Aus der Ecke der jeweiligen Bezirksvorstehung. Da eine zusätzliche Ampel, dort eine zusätzliche Verkehrsberuhigung. Die arbeiten seit neuersten, wenn ich die Auto schon nicht aussperren kann, dann verlangsame ich die Straßen. Ohne daran zu denken, ob ich damit nicht auch die Öffi damit behindere.
Gilt der STVO-Paragraph auch für eine Bim?
Grundsätzlich ist die STVO auch für die WL bindend.
Man kann aber um Ausnahmen ansuchen und bekommt sie auch, siehe z.B. Hadikgasse, wo der PKW-Verkehr auf der vorhandenen Fuhrwerksfahrbahn 50km/h fahren darf, die Bim aber 60km/h da der Streckenabschnitt zwischen Schloßallee und Kennedy Brücke als selbstständiger Gleiskörper gilt, wobei dort geduldet wird, daß in FRI, also zur Kennedy Brücke zufahrend, der Aufofahrer auch den Gleiskörper mitbenützen darf. Oder auch in 30iger Zonen, wie z.B. in der Neilreichgasse ab Sahulkastraße bis zur Otto-Probst-Straße in FR Otto-Probst-Platz bzw. umgekehrt, wo auf der Fuhrwerksfahrbahn 30km/h, auch wegen einem Pensionistenheim gilt, der 67er am selbstständigen Gleiskörper oder sogar eigenen Bahnkörper aber 50 bzw. 60km/h fahren darf. Man sieht also, Ausnahmen über Ausnahmen...
Man braucht nur schauen, was der Bezirkskaiserin im 10.Bezirk alles gegen den Strich geht, sogar im geheiligten Autoverkehr, beim öffentlichen Verkehr murxt man herum, oder im 7., 8., 9., 12. Bezirk die Verhinderung der Linie 15 in der Wienerberg Straße oder auch der Linie 8 oder 13. Man muß heute auch auf allen exponierten Stellen - wo es zu häufigeren Vorfällen kommt - sofort eine Ampelanlage installieren, Radfahrer setzen sich sowieso über sehr Vieles hinweg. Selbstverantwortung ist heute ein Fremdwort.
Die Bezirkskaiser versuchen ja schon seit sehr langer Zeit ihr eigenes Süppchen aus Populismus-Gründen zu kochen, teilweise gelingen auch so manche Hirnrissigkeiten wie z.B.
die Verhinderung des Einsatzes der Wagentype E2 damals auf der Linie O durch den BV des 3. und 4. Bezirkes, denn sie halten den IV auf,
den ULF möchte man auf jeder Linie haben, man will ja bei den Wählern gut da stehen, nur die Reparaturkosten der Infrastruktur, die das Fahrzeug verursacht, die soll ein anderer zahlen, nicht der Bezirk,
das dann ULFe auch in den div. Hallen aus Kilometer-/Revisionskosten-Spar-Gründen bleiben, obwohl sie einsatzfähig wären, daß ist eine andere Geschichte.
Jetzt noch das mit der Geschwindigkeitsbeschränkung, der Verlangsamung des Verkehrs, na ja, die Gigaliner müssen ja auch noch in die Stadt um den ohnehin schon maroden Gleiskörpern den Rest zu geben...
Ja geht's denn noch...
Irgendwie läuft alles aus dem Ruder, hat mit Verkehr nichts mehr zu tun.