Danke! 
Hätte man sich damals einen 2. E6 (zB 4918 von der Sonderfahrt) behalten und wäre dieser fahrtauglich gewesen, hätte man auch einen c6 mitnehmen können. Schaut auch eleganter aus als wenn ein E6 von einem Hilfsfahrzeug geschleppt werden muss!
Nur dass eine solche Garnitur die in Wien erlaubte Maximallänge für einen Straßenbahnzug überschritten hätte. Man hätte die Wagen also trotzdem einzeln schleppen müssen. Außerdem verfügt der 4912 nicht über alle für Straßenbahnfahrzeuge notwendigen Sicherheitseinrichtungen (z.B. Tastgitter und Fangkorb), weil er ja nie als Straßenbahnfahrzeug zugelassen war.
Und wie ich schon öfters geschrieben habe, ist es unwirtschaftlich, Museumsfahrzeuge für einen einzigen Tag fahrtauglich herzurichten (auch wenn man es im Fall des N
60-Zuges getan hat (ich vermeide bewusst den Begriff "Stadtbahngarnitur", denn eine solcher Zug wie der Gestrige war auf der Stadtbahn
nie im Einsatz!), aber da wollten wohl ein paar Mitarbeiter aus dem Schulbüro gerne Straßenbahn im Maßstab 1:1 spielen).
