Autor Thema: 20.12.2015: Entgleisung Erzherzog-Karl#Wagramer Straße  (Gelesen 71333 mal)

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haidi

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Re: 20.12.2015: Entgleisung Erzherzog-Karl#Wagramer Straße
« Antwort #75 am: 20. Dezember 2015, 23:43:36 »
Viel bewirken sie halt nicht, wesentlicher sind da schon die Federspeicher, die zumindest den Zug abfangen (solange halt, bis die Beläge abbrennen). Ein leerer Zug in der Ebene wird auch sicher zuverlässig anhalten, erst rutschen, dann sehr ruppig zum Stillstand kommen.

Ein Beispiel, wie ich das Problem sehe: Fährt ein vollbesetzter B1 mit 50 km/h den Margaretengürtel bergab und kann bei der Arbeitergasse wegen eines Totalausfalls nur mehr mit den Federspeichern gebremst werden, schätze ich, dass die Bremsbeläge bei der Margaretenstraße abgeraucht sind und es dann fröhlich weiter Richtung Wiental geht. Muss nicht ganz so zutreffen, ist nur meine Befürchtung, aber ein Praxistest wäre interessant!

Widerspricht sich etwas. Wenn er ins Rutschen kommt, dann sind doch die Räder blockiert und die Bremsbeläge nicht mehr beansprucht.
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hema

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Re: 20.12.2015: Entgleisung Erzherzog-Karl#Wagramer Straße
« Antwort #76 am: 21. Dezember 2015, 01:26:12 »
Ich habe mal (nicht in Wien) gelernt, dass eine Gefahrenbremsung eingeleitet wird, wenn man den Hebel komplett nach hinten durchreißt. Gleichzeitig fliegen alle Magnetschienenbremsen, die Warnglocke und die Warnblinker werden aktiviert. Eine Notbremsung wird tatsächlich erst bei Betätigung des Not-Aus-Knopf eingeleitet, sprich wenn alle anderen Möglichkeiten versagen. Ist das beim ULF auch so?

Eine Notbremsung ist per Definition eine möglichst rasche Bremsung bis zum Stillstand des Zuges, eine Gefahrenbremsung ist technisch dass gleiche, wird aber beendet, sobald die (Unfall-)Gefahr nicht mehr gegeben ist. Eine Notbremsung kann vom Fahrer, dem Fahrzeug selber oder per Fahrgastnotbremse eingeleitet und durchgeführt werden, eine Gefahrenbremsung, also eine vor dem Stillstand wieder aufgehobene Notbremsung, nur vom Fahrer. Durch den Not-Aus-Knopf werden die Federspeicher ausgelöst, die Steuerelektronik außer Funktion gesetzt und der Fahrstrom abgeschaltet.





Widerspricht sich etwas. Wenn er ins Rutschen kommt, dann sind doch die Räder blockiert und die Bremsbeläge nicht mehr beansprucht.
Widerspricht sich nicht. Bei hoher Geschwindigkeit, hohem Fahrzeuggewicht und/oder Gefälle werden sich die Räder vorerst einige Zeit gegen die Kraft des Federspeichers weiterdrehen, irgendwann werden sie blockieren  und das Fahrzeug wird etwas unsanft zum Stillstand kommen. Verbrennen die Beläge aber durch die erste Phase weitgehend oder ganz, wird es keine Bremswirkung mehr geben (können). Zudem ist es auch eine Frage, wie neu oder verbraucht die Beläge bereits sind, in Wien werden die Federspeicher ja bekanntlich auch als Haltebremse verwendet (bzw. missbraucht), das heißt, sie sind schon durch den Alltagsbetrieb einem gewissen Verschleiß ausgesetzt. Die ideale und ausreichende Haltbremse wäre für den ULF sowieso die Hydraulische Zusatzbremse, über die jedes Fahrzeug verfügt und nicht der Federspeicher. Die Federspeicherbremsen bräuchte man nur bei Versagen der Zusatzbremse, bei abgerüsteten Fahrzeugen, beim Verlassen des Fahrerplatzes und in Notfällen.
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Klingelfee

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Re: 20.12.2015: Entgleisung Erzherzog-Karl#Wagramer Straße
« Antwort #77 am: 21. Dezember 2015, 05:36:51 »
Eigentlich müsste eine Beschlagnahmung stattfinden, denn es gibt mindestens einen verletzten Fahrgast.

Dies ist sicher auch passiert.  Nur da wir alle die offiziellen Aussagen nicht kennen, können wir auch nur Mutmaßen, was wirklich passiert ist.

@hls: Sollte Übermüdung die Unfallursache sein, verhindert eine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden dies nicht. Viel mehr höre ich jetzt schon dem Aufschrei von vielen Mitarbeiter, die dann eine andere Dienstfolge haben, bzw dadurch weniger Überstunden machen können.
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B1.702

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Re: 20.12.2015: Entgleisung Erzherzog-Karl#Wagramer Straße
« Antwort #78 am: 21. Dezember 2015, 07:47:08 »
Eigentlich müsste eine Beschlagnahmung stattfinden, denn es gibt mindestens einen verletzten Fahrgast.

Dies ist sicher auch passiert.  Nur da wir alle die offiziellen Aussagen nicht kennen, können wir auch nur Mutmaßen, was wirklich passiert ist.

Eine Beschlagnahme zur staatsanwaltlichen Untersuchung ist nur bei schweren Verletzungen vorgeschrieben. Darüber hinaus ist sie möglich: bei erheblichem Sachschaden, bei besonders gefährlichen Unfallumständen, bei unklarem Unfallhergang und bei Vertuschungsgefahr. Dabei ist es unerheblich, wer die schweren Verletzungen erleidet!

4770+1346: Fahrerin erlitt Armbruch und schwere Gehirnerschütterung -> 2 schwere Verletzungungen -> Zug beschlagnahmt

Da es nur leicht Verletzte gab, ist das Fahrzeug offenbar nicht beschlagnahmt worden.

Wäre es anders, müsste die Staatsanwaltschaft bei jedem Pimperl-Autounfall die Fahrzeuge beschlagnahmen, denn eine Prellung, Schürfwunden oder ein Peitschenschlagsyndrom hat bald jemand.

@hls: Sollte Übermüdung die Unfallursache sein, verhindert eine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden dies nicht. Viel mehr höre ich jetzt schon dem Aufschrei von vielen Mitarbeiter, die dann eine andere Dienstfolge haben, bzw dadurch weniger Überstunden machen können.

In diesem Fall wohl eher nicht. Warum? Wegen des "Schwammerls". Wenn der Fahrer geschlafen hätte, wäre er erst durch die Entgleisung aufgewacht. Dann hätte er vielleicht noch den Fahrthebel auf die Notbremsraste gedrückt, aber sicher nicht den Notschlagknopf.

Bei der Bergung des Fahrzeugs war der Fahrthebel auf der Notbremsraste, und ich nehme an, noch immer. Auf dieser würde der ULF auf automatisch Sand streuen, und von Sand war keine Spur! Beides spricht sehr für den Ausfall der Steuerung und der Schienenbremsen über Notbremsraste und ev. Bremspedal. Wobei man nicht weiß, ob es der Fahrer betätigt hat.

Wären die Schienenbremsen betätigt worden, wäre die Entgleisungsgeschwindigkeit sicher nicht 55 km/h gewesen, denn das entspricht der normalen Fahrgeschwindigkeit zwischen den Haltestellen, "Witz" hin oder her. Das Fahrzeug hat also definitiv vor der Entgleisung nicht gebremst.

Im Übrigen gab es bereits im Jahr 2007 einen Vorfall mit einem A1, wie ich vom betroffenen Fahrer persönlich erfahren habe. Nur mehr die Schienenbremsen über das Bremspedal funktionierten. Es passierte in 2 Runden genau bei der Einfahrt in dieselbe Haltestelle. Danach ließ der Fahrer den Zug tauschen. Eine Untersuchung durch die Werkstätte brachte: "Kein Fehler gefunden."

Ferry

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Re: 20.12.2015: Entgleisung Erzherzog-Karl#Wagramer Straße
« Antwort #79 am: 21. Dezember 2015, 09:21:19 »
Müsste das nicht eher
Angeblich wollte 725 partout nicht von der Wagramer Straße in die Erzherzog-Karl-Straße abbiegen und steht jetzt am Gehsteig. Info aus mir persönlich bekannter Quelle.

Müsste das nicht eher umgekehrt sein: Von der Erzherzog-Karl-Straße in die Wagramer Straße?

Ja. Kann ich anhand der Schleifspuren, die auch heute früh noch gut erkennbar waren, bestätigen.
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60er

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Re: 20.12.2015: Entgleisung Erzherzog-Karl#Wagramer Straße
« Antwort #80 am: 21. Dezember 2015, 09:38:34 »
Im Übrigen gab es bereits im Jahr 2007 einen Vorfall mit einem A1, wie ich vom betroffenen Fahrer persönlich erfahren habe. Nur mehr die Schienenbremsen über das Bremspedal funktionierten. Es passierte in 2 Runden genau bei der Einfahrt in dieselbe Haltestelle. Danach ließ der Fahrer den Zug tauschen. Eine Untersuchung durch die Werkstätte brachte: "Kein Fehler gefunden."
Auf der Strecke durch die Erzherzog-Karl-Straße war doch noch nie ein A1 im Linieneinsatz. ???

Klingelfee

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Re: 20.12.2015: Entgleisung Erzherzog-Karl#Wagramer Straße
« Antwort #81 am: 21. Dezember 2015, 09:43:07 »

Im Übrigen gab es bereits im Jahr 2007 einen Vorfall mit einem A1, wie ich vom betroffenen Fahrer persönlich erfahren habe. Nur mehr die Schienenbremsen über das Bremspedal funktionierten. Es passierte in 2 Runden genau bei der Einfahrt in dieselbe Haltestelle. Danach ließ der Fahrer den Zug tauschen. Eine Untersuchung durch die Werkstätte brachte: "Kein Fehler gefunden."

So etwas kommt immer wieder vor, dass ein Fehler, der auf der Strecke auftritt, in der Werkstatt nicht feststellbar ist.

Auch wenn dass bei weiten nicht die Auswirkung hatte, erinnere ich mich an eine Serie von Türstörungen auf der Linie 48A (Türe schloss nicht), wo die Werkstätte keine Fehlfunktion feststellen konnte. Bis man durch zufall dahintergekommen ist, dass bei einem gewissen Sonnenstand die Sonnenstrahlen die Infrarotlichtschranken so irritiert hatte, so dass diese die Türe nicht freigaben.
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Re: 20.12.2015: Entgleisung Erzherzog-Karl#Wagramer Straße
« Antwort #82 am: 21. Dezember 2015, 09:43:23 »
Im Übrigen gab es bereits im Jahr 2007 einen Vorfall mit einem A1, wie ich vom betroffenen Fahrer persönlich erfahren habe. Nur mehr die Schienenbremsen über das Bremspedal funktionierten. Es passierte in 2 Runden genau bei der Einfahrt in dieselbe Haltestelle. Danach ließ der Fahrer den Zug tauschen. Eine Untersuchung durch die Werkstätte brachte: "Kein Fehler gefunden."
Auf der Strecke durch die Erzherzog-Karl-Straße war doch noch nie ein A1 im Linieneinsatz. ???
Vielleicht hat B1-702 eine andere Station und Linie gemeint!

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Re: 20.12.2015: Entgleisung Erzherzog-Karl#Wagramer Straße
« Antwort #83 am: 21. Dezember 2015, 09:46:01 »
Vielleicht hat B1-702 eine andere Station und Linie gemeint!
Es ist in seinem Posting von derselben Haltestelle die Rede.

Edit: Ok! Es war wohl eine andere Strecke gemeint... ;)

haidi

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Re: 20.12.2015: Entgleisung Erzherzog-Karl#Wagramer Straße
« Antwort #84 am: 21. Dezember 2015, 10:08:05 »
Eine Beschlagnahme zur staatsanwaltlichen Untersuchung ist nur bei schweren Verletzungen vorgeschrieben. Darüber hinaus ist sie möglich: bei erheblichem Sachschaden, bei besonders gefährlichen Unfallumständen, bei unklarem Unfallhergang und bei Vertuschungsgefahr. Dabei ist es unerheblich, wer die schweren Verletzungen erleidet!

Ich denke doch, dass dieser Unfall im Zusammenhang mit der Aussage des Fahrers, der Zug hätte sich nicht bremsen lassen, als unter besonders gefährliche Umstände fällt.
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Re: 20.12.2015: Entgleisung Erzherzog-Karl#Wagramer Straße
« Antwort #85 am: 21. Dezember 2015, 10:08:24 »
Wären die Schienenbremsen betätigt worden, wäre die Entgleisungsgeschwindigkeit sicher nicht 55 km/h gewesen, denn das entspricht der normalen Fahrgeschwindigkeit zwischen den Haltestellen, "Witz" hin oder her. Das Fahrzeug hat also definitiv vor der Entgleisung nicht gebremst.

Wenn du bei 55 km/h nur die Schienenbremse einschaltest, ist die Bremsverzögerung minimal. Als der 25er noch eine reine E1-Linie war, war es weit verbreitet, bei ungünstigem Schienenzustand die Haltestellen in der Erzherzog-Karl-Straße zunächst einmal nur mit der Schienenbremse anzubremsen (das war kein wagenschonendes Verhalten, aber dennoch gelebte Praxis). Von ca. Tempo 50 aus war das eine recht sanfte Bremsung bis hinunter auf 25-30 km/h, erst dann wurde die generatorische Bremse genommen und die Schienenbremse wieder ausgeschaltet. Gute Fahrer brachten diesen Übergang vollkommen ruck- und stoßlos zusammen. Hat halt aufgrund des vielen zerriebenen Laubs ziemlich gestunken. :)
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Re: 20.12.2015: Entgleisung Erzherzog-Karl#Wagramer Straße
« Antwort #86 am: 21. Dezember 2015, 10:57:17 »
Eine Beschlagnahme zur staatsanwaltlichen Untersuchung ist nur bei schweren Verletzungen vorgeschrieben. Darüber hinaus ist sie möglich: bei erheblichem Sachschaden, bei besonders gefährlichen Unfallumständen, bei unklarem Unfallhergang und bei Vertuschungsgefahr. Dabei ist es unerheblich, wer die schweren Verletzungen erleidet!

Ich denke doch, dass dieser Unfall im Zusammenhang mit der Aussage des Fahrers, der Zug hätte sich nicht bremsen lassen, als unter besonders gefährliche Umstände fällt.

Vor allem, sollte sich das bewahrheiten, wäre es nicht das erste Mal, es wurde hier ja auch schon solch ein Verhalten eines A1 geschildert bzw. ließ sich ja auch B 665 beim Auffahrer nicht mehr bremsen. Nicht auszudenken, was los ist, wenn das woanders passiert oder wenn ander Stelle einfach mehr Verkehr ist und beispielsweise ein LKW oder einfach nur der Gegenzug im Weg ist, Passanten bei der Ampel stehen, etc.

haidi

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Re: 20.12.2015: Entgleisung Erzherzog-Karl#Wagramer Straße
« Antwort #87 am: 21. Dezember 2015, 11:06:31 »
Ich denke, man fürchtet sich davor, alle ULFe abstellen zu müssen, da nimmt man lieber ein paar Kollateralschäden in Kauf.
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Re: 20.12.2015: Entgleisung Erzherzog-Karl#Wagramer Straße
« Antwort #88 am: 21. Dezember 2015, 11:16:29 »
Entgleiste Bim: Fahrer zu schnell [...]

http://wien.orf.at/news/stories/2748629/
Vorsicht, Bösuser!
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Re: 20.12.2015: Entgleisung Erzherzog-Karl#Wagramer Straße
« Antwort #89 am: 21. Dezember 2015, 11:19:15 »
Entgleiste Bim: Fahrer zu schnell [...]

http://wien.orf.at/news/stories/2748629/

"Doppelt so schnell" ist nett umschrieben bei 55 statt 15 km/h.