Vermutlich will man den Armen ersparen, dass sie, insbesondere nach Einsprüchen seitens der angezeigten Lenker, ein oder mehrmals zur Behörde oder Gericht pilgern müssen, mit etwas Pech sogar in der Freizeit!
Beim Bus ist ihr rechtlicher Standpunkt außerdem schwächer als bei der Bim, im ersten Fall ist er lediglich Privatanzeiger im zweiten Eisenbahnaufsichtsorgan.