Autor Thema: Der langsame Rückzug der E1 – baldiger Abzug der E1 am 49er?  (Gelesen 240475 mal)

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Alex

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Re: Der langsame Rückzug der E1 – baldiger Abzug der E1 am 49er?
« Antwort #330 am: 26. Januar 2019, 21:10:41 »
E1 4515 + c4 1334 gestern Abend beim Einziehen in Rudolfsheim. Ist für mich immer noch ungewohnt diesen E1 in dieser Gegend zu fotografieren.  :)

(Dateianhang Link)
c4 1334 kann nicht stimmen, der wurde vor knapp 4 Jahren skartiert.

Der Reisende

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Re: Der langsame Rückzug der E1 – baldiger Abzug der E1 am 49er?
« Antwort #331 am: 26. Januar 2019, 21:53:09 »
E1 4515 + c4 1334 gestern Abend beim Einziehen in Rudolfsheim. Ist für mich immer noch ungewohnt diesen E1 in dieser Gegend zu fotografieren.  :)

(Dateianhang Link)
c4 1334 kann nicht stimmen, der wurde vor knapp 4 Jahren skartiert.

Der c4 hinter 4515 war 1335.

alteremil6

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Re: Der langsame Rückzug der E1 – baldiger Abzug der E1 am 49er?
« Antwort #332 am: 28. Januar 2019, 22:31:58 »
E1 4519 ist nach längerer Schaffenspause wieder am 49er unterwegs: zusammen mit c4 1363 steht er heute Früh in der Haltestelle Schweglerstraße
61218591

haidi

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Re: Der langsame Rückzug der E1 – baldiger Abzug der E1 am 49er?
« Antwort #333 am: 29. Januar 2019, 10:15:18 »
Die Haltestelle ist auch "schön" geräumt. Da ist in diesem Fall nach meinem Wissen zwar der anliegende Grundstückeigentümer zuständig, aber die WL könnten dafür sorgen, dass er das auch macht. Räumpflicht auf den Gehsteigen ist ab 6 Uhr, aber das interessiert die Polizei heutzutage nicht mehr.
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Re: Der langsame Rückzug der E1 – baldiger Abzug der E1 am 49er?
« Antwort #334 am: 29. Januar 2019, 10:18:35 »
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Re: Der langsame Rückzug der E1 – baldiger Abzug der E1 am 49er?
« Antwort #335 am: 29. Januar 2019, 12:11:47 »
Gibt doch so eine viel bessere Stimmung her! ;)

coolharry

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Re: Der langsame Rückzug der E1 – baldiger Abzug der E1 am 49er?
« Antwort #336 am: 29. Januar 2019, 13:38:19 »
Die Haltestelle ist auch "schön" geräumt. Da ist in diesem Fall nach meinem Wissen zwar der anliegende Grundstückeigentümer zuständig, aber die WL könnten dafür sorgen, dass er das auch macht. Räumpflicht auf den Gehsteigen ist ab 6 Uhr, aber das interessiert die Polizei heutzutage nicht mehr.

Seiner Pflicht die an seine Grundgrenze angrenzenden 1,5m (in Wien ist es nur so wenig) zu räumen ist der Eigentümer (bzw. seine engagierte Räumfirma) nachgekommen. Das Kap selbst gehört zur gänze der Gemeinde. Selbst wenn er die 4m räumen müsste wie es im Bundesblattl steht, wäre das Kap wahrscheinlich nicht zur gänze zu räumen da die Kante weiter als 4m vom Grund weg ist.
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Re: Der langsame Rückzug der E1 – baldiger Abzug der E1 am 49er?
« Antwort #337 am: 29. Januar 2019, 13:52:16 »
https://www.wien.gv.at/umwelt/ma48/service/publikationen/pdf/schnee-eis-in-wien.pdf

Auszug:

Zwei Drittel des Gehsteiges müssen geräumt sein, ein Drittel dient zur Schneeablage. Volle Räumpflicht besteht:
• bei Gehsteigen mit einer Breite von weniger als 1,5 Metern
• bei Kreuzungsbereichen
• bei Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln
• im Bereich von Schutzwegen (Zebrastreifen)
• im Bereich von Behindertenparkplätzen
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coolharry

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Re: Der langsame Rückzug der E1 – baldiger Abzug der E1 am 49er?
« Antwort #338 am: 29. Januar 2019, 13:59:19 »
https://www.wien.gv.at/umwelt/ma48/service/publikationen/pdf/schnee-eis-in-wien.pdf

Auszug:

Zwei Drittel des Gehsteiges müssen geräumt sein, ein Drittel dient zur Schneeablage. Volle Räumpflicht besteht:
• bei Gehsteigen mit einer Breite von weniger als 1,5 Metern
• bei Kreuzungsbereichen
• bei Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln
• im Bereich von Schutzwegen (Zebrastreifen)
• im Bereich von Behindertenparkplätzen


Schöne Boschüre an die sich nichtmal die Gemeinde selber hält. Z.B: 10m Abstand rund um Bäume etc.
Btw. wo ist die Rechtsvorschrift dafür? Im Paragraph 93 der STVO steht das anders.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Gemeinderecht/GEMRE_WI_90101_W500_260/GEMRE_WI_90101_W500_260.html

Da steht aber nichts, dass man bei Haltestellen den gesamten Gehweg inkl. Haltestelle räumen muss. Da steht nur das man dort nichts auf der Straße lagern darf. Es gibt nur keine Einschränkungen also gilt die STVO und bei der ist bei 3m Schluß.
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Re: Der langsame Rückzug der E1 – baldiger Abzug der E1 am 49er?
« Antwort #340 am: 29. Januar 2019, 14:25:58 »

Da steht aber nichts, dass man bei Haltestellen den gesamten Gehweg inkl. Haltestelle räumen muss.
Dort steht in §1(2) aber explizit, dass die Einschränkungen aus Absatz 1, also auch bzgl. der zu räumenden Gehsteigbreite, in Haltestellen nicht gelten!
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

coolharry

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Re: Der langsame Rückzug der E1 – baldiger Abzug der E1 am 49er?
« Antwort #341 am: 29. Januar 2019, 14:48:27 »

Da steht aber nichts, dass man bei Haltestellen den gesamten Gehweg inkl. Haltestelle räumen muss.
Dort steht in §1(2) aber explizit, dass die Einschränkungen aus Absatz 1, also auch bzgl. der zu räumenden Gehsteigbreite, in Haltestellen nicht gelten!

Dann gilt aber meiner Meinung nach die normale STVO. Sonst müssten die Grund Eigentümer in der Seestadt einen 15m breiten Gehsteig zur gänze räumen, weil halt dort die (ja ich weiß Bus) Bushaltestelle ist.
Das wäre irgendwie unverhältnismässig oder?
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Re: Der langsame Rückzug der E1 – baldiger Abzug der E1 am 49er?
« Antwort #342 am: 29. Januar 2019, 14:54:04 »

Da steht aber nichts, dass man bei Haltestellen den gesamten Gehweg inkl. Haltestelle räumen muss.
Dort steht in §1(2) aber explizit, dass die Einschränkungen aus Absatz 1, also auch bzgl. der zu räumenden Gehsteigbreite, in Haltestellen nicht gelten!

Ich verstehe das so, dass nach StVO der Liegenschaftseigentümer nur bis zu einer Entfernung von drei Meter den Gehsteig betreuen muss. Der Abs. 2 der Verordnung sagt nur aus, dass in bestimmten Bereichen kein Schnee auf der Fahrbahn abgelagert werden darf, aber nicht, dass geräumt werden muss.

95B

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Re: Der langsame Rückzug der E1 – baldiger Abzug der E1 am 49er?
« Antwort #343 am: 29. Januar 2019, 15:49:38 »
Antwort 339! ;)
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Re: Der langsame Rückzug der E1 – baldiger Abzug der E1 am 49er?
« Antwort #344 am: 29. Januar 2019, 16:00:12 »
Antwort 339! ;)

Wie meinen?

Ich habe mich da grad etwas durchgeackert. Der Liegenschaftseigentümer muss im Bereich der Haltestelle die vollen drei Meter Breite räumen (grün), ansonsten zwei Drittel, aber 1,5 Meter Minimum, – also in diesem Fall zwei Meter (ebenfalls grün). In bestimmten Bereichen wie eben der Haltestelle darf er den Schnee nicht ablagern (orange), das darf er "nur" im blauen Bereich. Ich bilde mir ein, jetzt mehr als die 15 Meter Abstand von der Haltestellentafel erwischt zu haben, aber darum geht es jetzt nicht.