Autor Thema: Hochflurer auf planmäßig vollverulften Linien  (Gelesen 170236 mal)

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haidi

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Re: Hochflurer auf planmäßig vollverulften Linien
« Antwort #105 am: 12. Januar 2016, 12:06:59 »
Was kommt häufiger vor?

  • Zwei Züge stehen nebeneinander und der Fahrgast erkennt nicht, welcher zuerst fährt.
  • Zwei Züge stehen hintereinander und der vordere wird schadhaft.

Außerdem: Wenn der Vorderzug schadhaft wird, hat man systembedingt einen zweiten Fahrer, der beim Zurückschieben helfen kann, wenn kein Heckfahrschalter da ist.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

67er

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Re: Hochflurer auf planmäßig vollverulften Linien
« Antwort #106 am: 12. Januar 2016, 12:16:06 »
Was kommt häufiger vor?

  • Zwei Züge stehen nebeneinander und der Fahrgast erkennt nicht, welcher zuerst fährt.
  • Zwei Züge stehen hintereinander und der vordere wird schadhaft.

Außerdem: Wenn der Vorderzug schadhaft wird, hat man systembedingt einen zweiten Fahrer, der beim Zurückschieben helfen kann, wenn kein Heckfahrschalter da ist.

Richtig, da schiebe ich aber keine Zugslänge zurück sondern mehr -> Fahrt auf falschen Gleis und da brauche ich mehr als 2 Mitarbeiter !

Zitat
Ja, wenn man nicht über den Teller- respektive Stadtrand hinauszublicken vermag (was in der Tintenburg Einstellungsvoraussetzung zu sein scheint).

Nur weil du nicht einsehen möchtest das du hier im Unrecht bist trotz Argumenten einiger User, würde ich nicht gleich so etwas behaupten ;)

Und da du dich ja eh so gut auskennst, wieviel sind 35 Meter x 2?
Passen diese in 58 Meter ? :o :fp:

normalbuerger

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Re: Hochflurer auf planmäßig vollverulften Linien
« Antwort #107 am: 12. Januar 2016, 13:21:41 »
Jetzt nochmals zur Erklärung, wenn du mit dem hinteren Zug zurück schiebst, also bis zur Weiche dann brauchst du mehr als 2 Fahrer? Warum denn das? Was machen die dann alle?
1 fährt den Zug, 1 ist am Ende des Zuges und gibt ein Zeichen, was machen die weiteren Kollegen?
Man könnte auch noch den Fahrer des O Wagens zur Hilfe rufen sollte wirklich einmal dieser Fall eintreten:)

60er

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Re: Hochflurer auf planmäßig vollverulften Linien
« Antwort #108 am: 12. Januar 2016, 14:39:16 »
Jetzt nochmals zur Erklärung, wenn du mit dem hinteren Zug zurück schiebst, also bis zur Weiche dann brauchst du mehr als 2 Fahrer? Warum denn das? Was machen die dann alle?
1 fährt den Zug, 1 ist am Ende des Zuges und gibt ein Zeichen, was machen die weiteren Kollegen?
Man könnte auch noch den Fahrer des O Wagens zur Hilfe rufen sollte wirklich einmal dieser Fall eintreten:)
Das frage ich mich auch. Ein Fahrer am Rangierpult des Triebwagens und ein Deckmann am Beiwagen reichen doch aus?

Auf diese Weise werden tagtäglich E1+cx in den Bhf. eingezogen.

95B

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Re: Hochflurer auf planmäßig vollverulften Linien
« Antwort #109 am: 12. Januar 2016, 14:55:31 »
Jetzt nochmals zur Erklärung, wenn du mit dem hinteren Zug zurück schiebst, also bis zur Weiche dann brauchst du mehr als 2 Fahrer? Warum denn das? Was machen die dann alle?
1 fährt den Zug, 1 ist am Ende des Zuges und gibt ein Zeichen, was machen die weiteren Kollegen?
Man könnte auch noch den Fahrer des O Wagens zur Hilfe rufen sollte wirklich einmal dieser Fall eintreten:)

Du brauchst einen Deckmann, einen Fahrer und einen weiteren Mitarbeiter, der die Fahrt auf falschem Gleis durch Vorgehen sichert. Beim Einziehen in den Bahnhof handelt es sich nicht um eine Fahrt auf falschem Gleis, sondern um eine Rückwärtsfahrt, da auf Bahnhofsgrund Rückwärtsfahren auf unbestimmte Länge erlaubt ist.

Nur weil du nicht einsehen möchtest das du hier im Unrecht bist trotz Argumenten einiger User, würde ich nicht gleich so etwas behaupten ;)

Ich bin ja grundsätzlich höflich, sonst würde ich dir wahrscheinlich spätestens jetzt anregen, mich gern zu haben. Du bildest dir fest ein, ich sei im "Unrecht" (wieso es zu dieser Einbildung kommt, sei dahingestellt und tut auch nichts zur Sache). Nun wäre es jedoch langsam an der Zeit, dass du deinen Irrtum erkennst und nicht weiterhin mit Scheuklappen deine Position verteidigst, die nicht mehr ist als deine durch Argumente nicht zu bekräftigende Meinung zu einem Thema.

Und da du dich ja eh so gut auskennst, wieviel sind 35 Meter x 2?

Patzig zu werden ist auch eine Möglichkeit, wenn einem die (ohnehin nicht vorhandenen) Argumente ausgehen. 8)

Passen diese in 58 Meter ? :o :fp:

Nein. Müssen sie? Mitnichten, denn es ging darum, ob der zweite Zug in der Doppelhaltestelle barrierefrei erreichbar ist. Dieser Umstand ist hinreichend gegeben, da bei mehr als 20 Metern Restbahnsteiglänge die Türen 1 und 2 (und auch noch weitere) über den Bahnsteig erreichbar sind.
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normalbuerger

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Re: Hochflurer auf planmäßig vollverulften Linien
« Antwort #110 am: 12. Januar 2016, 15:08:38 »
3 Leute für ein paar Meter zurück schieben :fp:ich halts nicht aus.
Es wäre an der Zeit gewisse Dinge bei diesem Verein zu reformieren.
Von flexiblem Arbeiten wohl noch nie was gehört.
Man sieht, dieser Betrieb war mal bei der Gemeinde Wien.

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Re: Hochflurer auf planmäßig vollverulften Linien
« Antwort #111 am: 12. Januar 2016, 15:22:19 »
3 Leute für ein paar Meter zurück schieben :fp:ich halts nicht aus.
Es wäre an der Zeit gewisse Dinge bei diesem Verein zu reformieren.
Von flexiblem Arbeiten wohl noch nie was gehört.
Man sieht, dieser Betrieb war mal bei der Gemeinde Wien.

Das sind Vorschriften (DV-STRAB), die in ganz Österreich Gültigkeit haben. Im Schienenverkehr gelten nun einmal andere Regeln als im Straßenverkehr, auch wenn es manchmal seltsam anmuten mag. Mit einem ULF würde man übrigens nur zwei Leute brauchen.
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Re: Hochflurer auf planmäßig vollverulften Linien
« Antwort #112 am: 12. Januar 2016, 15:45:35 »
Man darf wohl verlangen, dass reformbedürftige Vorschriften -ähnlich wie die STVO - laufend novelliert werden. Dazu muss es aber INteresse geben, um so etwas auszulösen. IN Hannover sind bis in die 80er Jahre Gelenk-Beiwagenzüge am SOnntag Vormittag solo gefahren, der Fahrer ist dann in die Schleife, hat den abgestellten Beiwagen (alleine) geholt, angekuppelt und ist weitergefahren.
Anderes Beispiel Dienstvorschrift Autobus, aber dazu passend: Laut Postbus/Bundesbus ist es nicht möglich, dass Fahrer bei Endstellen zurückschieben, um umzukehren (deshalb werden gewisse Punkte in ländlichen Regionen als Endstellen ausgeschlossen). Tatsächlich passiert das täglich Dutzendmale in Österreich (illegal?), wenn es die örtlichen Gegebenheiten nicht anders zulassen.

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Re: Hochflurer auf planmäßig vollverulften Linien
« Antwort #113 am: 12. Januar 2016, 16:16:52 »
Man darf wohl verlangen, dass reformbedürftige Vorschriften -ähnlich wie die STVO - laufend novelliert werden.

Ich habe nicht gesagt, dass ich mit dem Inhalt der Vorschriften einverstanden bin. Ich habe mir lediglich erlaubt anzumerken, dass sie in ganz Österreich gültig haben und somit der Seitenhieb auf die Gemeinde Wien völlig fehl am Platz war.
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Re: Hochflurer auf planmäßig vollverulften Linien
« Antwort #114 am: 12. Januar 2016, 17:09:54 »
Das ist ja dann noch schlimmer wenn es für ganz Österreich gilt.
In den anderen Städten gibt es ja dieses Problem wohl nicht so oft, die haben auch zuverlässigere Fahrzeuge. Darunter gibt es auch Zweirichtungsfahrzeuge.

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Re: Hochflurer auf planmäßig vollverulften Linien
« Antwort #115 am: 12. Januar 2016, 17:35:42 »
In den anderen Städten gibt es ja dieses Problem wohl nicht so oft, die haben auch zuverlässigere Fahrzeuge. Darunter gibt es auch Zweirichtungsfahrzeuge.

Auch bei Zweirichtungsfahrzeugen gelten dieselben Vorschriften. Ob man den dritten Mann braucht, hängt lediglich davon ab, ob sich der Fahrer bei der Fahrt am falschen Gleis an der Zugspitze befindet. Ist dies der Fall, ist er sein eigener Deckmann. Wenn nicht, benötigt er einen solchen.
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Re: Hochflurer auf planmäßig vollverulften Linien
« Antwort #116 am: 12. Januar 2016, 17:47:58 »

Das sind Vorschriften (DV-STRAB), die in ganz Österreich Gültigkeit haben. Im Schienenverkehr gelten nun einmal andere Regeln als im Straßenverkehr, auch wenn es manchmal seltsam anmuten mag. Mit einem ULF würde man übrigens nur zwei Leute brauchen.
Die Vorschriften der Wiener Linien haben natürlich nur im Betriebsbereich der Wiener Linien Gültigkeit! Von anderen Benutzern des Streckennetzes der Wiener Linien (Badner Bahn, Museum) verlangen die Wiener Linien die Einhaltung dieser Regeln, sofern diese Nutzer sich im WL-Bereich befinden. Für alle Straßenbahnbetriebe in ganz Österreich gleichermaßen gültig ist nur die StrabVO.  ;)



Laut der derzeit gültigen (Wiener) Vorschrift ist ein Fahren entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung nur mit besonderem Auftrag erlaubt, ausgenommen Einziehfahrten und "Rückwärtsfahrten" bis max. 35 Meter. Befindet sich der Fahrzeugführer an der Zugspitze und ist der Fahrweg hinreichend gesichert, braucht er keinen Deckmann. Ist ein Beiwagen vorgeschaltet, braucht man einen Deckmann, zu dem der Fahrer Sichtverbindung haben muss; ist die direkte Sicht nicht möglich muss zusätzlich ein Signalübermittler beigezogen werden.





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Re: Hochflurer auf planmäßig vollverulften Linien
« Antwort #117 am: 12. Januar 2016, 17:57:29 »

Das sind Vorschriften (DV-STRAB), die in ganz Österreich Gültigkeit haben. Im Schienenverkehr gelten nun einmal andere Regeln als im Straßenverkehr, auch wenn es manchmal seltsam anmuten mag. Mit einem ULF würde man übrigens nur zwei Leute brauchen.

Die Vorschriften der Wiener Linien haben natürlich nur im Betriebsbereich der Wiener Linien Gültigkeit! Von anderen Benutzern des Streckennetzes der Wiener Linien (Badner Bahn, Museum) verlangen die Wiener Linien die Einhaltung dieser Regeln, sofern diese Nutzer sich im WL-Bereich befinden. Für alle Straßenbahnbetriebe in ganz Österreich gleichermaßen gültig ist nur die StrabVO.  ;)
Grundsätzlich gilt die DV-STRAB sehr wohl für ganz Österreich!

Zitat DV-STRAB: Die DV Strab enthält die grundsätzlichen Vorschriften, die für alle österr. Unternehmen Gültigkeit haben. Ergänzungen dieser Vorschrift, die sich durch die speziellen Dienstabwicklungen der einzelnen Unternehmungen ergeben, sind der Vorschrift in der Anlage beigefügt und nur für das jeweilige Unternehmen gültig. Die Anlage stellt somit einen Bestandteil der Dienstvorschriften dar.

Aber du hast also insofern recht, als die Fahrt auf falschem Gleis bei anderen Betrieben möglicherweise keinen dritten Mann benötigt, da im allgemeinen Teil nur der Deckmann vorgeschrieben ist und auch die anderen Spezifika (nur über auf Auftrag etc.) in der Anlage 1 geregelt sind, die wiederum nur für die WL gilt, weil die Anlagen zur DV-STRAB betriebsspezifisch sind.
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Re: Hochflurer auf planmäßig vollverulften Linien
« Antwort #118 am: 12. Januar 2016, 21:11:58 »
Die (alte) DV-Strab  gilt inzwischen gar nicht mehr! Nicht mal in Wien, in anderen Betrieben wurde sie schon lange ersetzt oder möglicherweise gar nie verwendet. Sie war auch nie ein österreichweit verpflichtend geltendes Regelwerk, sondern eigentlich eine Normvorschrift, welche Betriebe übernehmen konnten oder auch nicht. Jeder Eisenbahnbetrieb ist zur Erstellung einer Betriebsvorschrift im Rahmen der einschlägig geltenden Gesetze verpflichtet, die wird behördlich genehmigt und damit zum Rechtsbestand im Rahmen des Eisenbahngesetzes. Der Fachverband für Schienenbahnen kann gar keine Vorschriften verfügen, jedoch war/ist es jedem Betrieb überlassen, wie weit er die Vorlage des Fachverbandes als Empfehlung übernimmt.


Die hier diskutierten Fahrten werden in den ZSB Strab-2013 (Zusatzbestimmungen für die Straßenbahn zur BV-FD-2013) im § 78.  Fahren gegen die Fahrtrichtung Abs. (2) bis (4) geregelt. Die Definition von "Rückwärtsfahrt" und "Fahrt auf falschem Gleis" liefert der Abschnitt II. BEGRIFFE.
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alteremil6

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Re: Hochflurer auf planmäßig vollverulften Linien
« Antwort #119 am: 12. Januar 2016, 23:41:52 »
E1 4730 + c3 1261 auf der Linie O gesehen  :)

Auch heute in der Mittagszeit waren E1 4730 + c3 1261 am O-Wagen unterwegs, hier auf der Laxenburger Straße, nächst Hauptbahnhof
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