Autor Thema: 5.5.2016: 245. VEF-Sonderfahrt Straßenbahnsonderfahrt mit A 2 und K 2447 + Beiw  (Gelesen 13657 mal)

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13er

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Eine spannende Fotosonderfahrt, vor allem wegen des A 2 aus dem Museum!

––> http://vef.at/
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

95B

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Erwähnt man die Beiwägen nicht, weil man sie von der "Konkurrenz" ausborgt? ???
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luki32

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Erwähnt man die Beiwägen nicht, weil man sie von der "Konkurrenz" ausborgt? ???

Wie Du nur auf so etwas kommen kannst bei dem "wunderbaren" Verhältnis der Vereine untereinander, die dadurch von den WL gegeneinander ausgespielt werden und und die Entscheidungsträger schaffen es aus persönlichen Gründen nicht sich zusammenzuraufen und schaden dadurch sich selbst.

mfG
Luki
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Ferry

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Erwähnt man die Beiwägen nicht, weil man sie von der "Konkurrenz" ausborgt? ???

Für den 2447 wird man wohl einen der beiden vereinseigenen k3 nehmen, für den Heidelberger, der ja keine Elin-Dosen besitzt, den (schienenbremslosen) k5 3984. Bemerkenswert übrigens, dass ein solcher Zug mit Fahrgästen in Betrieb gesetzt werden darf. Hat wenigstens der A 2 Schienenbremsen?
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

95B

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Erwähnt man die Beiwägen nicht, weil man sie von der "Konkurrenz" ausborgt? ???

Für den 2447 wird man wohl einen der beiden vereinseigenen k3 nehmen, für den Heidelberger, der ja keine Elin-Dosen besitzt, den (schienenbremslosen) k5 3984. Bemerkenswert übrigens, dass ein solcher Zug mit Fahrgästen in Betrieb gesetzt werden darf. Hat wenigstens der A 2 Schienenbremsen?

Der A 2 hat wie alle Heidelberger Schienenbremsen.
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nord22

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@ Ferry: wieso sollte A 2 + k5 3984 nicht mit Fahrgästen fahren dürfen? Die Straßenbahnverordnung 1957 schreibt für derartige Züge eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h vor und das war es.

nord22

95B

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@ Ferry: wieso sollte A 2 + k5 3984 nicht mit Fahrgästen fahren dürfen? Die Straßenbahnverordnung 1957 schreibt für derartige Züge eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h vor und das war es.

Bei normalen Fahrgastfahrten wird den Vereinen seitens der WL nicht gestattet, Züge einzusetzen, die nicht durchgehend mit Schienenbremsen ausgestattet sind.
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60er

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Bei normalen Fahrgastfahrten wird den Vereinen seitens der WL nicht gestattet, Züge einzusetzen, die nicht durchgehend mit Schienenbremsen ausgestattet sind.
Das betrifft wahrscheinlich nur den Oldtimer-Zubringerverkehr bei Veranstaltungen.

luki32

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Bei normalen Fahrgastfahrten wird den Vereinen seitens der WL nicht gestattet, Züge einzusetzen, die nicht durchgehend mit Schienenbremsen ausgestattet sind.
Das betrifft wahrscheinlich nur den Oldtimer-Zubringerverkehr bei Veranstaltungen.

Nein, es betrifft auch die gemieteten Sonderfahrten.

mfG
Luki
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nord22

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@luki32: danke für die Info. Es handelt sich da um eine Auflage der W.L.; in Innsbruck ist z.b. das Fahren mit historischen Zügen ohne Schienenbremsen mit Fahrgästen überhaupt kein Problem.

nord22

Ferry

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@luki32: danke für die Info. Es handelt sich da um eine Auflage der W.L.; in Innsbruck ist z.b. das Fahren mit historischen Zügen ohne Schienenbremsen mit Fahrgästen überhaupt kein Problem.

nord22

Wien ist eben anders...  ::)
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@luki32: danke für die Info. Es handelt sich da um eine Auflage der W.L.; in Innsbruck ist z.b. das Fahren mit historischen Zügen ohne Schienenbremsen mit Fahrgästen überhaupt kein Problem.

nord22

Wien ist eben anders...  ::)

Wien ist gar nicht anders – die WLB darf schließlich auch mit schienenbremslosen Zügen Sonderfahrten durchführen, noch dazu mit Fahrzeugen, die als einzige Bremse eine Saugluftbremse haben ...
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60er

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Nicht Wien ist anders, sondern das Verkehrskombinat.

Z-TW

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Ist jemand aus der Forengemeinde gestern dabeigewesen?

h 3004

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Schau in den Thread "Blickpunkt Museumsfahrzeuge"  #216  :)