Der für Radfahrer markierte Teil eines Mehrzweckstreifens ist aber keine Radfahranlage und gehört zum Fahrstreifen. Er darf, falls nötig, von Autos befahren werden, dafür ist aber auch der Radfahrer ein ganz normaler Benützer des Fahrstreifens und nicht an die Benützung des markierten Streifens gebunden*. Fahrende Autos innerhalb eines Fahrstreifens (rechts) überholen ist sicher nicht erlaubt, nur das Vorbeifahren an stehenden Fahrzeugen, beispielsweise an einer vor der Kreuzung haltenden Kolonne.
*) Auch bei Querungen kannst du voll drüber fahren und musst nicht das Tempo reduzieren, wie es bei Radfahrerüberfahrten im Zug eines Radweges vorgeschrieben ist.