Eigentlich müsste eine Beschlagnahmung stattfinden, denn es gibt mindestens einen verletzten Fahrgast.
Dies ist sicher auch passiert. Nur da wir alle die offiziellen Aussagen nicht kennen, können wir auch nur Mutmaßen, was wirklich passiert ist.
Eine Beschlagnahme zur staatsanwaltlichen Untersuchung ist nur bei schweren Verletzungen vorgeschrieben. Darüber hinaus ist sie möglich: bei erheblichem Sachschaden, bei besonders gefährlichen Unfallumständen, bei unklarem Unfallhergang und bei Vertuschungsgefahr. Dabei ist es unerheblich, wer die schweren Verletzungen erleidet!
4770+1346: Fahrerin erlitt Armbruch und schwere Gehirnerschütterung -> 2 schwere Verletzungungen -> Zug beschlagnahmt
Da es nur leicht Verletzte gab, ist das Fahrzeug offenbar nicht beschlagnahmt worden.
Wäre es anders, müsste die Staatsanwaltschaft bei jedem Pimperl-Autounfall die Fahrzeuge beschlagnahmen, denn eine Prellung, Schürfwunden oder ein Peitschenschlagsyndrom hat bald jemand.
@hls: Sollte Übermüdung die Unfallursache sein, verhindert eine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden dies nicht. Viel mehr höre ich jetzt schon dem Aufschrei von vielen Mitarbeiter, die dann eine andere Dienstfolge haben, bzw dadurch weniger Überstunden machen können.
In diesem Fall wohl eher nicht. Warum? Wegen des "Schwammerls". Wenn der Fahrer geschlafen hätte, wäre er erst durch die Entgleisung aufgewacht. Dann hätte er vielleicht noch den Fahrthebel auf die Notbremsraste gedrückt, aber sicher nicht den Notschlagknopf.
Bei der Bergung des Fahrzeugs war der Fahrthebel auf der Notbremsraste, und ich nehme an, noch immer. Auf dieser würde der ULF auf automatisch Sand streuen, und von Sand war keine Spur! Beides spricht sehr für den Ausfall der Steuerung
und der Schienenbremsen über Notbremsraste und ev. Bremspedal. Wobei man nicht weiß, ob es der Fahrer betätigt hat.
Wären die Schienenbremsen betätigt worden, wäre die Entgleisungsgeschwindigkeit sicher nicht 55 km/h gewesen, denn das entspricht der normalen Fahrgeschwindigkeit zwischen den Haltestellen, "Witz" hin oder her. Das Fahrzeug hat also definitiv vor der Entgleisung nicht gebremst.
Im Übrigen gab es bereits im Jahr 2007 einen Vorfall mit einem A1, wie ich vom betroffenen Fahrer persönlich erfahren habe. Nur mehr die Schienenbremsen über das Bremspedal funktionierten. Es passierte in 2 Runden genau bei der Einfahrt in dieselbe Haltestelle. Danach ließ der Fahrer den Zug tauschen. Eine Untersuchung durch die Werkstätte brachte: "Kein Fehler gefunden."