Angefangen hat man mit 1+1, später kam 1+2, bei Triebwägen war 2+2 konstruktionsbedingt bis zur Type M nicht möglich.
Welche konstruktionsmäßige Restriktion sollte das gewesen sein?
Bei den Triebwagen der Reihen G
2 ff. wäre eine hypothetische vierte Tür ganz vorne doch genau an der Stelle gewesen, wo der Einfacheinstieg bei den G und T situiert war. Meine Vermutung ist eher die, wobei ich auch falsch liegen kann, dass der durch die größeren Plattformen gewonnene zusätzliche Platz vorne beim Fahrer selbigem nutzbar gemacht wurde, ohne dass dazu eine zwingende Notwendigkeit bestanden hätte.
Bei den Beiwägen hat man die Türanordnung der Triebwägen wohl ursprünglich einfach übernommen in der Annahme, dass bei gleichen Gefäßgrößen auch die Fahrgastströme gleich sind.
Oder lagen dem vielleicht höchst seltsame ästhetische Erwägungen zugrunde? Im Grunde genommen ist das genauso absurd wie die Blindtür, welche seit der Umstellung auf Rechtsverkehr bei allen neueren Achtfenstertriebwagen vorne rechts verbaut wurde. Warum nicht gleich ein Fenster? Für mich erweckt das den Eindruck, als hätte man damit für eine eventuelle Rückumstellung auf Linksverkehr Vorsorge getragen.