Man ist sich nicht ganz einig 
Und was ist da unklar? Der Gleisschaden ist im Gleis 1. Und somit kann man trotzdem in Gleis 2 fahren
Dazu ein Bild, wenn auch ein schlechtes. Das Verhältnis Hinlangende zu Herumstehende ist aber ablesbar.
(Dateianhang Link)
Die Zuständigkeit der Stehenden kann anders sein, als der Hinlangenden 
Auch ist das Bild nur eine Momentaufnahme. daher kann man gar nicht sagen, wie viele da wirklich zu den Stehenden und zu den Hinlangenden gehören.