Deine Sorgen möchte ich haben

Nimm nicht jede Spitzfindigkeit so bierernst!

Es wäre auch mal anzudenken solche Unfallschwerpunkte mit Rotblitzanlagen zu versehen und Strafen in ausreichender Höhe incl. 2-6monatiger Fahrverbote auszusprechen.
Ein Problem dabei ist, dass das vorschriftswidrige Befahren von Eisenbahnkreuzungen unter die EKV fällt und nicht unter die StVO. Diese Rotlkicht-Beweisfotos könnten daher nur im Verfahren nach einem Unfall eine Rolle spielen*. Man könnte natürlich auch in der Eisenbahnkreuzungsverordnung einen Strafkatalog vorsehen, wobei diese Verstöße aber wohl kaum von Straßenaufsichtsorganen (Polizei) von sich aus exekutiert werden können.
*) Es wäre natürlich sicher möglich, dass die Bahn, aber auch die Polizei oder jedermann bei solchen Rotfahrten (ohne Unfall) eine Anzeige wegen Gemeingefährdung usw. macht, was im Fall des Vorliegens eines Fotos besonders leicht fallen würde.