Zusatztafeln entfernt. Aber Hirn nicht eingeschaltet, weil die Nachrangtafeln in etwa 50 cm (!) Höhe vom Boden angebracht sind und vor allem, weil in der querenden Straße auch eine Nachrangtafel steht. Es könnte ein "lustiger" Rechtsstreit entstehen, käme es da nach einem allfälligen Unfall zu einem Prozess!
Die Anforderung, Verkehrszeichen in mindestens 2 m, bei Radwegen 2,2 m Höhe anzubringen, scheint gefallen zu sein. Ich finde sie jedenfalls nicht mehr im RIS, es fehlt sogar eine Mindesthöhe und gibt nur mehr den Abstand zum Fahrbahnrand mit 20 cm. Da kann man dann einem Autofahrer bei Verwaltungsverfahren eigentlich Verfehlungen (Missachtung von Verkehrszeichen) nicht vorwerfen, wenn das Zeichen auf 50 cm oder 1 m montiert ist, es kann dann im Nachhinein nicht festgestellt werden, ob das Verkehrszeichen nicht durch ein verkehrswidrig abgestelltes Fahrzeug verdeckt war.
Edit:
2 Nachrangtafeln "ums Eck" sollten kein Problem sein, blöder wären 2 Vorrangstraßen-Tafeln ums Eck
Bei abbiegenden Vorrangstraße gilt - so viel ich weiß - der Rechtsvorrang zwischen den beiden benachrangten Straßen - genaugenommen sollte man sich in so einem Fall verständigen.