Und für den Z-Wagen wird es sicherlich genügend (Ex-)Mitarbeiter der WL beim VEF/WTM geben, die auch mit dem Z-Wagen fahren dürfen. Also mir fallen da auf Anhieb 4 Leute ein, die sicherlich mit dem Fahrzeug fahren dürfen. Und sollte da der eine oder andere dann aus Altersgründen nicht mehr fahren dürfen, dann werden sicherlich Leute auf das Fahrzeug nachgeschult.
Meinst du mit "fahren dürfen", dass diese Leute eine aufrechte Fahrberechtigung für den Z haben, die auch in deren Verwendungsausweisen eingetragen ist? Das würde mich sehr wundern. Vielleicht können sie mit dem Wagen einigermaßen fahren, aber "fahren können" heißt nicht automatisch "fahren dürfen".
Wichtig ist es nur, dass sie regelmässig mit einem Fahrzeug aus der entsprechenden Fahrzeuggruppe fahren. So wie im Prinzip noch viele Fahrer mit einem E1 fahren dürfen, obwohl sie schon jahrelang nicht. mehr damit gefahren sind.
Und genau da ist das Problem: abgesehen davon, dass der Z mit seinem exotischen Fahrschalter sicher keiner Gruppe angehört, ist das in Wien vorhandene Fahrzeug schon seit längerem nicht fahrtauglich. Wer sollte also wann damit fahren, um seine Fahrberechtigung aufrecht zu halten? Der Z war m.W. schon jahr(zehnte)lang nicht mehr im Einsatz und allfällige Fahrberechtigungen, so sie je vorhanden waren, sind längst erloschen.
Und das gleiche Problem wird es, wie schon erwähnt, früher oder später auch bei der N
60 Garnitur geben, wobei dieser Zug wenigstens fahrtauglich ist und es daher die Möglichkeit gäbe, Mitarbeiter der Vereine für diese Type zu schulen (die dann allerdings natürlich auch regelmäßig damit fahren müssten, um ihre Berechtigung zu erhalten). Wobei die Fahrzeuge der Garnitur derzeit ja als Museumsfahrzeuge eingestuft sind; ich weiß nicht, ob für den regelmäßigen Einsatz eine Umwidmung in Betriebsfahrzeuge notwendig wäre und falls ja, wieviel Aufwand daraus resultieren würde.
Da der Zug allerdings infolge fehlender Schienenbremsen ohnehin nicht mit Fahrgästen eingesetzt werden kann, wird es den Aufwand wohl kaum wert sein. Wenn die Garnitur einmal außerhalb von Erdberg ausgestellt werden soll und es niemanden mehr gibt, der damit fahren kann, werden die Wagen eben in der betriebslosen Zeit zum Zielort geschleppt.