1.) Bei der Wagenumsicht nicht auf den Sand geachtet, Sand ist ausgegangen
2.) Sportlich an die Kreuzung herangefahren
3.) Rädergleiten, weil kein Sand mehr drin ist und die Schienen nass sind, dadurch quasi null Bremswirkung
4.) Entgleisung
Zu Deiner Info: Beim ULF wird der Sand nicht durch den Fahrer nachgefüllt, sondern durch Mitarbeiter des Verschubes in den Bahnhöfen. Die Einfüllstutzen hinter den Verkleidungen der Portale 1, 3 (und 5 bei B/B
1) sind für das Fahrpersonal nicht zugänglich. Auf einem Display am Fahrerplatz zeigt das Fahrzeug an, wenn bei einem der Vorratsbehälter der Füllstand zu niedrig ist (ca. bei halbvoll, soweit ich das einmal richtig vernommen habe). Kommt die Meldung während des Betriebes tagsüber, ist sie vom Fahrer am Wagenpass zu vermerken; der Zug bleibt draussen bis zum planmäßigen Einziehen, weil die Restfüllmenge bis dahin ausreicht (bzw. ausreichen sollte...). Mit einem Zug, der vor Ausfahrt aus dem Bahnhof Sandmangel anzeigt, darf nicht nicht ausgefahren werden, d.h. Werkstatt/Verschub haben dafür zu sorgen, dass beim Auslauf (in der Früh...) alles passt.
Um den Sandverbrauch zu reduzieren, gab/gibt es bei der Sandabgabe eine Modifizierung. Beim Beschleunigen kann der Fahrer mit der Sandtaste für max. ca. 3 Sekunden Sand geben. Einen Bremsvorgang kann er hingegen durchgehend auf diese Weise mit Sandabgabe unterstützen. Damit wird das Bremsverhalten berechenbarer, als wenn man auf die automatische Sandabgabe wartet, die erst dann ausgelöst wird, wenn der Zug Rädergleiten bekommt.
Dass einer oder mehrere Sandbehälter zum Zeitpunkt des Unfalles leer waren, ist somit zu 99,9% auszuschließen. Eine korrekte Sandabgabe hängt aber auch vom einwandfreien Zustand der entsprechenden Ventile und Fallrohre (nicht verstopft,...) ab, bzw. davon, ob die ZSG-Software diesen Befehl überhaupt ausgegeben hat.
Meiner persönlichen Meinung nach sollte genau das von einer unabhängigen Stelle untersucht werden, egal, was der Fahrer bei der Einvernahme angegeben hat.