahrgast begrüßenswert. Der Fahrgast hat ein Recht auf Beförderung aber kein Recht auf einen Einsatz einer bestimmten Typenwahl. Somit könnte sich der Fahrgast in einer Haltestelle in für ihn gewohnter Weise sich auf die kommende Einstiegqualität (ob jetzt positiv -> Niederflur oder negativ -> Hochflur) vorbereiten.

denond

  • RBL-Disponent
  • ***
  • Beiträge: 1848
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #113 am: 25. Mai 2018, 11:20:32 »
Wobei die Badner Bahn  unter Tags auf der gesamten Strecke innerhalb der Sichtweite anhalten kann, ich kann mir vorstellen, dass bei einem Unfall mit einem im Lichtraum befindlichen Gegenstand (also z.B. nicht ein KFZ, dessen Lenker das Rotlicht missachtet) unter diesen Umständen der Fahrer bei Pesonenschaden verurteilt wird und bei Sachschaden ie WLB zumindest einen Teil des Schadens tragen müssen.
War ja auch immer schon, wenn ein Schrankenwärter vergessen hat, den Schranken zu schließen.

...nicht zu vergessen: Die WLB ist so eine Art Zwitterbetrieb, gilt in gewissen Streckenabschnitten als Vollbahn! Und da - wie einige hier die Rechtslage genau kennen - liegt ein erheblicher Unterschied in der Betriebsführung und Auslegung der Rechtssache.

Tatra83

  • Obermeister
  • *
  • Beiträge: 3706
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #114 am: 25. Mai 2018, 12:25:30 »
Genau aus diesem Grunde wäre ein typenreiner Einsatz auf einer Linie trotz einer etwaigen schlechterstellung für den Fahrgast begrüßenswert. Der Fahrgast hat ein Recht auf Beförderung aber kein Recht auf einen Einsatz einer bestimmten Typenwahl. Somit könnte sich der Fahrgast in einer Haltestelle in für ihn gewohnter Weise sich auf die kommende Einstiegqualität (ob jetzt positiv -> Niederflur oder negativ -> Hochflur) vorbereiten.

Na dann, herzlich Willkommen im 21. Jahrhundert, in dem Fahrgäste das Recht auf eine barrierefreie Beförderung haben.
Und ich dachte, mit der Straßenbahn bin ich schneller als zu Fuß.

denond

  • RBL-Disponent
  • ***
  • Beiträge: 1848
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #115 am: 25. Mai 2018, 12:44:27 »
Na dann, herzlich Willkommen im 21. Jahrhundert, in dem Fahrgäste das Recht auf eine barrierefreie Beförderung haben.

Na dann ebenfalls herzlich Willkommen, daß es das auch im 21. Jahrhundert noch immer nicht ganz spielen wird, Träumer. Du kannst aber gerne spenden, der Kommune unter dem Arm greifen um nach deinen Wünschen alles und sofort barrierefrei zu machen.

60er

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 7819
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #116 am: 25. Mai 2018, 12:50:33 »
Na dann ebenfalls herzlich Willkommen, daß es das auch im 21. Jahrhundert noch immer nicht ganz spielen wird, Träumer. Du kannst aber gerne spenden, der Kommune unter dem Arm greifen um nach deinen Wünschen alles und sofort barrierefrei zu machen.
Sorry, aber wegen ein paar Falschparkern Linien typenrein hochflurig zu führen ist völliger Schwachsinn. Dem Fahrpersonal ist es durchaus zuzutrauen, auf einer Linie mit zwei verschiedenen Wagentypen zu fahren. Wer das nicht schafft, hat - wie du selber oben angemerkt hast - den Beruf verfehlt.

MK

  • Expeditor
  • **
  • Beiträge: 1093
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #117 am: 25. Mai 2018, 19:31:19 »
Du kannst aber gerne spenden, der Kommune unter dem Arm greifen um nach deinen Wünschen alles und sofort barrierefrei zu machen.

Hätte man das Geld vernünftig investiert, gäbe es bereits seit Anfang des Jahrtausends 100% Barrierefreiheit bei den Umläufen. Niederflur-TW mit Hochflur-BW, Hochflur-TW mit Niederflur-BW und umgebaute Hochflur-TW und -BW mit Niederflurteil sind in zahlreichen anderen Städten im Einsatz.
Wanderer, kommst du nach Liechtenstein,
tritt nicht daneben, tritt mitten rein!

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14575
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #118 am: 25. Mai 2018, 20:20:40 »
Um die Diskussion eventuell abschließen zu können.

Erstens die Hochflurfahrzeuge sind noch nicht so alt, dass man sie verschrottet und damit bin ich gleich bei Zweitens. Bei den T-Wagen der WLB von Niederflur zu sprechen halte ich etwas vermessen. Denn will ein Rollstuhlfahrer ein oder aussteigen, so bedeutet das einen Haltestellenaufenthalt von 3-4 min. Solange dauert es nämlich bis der Behindertenlift aktiviert, der Fahrgast ein-, bzw aussteigt und dann der Lift wieder verstaut ist.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

4498

  • Gast
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #119 am: 25. Mai 2018, 20:22:00 »
'Nichtbeachtung des seitlichen Sicherheitsabstandes', hervorgerufen durch das Nichtbeachten des breiteren Wagenkastens des im Zugverband mitgeführten Twg. 400. Gehört somit zu 100% dem WLB-Fahrer (Fahren auf Sicht im Stadtbereich).
Wobei die Badner Bahn  unter Tags auf der gesamten Strecke innerhalb der Sichtweite anhalten kann, ich kann mir vorstellen, dass bei einem Unfall mit einem im Lichtraum befindlichen Gegenstand (also z.B. nicht ein KFZ, dessen Lenker das Rotlicht missachtet) unter diesen Umständen der Fahrer bei Pesonenschaden verurteilt wird und bei Sachschaden ie WLB zumindest einen Teil des Schadens tragen müssen.
War ja auch immer schon, wenn ein Schrankenwärter vergessen hat, den Schranken zu schließen.
Im Prinzip können die Badnerbahnfahrer ihre Straßenbahnfahrergene nicht ablegen. Beispiele aus meiner Jugend, ist 30 Jahre her:

  • Dichter Nebel, Zug 5 Minuten verspätet. Beschleunigt von Eigenheimsiedlung nach Möllersdorf auf nur 40 km/h, obwohl die Ausnützung der Streckengeschwindigkeit von 80 km/h auf Grund der Verspätung dringend geboten wäre.
  • Einfahrt von Norden kommend nach Guntramsdorf Lokalbahn ist mit glaub ich (weiß ich nicht mehr) 45km/h beschildert. Das ist eine Rechtskurve entlang einer Mauer, es sind also eingeschränkte Sichtverhältnisse. Das Bahnübergangssignal, das ankündigt, dass die Anlage korrekt reagiert hat, ist sichtbar, trotzdem wird auf Sicht langsam auf den Bahnübergang herangefahren. Als Eisenbahn würde ich einfach exakt die erlaubte Geschwindigkeit im Blindflug fahren.
  • Diese Bahnübergangs-Überwachungssignale gehören ja in Bremswegdistanz vor dem Bahnübergang aufgestellt. Bei der Badner Bahn stehen sie meiner Erinnerung nach direkt vor dem Bahnübergang. Auch die Signalnachahmer, die die Funktion des konsequent fehlenden Vorsignals übernehmen sollen, stehen viel zu knapp vor dem Hauptsignal.
  • Zug aus Wien kommend nähert sich Bahnübergang Laxenburger Allee. Die Ampel für den Individualverkehr ist komplett ausgefallen, es wird von 2 Polizisten geregelt, die gerade der Laxenburger Allee freie Fahrt zeigen. Heftiger Fahrzeugverkehr in beiden Richtungen über die Badnerbahngleise. Die damals noch direkt mit der Ampelanlage gekoppelte Bahnübergangssicherung hat auch nicht reagiert. Was macht der Badnerbahnfahrer? Er bleibt wie eine Straßenbahn vor der Straße stehen und wartet, bis die Polizisten freie Fahrt für diese Richtung geben. Als Eisenbahn gebe ich doch nach dem Anhalten laut Vorschrift 2x akustisches Signal und fahre weiter. Das hat sich der Fahrer nicht getraut.