Diese Frage ist beantwortet: Es hat bei WB ein Regulierungsverfahren über die Netzzugangsstelle gegeben, was Matthä so kommentiert hat: "Leider gilt EU-Recht". Ich würde jetzt aber nicht sagen: schon wieder die EU. Es kann auch nicht sein, dass der Auftragnehmer (also die ÖBB oder z.B. die Busfahrer bei den Wiener Linien) bestimmt, was wo wie oft fahren kann/darf. Dass muss schon vom AuftragGEBER kommen. Warum sagt Matthä nicht an die Politik: He Leute, wir können zusätzliches Geschäft mit mehr Infrastruktur-Kunden machen, wenn ihr in die Trasse (und dichtere Intervalle) investiert. Sondern Matthä vermittelt den Eindruck: das wollen wir nicht. Für mich ist das eigentlich ein Beispiel zu sagen: Es ist nicht vereinbar, dass ÖBB PV und ÖBB Infra in derselben Firma (Holding) sind. Das ist ein klassischer Interessenskonflikt.
Ich kenne ein anderes Beispiel vom viergleisigen Ausbau der Südbahn (Hochleistungsstrecke Pottendorfer), wo die ÖBB Infra gesagt hat: diese Zugzahlen/Ein/Ausbindungen gehen nie, und dann die TU/Institut für Eisenbahnwesen nachgerechnet hat und man gesehen hat: das geht sehr wohl. Aber man kann vom roten BMVIT wohl nicht verlangen, die roten ÖBB zu kritisch zu sehen.