Wenn du der Meinung bist, dass das Signal illegal ist, dann mach doch eine Anzeige bei der Eisenbahnbehörde.
Ich bin weder Religionswächter, noch Inquisitor. Ich habe nur die Fakten aufgezeigt, weil hier die Debatte aufgekommen ist. Die Capos in Erdberg sollen machen, was sie wollen und womit sie glücklich sind, ein kleiner Bediensteter kann in diesem Fall ohnedies nicht zum Handkuss kommen, solange er seine Vorschriften einhält.
Bei Anlage 2 gibt es aber kein rotes Hauptsignal, auch kein ausgefallenes, sondern es ist Eisenbahntechnisch eine vollkommen andere Anlage.
Nachdem die Ustrab erst vor kurzem (nach Einbau der Touchpanels) von der Behörde begutachtet und abgenommen wurde (war bei den Abnahmefahrten dabei), gehe ich mal davon aus das da nichts Unerlaubtes installiert ist!
An der Anlage 2 natürlich nicht, das ist ja nur ein normales Straßenbahnlichtsignal. Aber die Anlage 1 ist eben die vorgeschriebene Zugsicherungsanlage und die löst sich ja bei Ausfall nicht in Luft auf! Die Anlage 2 dient dazu in diesem Fall den Fahrern die erforderliche Fahrterlaubnis zu geben, und diesen Auftrag muss wer verantworten, der vorher die Situation geprüft hat (freie Strecke, keine konvergierenden Fahrten usw.) und das kann ein Automat wohl nicht!?
Ein ausgefallenes rotes Signal ist als Rot zu werten (= Halt) und darf eben nur über besonderen Aufftrag überfahren werden. Ich weiß ja nicht, was so schwer dran sein soll, dass bei Bedarf die Anlage 2 vor Ort von einem Stellwerker (im Kammerl) bedient wird und bis zu dessen Eintreffen den einzelnen Zügen die Fahrterlaubnis per Funk gegeben wird (protokolliert!).
Aber, wie gesagt, mich geht es nix an und kann mir eigentlich wurscht sein. Nur verstehe ich halt nicht, warum man immer seine eigenen Regeln machen muss, wenn die Einhaltung der gültigen Gesetze eh so einfach ist!
